Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!?

Diskutiere Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Heute vor vier Wochen hatte ich ja nen Unfall, bei dem ich nem Motorrad hinten drauf gefahren bin und mir dann ein Alfa. Jetzt habe ich von der...
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #1
armani

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Heute vor vier Wochen hatte ich ja nen Unfall, bei dem ich nem Motorrad hinten drauf gefahren bin und mir dann ein Alfa.

Jetzt habe ich von der Versicherung des Alfas nen Brief bekommen, dass ich zu einem Drittel für meinen Heckschaden mithaften soll.

...Da Sie als Erster auffuhren, haben Sie den Bremsweg unseres Versicherungsnehmers verkürzt, was zu einer Mithaftung von einem Drittel führt...

Was kann ich denn dafür, dass mein Hintermann den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und es nicht mehr geschafft hat anzuhalten!? :evil:

Habt Ihr irgendwelche Erfahrungen zuz so einer Situation?
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #2

tdiler2

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Das gibt es nicht,was die Versicherungen sich einfallen lassen.

Geh am besten zum Anwalt, der ist der beste man dafür
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #3
Torsten

Torsten

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Das ist schon jetzt ein Fall für den Anwalt. Mit denen würd ich mich gar nicht erst auseinandersetzen!!
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #4
Tortsch

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totaler unfug ---> anwalt

wobei ich bei kutzem anruf auch schonmal mir den gang zum anwalt sparen konnte
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #5

Pumpedose

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Ich denke mal das es einige Leute gibt die sich dahingehend einschüchtern lassen.
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Ich schließe mich an...Anwalt. :twisted:
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #6

paffi

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japp!
hatte sowas ähnliches auch:
mir wollte eine angestellte von der stadt hannover rechts überholen anhängen...
kein zeuge, nix..
ich einspruch eingelegt, nach videos, fotos etc. gefragt...

seitdem ist ruhe...
aber echt dreist sowas von manchen leuten!!!! :evil:
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #7
Rudi

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Ist es bei sog. Massenauffahrunfällen nicht so, daß jeder dem Vordermann seinen Schaden zu 100% ersetzten muß?
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #8

Mero

Hallo,

leider ist das schon so!

Ich hatte vor Jahren einen Unfall mit dem Auto, dabei bin ich dem Vorderen hinten reingefahren und dann ist mir einen ins Heck gekracht.

Natürlich bin ich sofort zum Anwalt und siehe da:
Wer auf ein anderes Fahrzeug auffährt verkürzt dadurch dem hinteren Fahrzeug den Bremsweg und wenn's auch nur ein paar Zentimeter sind.

Ich musste vom hinteren Schaden 50% selbst bezahlen. Selbst meine Rechtsschutzversicherung hat das Ganze abgelehnt.
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #9

Enno

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Rudi schrieb:
Ist es bei sog. Massenauffahrunfällen nicht so, daß jeder dem Vordermann seinen Schaden zu 100% ersetzten muß?
aehm, nö.
Bei Verkehrsunfällen, bei denen nicht mehr Eindeutig zu klären ist welcher Fahrzeuglenker welchen Schaden ursächlich zuverantworten hat wird nach der Regel 50/50 geteilt.
und zwar FrontSchaden - Heckschaden jeweils getrennt.
Also
50% Frontschaden von der HP des Vordermannes
50% Frontschaden eigene VK
50% Heckschaden von der HP des Hintermannes
50% Heckschaden eigene VK
Allerdings kommt sowas recht selten vor. In den meisten Fällen kommen die Unfallforscher noch drauf wer wem wann draufgesemmelt ist.

Und das ich dem hintermann was bezahlen muss?? Komisch es heisst doch:
"Muss der Fahrzeuglenker immer soviel Abstand halten, das er sein Fahrzeug sicher und gefahrlos zu Stillstand bringen kann."
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #10

tdiler2

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@Enno

was du schreibst,stimmt zum Teil und zwar wird so abgerechnet bei Unfällen bin mit mehr als 25 beteiligten
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #11
TDIler

TDIler

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Ich kenne es auch so das die eigene Haftpflicht für den Schaden des Vordermanns zahlen muß. Würde auch zum Anwalt
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #12

Shantyman

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Außerdem hast du ja strenggenommen den Bremsweg nicht verkürzt, sondern verlängert.
Denn wenn du nicht aufgefahren wärst, dann wär der Bremsweg für den Hintermann noch kürzer gewesen, da du ja weiter hinten gestanden hättest. :?
(mit der Argumentation kann man den Gegner etwas verwirren)

Nun im Ernst:
Was kannst du dafür, dass der hinten nicht genügend Sicherheitsabstand gehalten hat? Soll er besser aufpassen!
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #13

knigge

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Aua. Es ist ja wieder göttlich, was hier für ein Unwissen als gesetzte Wahrheit verkauft wird.

