Wie lange Anspruch auf Neugerät???

Diskutiere Wie lange Anspruch auf Neugerät??? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, mein Schwesterchen und mein Schwager haben sich ´ne Playstation2 bei einem Elektronikmarkt gekauft, haben sie aber wegen...
  • Wie lange Anspruch auf Neugerät??? Beitrag #1
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

Beiträge
1.393
Punkte Reaktionen
0
Hallo zusammen,
mein Schwesterchen und mein Schwager haben sich ´ne Playstation2 bei einem Elektronikmarkt gekauft, haben sie aber wegen Renovierungsarbeiten nicht sofort angeschlossen sonder erst ´ne Woche später :?
Sie haben festgestellt, daß sie keine einzige CD lesen kann, weder Original, Sicherheitskopie oder Musik-CD :( :(

Daraufhin haben sie das Gerät wieder zum Händler gebracht, leider keine Originalverpackung mehr vorhanden.

Der Händler hat die Playstation eingeschickt und von Sony kam die Antwort: Das Garantiesiegel wäre gebrochen und somit wäre die Garantie erloschen :eek: :eek: :eek:

Daraufhin hat meine Schwester eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben, das sie das Garantiesiegel nicht beschädigt hat.

Nun meine Frage an Euch: Hat sie in diesem Falle nicht Anspruch auf ein Neugerät, sie möchte eingentlich nicht das Gerät repariert haben - bei der dubiosen Vergangenheit traut sie dem Frieden nicht mehr :flop:

Wie sieht die Rechtslage aus :?:
Hat man nicht bis 2 Wochen nach Kauf Anspruch auf ein Neugerät und kann eine Reperatur verweigern :?: :?: :?:
 
  • Wie lange Anspruch auf Neugerät??? Beitrag #2

LF-888

Beiträge
101
Punkte Reaktionen
0
Hallöle,

tut mir leid aber die Rechtslage in D ist nicht sonderlich kundenfreundlich :flop: .

2 Wochen Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatzgesetz. Da Deine Schwester das Gerät in einem Geschäft erworben hat, hat sie keinen Anspruch auf Rückgabe :eek: .

Da das Gerät aber defekt ist hat sie andere Rechte :( .

Mit dem Kauf kam ein Vertrag zustande der einfach ausgedückt besagte:
Ich geb dir Geld und du gibst mir eine Spielkonsole.

Deine Schwester hat ihren Teil erfüllt (bezahlt) :top: .

Der Händler hat aber seinen Teil nicht erfüllt (spielt nicht) :flop: .

Deine Schwester hat den Mangel reklamiert und der Händler hat das Recht seine Leistung nachzubessern. Er darf das Gerät reparieren und Deine Schwester muss dies akzeptieren (das ist die Rechtslage) :cry: .

Er darf sich für die Nachbesserung (Reparatur) aber nicht ewigkeiten Zeit lassen. Deine Schwester sollte den Händler unter Verzug setzen. Einfach einen drei Zeiler ausdrucken in dem sie mitteilt das sie ein funktionstüchtiges Gerät bis zum ??.??.???? (etwa 2 Wochen sind genug) verlangt oder vom Kauf zurück tritt :twisted: .

Zur Sicherheit sollte sie sich den Empfang des Schreibens vom Händler bestätigen lassen oder es per Einschreiben schicken.

Das gebrochene Garantiesiegel ist nicht ihr Problem. Die Garantie des Herstellers und seine Vorschriften dazu sind das Problem des Herstellers. Deine Schwester braucht sich auf das Thema erst gar nicht einzulassen. Für sie ist nur der Händler ausschlaggebend 8) .

Das sie nicht sofort reklamiert hat ist ein kleines Problem, aber wenn es nur die genannte eine Woche war und Deine Schwester nicht als Firma gehandelt hat (Geschäft unter Vollkaufleuten) macht es nichts aus :D .

Die fehlende Originalverpackung ist eine andere Sache. Theoretisch kann der Händler beim Rücktritt vom Kauf dafür einen Schadensersatz verlangen, aber er muss die Höhe des Schadens nachweisen (Wert der Verpackung) :? .

Soweit die Rechtslage, jetzt zur Praxis. :idea:

Schwesterchen soll mit Unterstützung, dem oben genannten Dreizeiler und ordentlich Wut im Bauch :evil: zum Händler traben und das zur besten Geschäftszeit. Da macht sie ihrem Ärger Luft verlangt den Geschäftsführer/Inhaber und die Unterstützung hilft kräftig mit :argue: . Zu 98% knickt der Krämer ein und rückt ein neues Gerät raus :razz: .

Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt
 
  • Wie lange Anspruch auf Neugerät??? Beitrag #3
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

Beiträge
1.393
Punkte Reaktionen
0
Super, danke für die Tips :top: :top:

Werde es ausdrucken und ihr in die Hand drücken :)
 
  • Wie lange Anspruch auf Neugerät??? Beitrag #4

AitschPi

Beiträge
63
Punkte Reaktionen
0
Vorsicht, zu lautes Auftreten in der Hauptgeschäftszeit kann auch zum Gegenteil führen: Dann wenn die umstehenden Kunden - aus welchem Grund auch immer - sich eher mit den Argumenten des Händlers identifizieren können und diesen folgen, hat man auf einmal mit der lauten Methode schlechte Karten. Also erstmal ruhig und sachlich bleiben.

Also die Rechtslage in D ist für Kunden meiner Meinung nach so freundlich, so dass Händler immer weniger Kulanz ausüben, da die durch die Rechtslage ohnehin mit dem Rücken an der Wand stehen. Man hat ja 2 jahre Gewährleistungszeit, in der der Händler jederzeit mit dem Kunden rechnen muss, der auf einmal was wieder von ihm will.
Innerhalb von 1/2 Jahr muss der Händler dem Kunden nachweisen, dass der Fehler (Mangel) vom Kunden verursacht wurde und nicht von Anfang an da war - danach muss das der Kunde beweisen (Beweislastumkehr).
Und man muss den Mangel "unverzüglich" anzeigen. Wenn man aber das Gerät in der Ecke stehen hatte und erst 3 Monate später anschaltet, dann ist ein paar tage danach eben auch noch unverzüglich. Die 2-Wochen-Umtauschfrist ist in Läden nur eine Kulanzregel, um den Kunden zu verwöhnen (anders im Versand - da hat man einen gesetzlichen Anspruch darauf!).
Die Fristsetzung (wie oben beschrieben) auf keine Fall zu kurz ansetzen! Lieber eine Woche mehr Zeit lassen 'eh ein Gericht später feststellt, das man zu schnell war und dadurch schlechte Karten hat.

Der Kunde hat eigentlich die Wahl auf Nachbesserung (neues Gerät oder Reparatur), Rücktritt (also cash zurück) und Schadenersatz. DIe Rechtssprechung sagt aber, dass die Nachbesserung zuerst versucht werden muss. Durch die AGB kann für den ersten Versuch das Vorgehen vom Händler festgelegt werden, danach darf der Kunde sagen, was er will (stark vereinfacht dargestellt!).

Achja, durch das Garantiesiegel könnte versucht werden, dem Kunden die Schuld in die Schuhe zu schieben, da der Mangel durch seine "unsachgemäße Neugier" :D verursacht wurde. Das geht aber nicht so einfach, denn wenn ein unbeschädigtes Siegel zwar dem Kunden hilft, zu sagen, dass er nix gemacht hat, anders herum aber gerade nicht das Gegenteil (vom Kunden verursacht) bedeutet. Das muesste man direkt durch irgendwas anderes nachweisen. Also meist nur Angstmache!

Die Verpackung ist zweitrangig, da die ja nicht das Wesentliche des Artikels ist. Wenn der Artikel selbst kaputt ist, hilft dem Verkäufer die Verpackung ja nicht weiter!!! Also nix einreden lassen, einfach einen anderen karton oder Packpaier anbieten! ;o)

AitschPi

PS: War das wenigstens 'ne Playstation mit 'nem Passat-Spiel? Oder zumindest eine, die man im Auto spielen kann? :D
 
  • Wie lange Anspruch auf Neugerät??? Beitrag #5
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

Beiträge
1.393
Punkte Reaktionen
0
Danke für Deine Tips, ich wäre auch eher für die ruhigere Version, ich denke, wie man in den Wald hinein ruft...

Ob da ein Passat-Spiel bei war weiß ich nicht und im Auto konnte man damit ja auch nicht spielen, es funktionierte ja gar nichts an dem Ding :?
 
  • Wie lange Anspruch auf Neugerät??? Beitrag #6
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

Beiträge
1.393
Punkte Reaktionen
0
Ich wollte Euch mal auf dem Laufenden halten :)

Heute also waren mein Schwesterchen und mein Schwager wieder bei Berlett um das zu erfagen, was jetzt Sache ist :?

Sie haben den Verkäufer erstmal ausreden lassen und sich ganz ruhig verhalten - und siehe da, sie haben eine brandneue PS2 bekommen :top: :top: :top:

Es scheint also doch zu stimmen - In der Ruhe liegt die Kraft :lol:
 
Thema:

Wie lange Anspruch auf Neugerät???

Oben Unten