Werkstatt behält Fhz. ein.

Diskutiere Werkstatt behält Fhz. ein. im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, hätte da mal ne generelle frage. Betrifft nicht mich und eigentlich ein Motorrad. Ein Bekannter hat sein Motorrad zur Insp. und TÜV bei...
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #1

Cargobull

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Hallo,
hätte da mal ne generelle frage. Betrifft nicht mich und eigentlich ein Motorrad.

Ein Bekannter hat sein Motorrad zur Insp. und TÜV bei Yamaha. Lt. "Kostenvoranschlag" (Mündlich) ca. 180 -200€.
Jetzt hat er es abholen wollen und soll 360€ zahlen.

Haben die, ohne Info, die Bremsen und Bremsöl gwechselt.
Angeblich wg. dem TÜV.

Er zahle das nicht, eine Einigung auf 300€ lehnte die Werkstatt ab
und sein Motorrad bekommt er erst wenn er die 360€ zahlt.

Dürfen die das Fhz. einfach solange behalten?
Wie ist denn das? Ist doch mein Eigentum oder?
Von mir aus Kopie vom Perso aber behalten?!
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #2
dbsof

dbsof

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Hallo,
da stellen sich mehrere Fragen:

- Gibt es einen SCHRIFTLICHEN Auftrag?
Wenn nein, dann würd ich mal sagen selbst Schuld und Zahlen, wenn es keinen sonstigen Zeugen gibt.

-Was steht auf dem Auftrag?
Klare Auftragstellung oder Blankoscheck wie z.B. TÜV-Vorbereitung / Vorführung

-Gibt es auf dem Auftrag eine Regelung hinsichtlich weiterer Reparaturen / Freigaben wie "telefonische Rücksprache?"

Wenn die NACHWEISLICH unautorisiert gearbeitet haben, dann würd ich die damit noch mal konfrontieren und die zum Rückbau zwingen.
Ansonsten hilft da die Schiedstelle des KFZ-Gewerbes.

Wenn die nicht gerade an der Insolvenz stehen hilft eh nur Zahlen unter Vorbehalt der Rückforderung und dann das ganze über den Anwalt laufen lassen.

Auf jeden Fall haben alle Werkstätten ein klares Pfandrecht. Da führt kein Weg am Zahlen vorbei.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #3

Cargobull

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Die Rechnung/Auftrag habe ich nicht gesehen.

Er sagte das auf dem Auftrag Insp. und Tüv steht.
Handynr. hat er angegeben und gesagt das die sich Melden sollen,
wenn mehr als Insp. und Tüv wäre.

Lt. Werks. hies es: Ohne Bremsen und Bremsöl hätte es kein TÜV gegeben.

Nun ja, ich würde mir die alten Beläge mal ansehen ob das auch der Fall ist. Vielleicht waren die zwar "schlecht" aber nicht so das es kein TÜV gäbe. Zurückbauen, ja aber das Bremsöl? Altes rein?!?! Nicht wirklich oder? Beim Motorrad ja eh keine grosse sache....der Bremsölwechsel.

Also dürfen die ein Fhz. behalten wenn man nicht Zahlt? Ist ja ein Ding...
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #4

Steffen@3BG

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Hi

Ist die Werkstatt in der Innung?
Dann immer an die Zuständige Geschäfztsstelle der KFZ Innung wenden. Dort gibt es ein unabhängiges Schiedsgericht, dass in solchen Fälen sehr schnell aktiv wird!

sers...
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #5

John McClane

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sie dürfen definitiv nicht! Das Fahrzeug einzubehalten um eine Zahlung zu erzwingen ist eine astreine Nötigung!! Sag Deinem Kumpel, er soll das Ding abholen.
Soll die Werkstatt, wenn sie Reparaturen durchführt, die nicht abgesprochen sind, das Geld später einklagen.
Aber so geht's nicht!
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #6

Cargobull

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Danke, werde ihm das so ausrichten. Dachte ich ja auch, das die sein Eigentum nicht einfach "behalten" dürfen.

Vielen Dank
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #7

knigge

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@ John MCClane:
Gemäß Â§ 647 BGB hat der Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind. Der Unternehmer kann also das zum Zwecke der Reparatur übergebene Fahrzeug des Bestellers nach den Vorschriften über das Pfandrecht verwerten, wenn der Besteller die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt. Das Pfandrecht des Unternehmers erstreckt sich auch auf den Fahrzeugschein, der in der Praxis regelmäßig bei Erteilung des Reparaturauftrags dem Unternehmer übergeben wird.

Obacht, denn das BGB ist nicht unsere Baustelle und Deine pauschale Aussage definitv nicht so korrekt!

@Cargobull:

Sinnvolle und auch ohne Rechtsausbildung halbwegs verständliche Aussagen findest Du z.B. hier:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/fragen3.html

Ich denke aber, dass man das Pfandrecht nur auf den vereinbarten Teil beziehen kann - Dein Bekannter müsste nach meiner Meinung nach Zahlung des vereinbarten Betrages sein Gefährt zurück bekommen (die damit geleisteten Arbeiten müsste er in diesem Rahmen abnehmen) - den Rest müsste die Werkstatt einklagen.

