Ärger mit dem Tüv

Diskutiere Ärger mit dem Tüv im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ja das Lustige ist aber, dass das Auto so beim Händler gekauft wurde. Der Händler (ist so n Nobel Schuppen von nem Türken, verkauft auch Ferraris...
  • Ärger mit dem Tüv Beitrag #21

es-racing

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Ja das Lustige ist aber, dass das Auto so beim Händler gekauft wurde.
Der Händler (ist so n Nobel Schuppen von nem Türken, verkauft auch Ferraris und Porsche)

hatte dem Vorbesitzer (das Auto blieb innerhalb meiner Familie, daher bestens bekannt) es so verkauft!

Sprich, der Händler hat mir das Auto mit getönten Scheiben und Nebelscheinwerfern und Tüv / Au Neu verkauft.
Die Tönung an den vorderen Seitenscheiben war minimal, mir ist das bisher nichtmal aufgefallen, dass er vorne getönte Scheiben hatte, bis der Tüv Prüfer es bemängelt hat.

Die NSW sind mit E-Kennung auf dem Glas.
Die Leuchten darunter sind weiß.
Leuchtet ganz normal wenn sie an sind. Wenn sie aus sind sind sie Blau.

d.h. also, dass der Verkäufer ein illegales Auto verkauft hat - oder sehe ich hier etwas Falsch?
 
  • Ärger mit dem Tüv Beitrag #22
marc

marc

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es-racing schrieb:
d.h. also, dass der Verkäufer ein illegales Auto verkauft hat - oder sehe ich hier etwas Falsch?

ist das verboten ?
 
  • Ärger mit dem Tüv Beitrag #23
TEASY

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es-racing schrieb:
Die NSW sind mit E-Kennung auf dem Glas.
Die Leuchten darunter sind weiß.
Leuchtet ganz normal wenn sie an sind. Wenn sie aus sind sind sie Blau.
Das ist OK. Wir gehen jetzt mal davon aus, dass das keine gefälschten Originalteile aus China und auch sonst in Ordnung sind. :ja:

Auch wenn das Auto "illegal", bzw. nicht "StVO-konform" verkauft wurde, musst Du selber zusehen, wie Du es wieder in einen legalen, TÜV-fähigen Zustand versetzt bekommst.
Vergiss die Sache mit dem Händler. Das ist ne Einbahnstraße und dort ist nichts zu holen. :nein:

Entweder redest Du mit dem Prüfer und legst die Unterlagen für die NSW vor, bzw. weise den Prüfer auf die korrekte Installation und Freigabe durch das "E"-Prüfzeichen hin oder mach bei einem anderen Prüfer eine Nachprüfung mit deinem, im jetzt TÜV-fähigen-Zustand versetzten, Passi.
D
as bezahlte Geld ist halt ärgerliches Lehrgeld für Dich, aber nicht zu ändern.
 
  • Ärger mit dem Tüv Beitrag #24
Schmitti

Schmitti

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marc schrieb:
es-racing schrieb:
d.h. also, dass der Verkäufer ein illegales Auto verkauft hat - oder sehe ich hier etwas Falsch?

ist das verboten ?

Kommt drauf an. Zumindest wird es sich um einen Sachmangel handeln, wenn dem Käufer ein "legales" Auto zustand. Also ein im Rahmen der StVZO zulässiges Fahrzeug.
 
  • Ärger mit dem Tüv Beitrag #25
Chefkoch

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fahr zu ner anderen Prüfstelle und gut ists... :roll:
 
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