Ich bin immer am zweifeln, ob da wirklich alle so falsch informiert sind oder obn man gezielt versucht, jemanden zu veräppeln (das wäre traurig).

Logischerweise verkürzt er durch seinen Aufprall den Sicherheitsabstand. Denn wäre sein Aufprall nicht geschehen, wäre sein Fahrzeug ja weiter vorne erst zum Stehe gekommen. Der andere hätte also eine längere Strecke zum Anhalten gehabt.

Zivilrechtlich bedeutet das in der Regel eine Mithaftung im Rahmen von 20-50%. Genaues kann aber hier nicht geklärt werden.
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #14

Hugo

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Na das ist ja wohl wieder eine juristische Glanzleistung. :flop: Wo soll er denn hin, wenn vor ihm eim Mopped steht. Er kann sich ja wohl kaum in Luft auflösen damit der Hintermann mehr Platz zum Bremsen hat.
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #15
Einarmiger

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@Hugo, durch ausreichenden Sicherheitsabstand und vorausschauendes Fahren rechtzeitig mit Bremsen anfangen, sodass der Hintermann auch eine Chance hat ?

@armani, @knigge hat Recht.

Geh' zum Anwalt, lass Dich in dieser Situation keinesfalls auf laienhafte Ratschläge ein (das soll niemanden pers. angreifen !!!), dazu geht es einfach um zu viel Geld.
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #16
armani

armani

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Um hier mal den Diskussionen ein Ende zu setzen:

Ich war gestern beim Anwalt und hab ihm die Sache geschildert. Und es ist wirklich so wie Knigge schreibt. Der eigene Bremsweg ist im Anhalteweg des Nachfolgers mit drin, und wenn man jetzt durch nen Aufprall den eigenen Bremsweg verkürzt, verkürzt sich logischerweise auch der Anhalteweg des Nachfolgers.

Allerdings wird in solchen Situationen von Fall zu Fall entschieden, weil es da auch noch z.B. eine Rolle spielt wie lange ich schon gestanden bin. Weiter meinter er noch das man den Sicherheitsabstand auch unterschreiten darf, wenn man dann so vorrausschauend fährt und auch bremst wenn Autos weiter vorne (also noch vor dem eigenen Vordermann) bremsen.

Außerdem hat er mir noch erzählt, dass man auch noch Anspruch auf eine Unfallpauschale hat, die ist für die ganzen Rennereien, Briefverkehr und Telefongespräche die so ein Unfall nach sich zieht.
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #17

gerdd1

und wieder ist bewiesen: viel halbwissen, viel gar nix wissen - entweder die mitglieder von der rennleitung direkt fragen oder gleich zum anwalt...

@armani - jetzt gehts dir doch auch besser - gelle :)
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #18
der_fischi

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knigge schrieb:
Logischerweise verkürzt er durch seinen Aufprall den Sicherheitsabstand. Denn wäre sein Aufprall nicht geschehen, wäre sein Fahrzeug ja weiter vorne erst zum Stehe gekommen. Der andere hätte also eine längere Strecke zum Anhalten gehabt.

Aber ich dachte, genau dafür wäre der Sicherheitsabstand, der ja innerorts immerhin ~4 Fahrzeuglängen betragen soll, da. Dass eben sowas nicht passiert, wenn es mal vor einem zum Unfall kommt!
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #19
armani

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gerdd1 schrieb:
@armani - jetzt gehts dir doch auch besser - gelle :)

Aber nur weil ich mich jetzt nicht selber mit der Versicherung rumärgern muss, hab den Kopf schon mit genug anderen Sachen voll.
 
  • Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!? Beitrag #20

Robert_Wien

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Das ist ja ganz klar und gut so, durch den Auffahrunfall wurde der Sicherheitsabstand und der Bremsweg des Hintermannes verkürzt und daher hat der Vordermann für einen Teil des Heckschadens selbst aufzukommen.
 
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