Aber auch hier - Zivilrecht ist schwer und nicht mein Tagesgeschäft! Am Besten Rechtsbeistand befragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #8

Cargobull

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Ich sag dem das so und der soll gerade mal machen. Es geht hier um lächerliche 90€ mehr für Bremse und Bremsöl. Gut, das hätte man selbst billiger haben können aber max. 20 - 30€ bei Selbsteinbau gespart. Ist am Moped ja kein Akt. So wie ich das sehe geht es ihm um´s Prinzip...das keiner Angerufen hat. Hätten die Angerufen und gesagt ohne Bremswechsel/Öl kein TÜV hätte der eh sein ok gegeben. Hätte ja auch vorher mal an´s Rad schauen können und da sieht man die Beläge ja.

Man(n) sollte an der Bremse auch nicht Sparen. Fahre selber ne GSX-R
http://www.suzuki.de/code/ba.php?id=1&pic=STYD_LR5.jpg
Supersport und bei 260km/h sollte die Bremse bremsen. Rechenbeispiel:
120 PS bei 160kg=1 PS pro 1,3 KG. Da müsste ein Auto über 1000PS haben...

Aber trotzallem eine gute Info. Wer weis wenn es mal selbst Trifft. Vielen Dank für die Mühe, die ich euch gemacht habe :lol:

An dieser Stelle mal ein Danke an alle. Das Forum ist sehr gut. Gibt immer wieder was zu lernen, immer wieder ein "ah ha" effekt.

Gruß
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #9

knigge

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@ Cargobull:
Es geht immer ums Prinzip (bei mir leider auch selbst viel zu oft..) Ist aber auch ärgerlich, so was.

Und mit der Hilfe - Immer wieder gerne, wenn´s angenommen wird.
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #10

John McClane

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@Knigge:
Glaube mir, ich habe da eigene Erfahrungen gemacht, der Händler ist in meinem Fall wegen Nötigung verknackt worden. Der von Dir angegebene § des BGB greift hier nicht.
Leider habe ich wenig Zeitm ich werde das später erläutern.
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #11

John McClane

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So, jetzt habe ich etwas mehr Zeit.

Erlärung:
Der § 647 BGB greift hier nicht, weil, wenn ich den Threadopener richtig verstanden habe, die zusätzlichen Reparaturen eben nicht Bestandteil des Vertrages waren! Auch die pauschale Angabe "TÜV-fertig" machen rechtfertigt nicht eine Reparatur, die u.U. den finanziellen Rahmen sprengt.
Und so war es damals bei mir auch: Ich habe (großer Fehler, ich weiß) meinen Wagen bei ATU abgegeben und "Kühlwasserkreislauf prüfen" in Auftrag gegeben.
Kurz: Die haben meinen kompletten Zylinderkopf zerlegt und dabei zerstört.
Wollten dann doch tatsächlich 300 DM für die bisher geleisteten Arbeiten :lol: !
Der NL-Leiter kam dann auch mit BGB, ich habe ihm kurz den Puls gefühlt und meinen Wagen vom ADAC abholen lassen.

@Knigge: sehr wohl unsere Baustelle, denn hier erwartet der Kunde von mir, dass ich auch die gängigen §§ des BGB kenne :wink:
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #12

knigge

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Ich will nicht streiten, aber der Gute hat scheinbar gar nix bezahlt - also auch nicht die bestellten und korrekt geleisteten Arbeiten - soweit ich verstanden habe. Und dann ist er wieder voll dabei im Pfandrecht - in dem Umfang, den ich oben beschrieben hatte.

Aber egal, scheint ja erledigt zu sein.
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #13
Torsten

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Ich muss Knigge Recht geben. Mein Schwager musste nach einem selbstverschuldeten Unfall den Wagen zur Reparatur geben. Abrechnung direkt über Versicherung vereinbart. Nach ca. 8 Monaten hat er den Wagen wegen einer anderen Kleinigkeit in die Werkstatt gegeben, aber nicht zurück bekommen. Die Versicherung hat nicht bezahlt wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit und das AH hat selbst im Nachhinein von seinem Pfandrecht Gebrauch machen dürfen. Erst nach Bezahlung der gesamten Rep. Rechnung (23.000 DM) bekam er sein Auto wieder. Hat er natürlich alles vom Anwalt checken lassen.
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #14

John McClane

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knigge schrieb:
Ich will nicht streiten, aber der Gute hat scheinbar gar nix bezahlt - also auch nicht die bestellten und korrekt geleisteten Arbeiten - soweit ich verstanden habe. Und dann ist er wieder voll dabei im Pfandrecht - in dem Umfang, den ich oben beschrieben hatte.

Aber egal, scheint ja erledigt zu sein.
[/b]DA gebe ich Dir natürlich recht, die vereinbarten Leistungen sind zu zahlen!
 
  • Werkstatt behält Fhz. ein. Beitrag #15
Duke

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Hallo Torsten ,...da ist aber bestimmt noch andere Sachen schief gelaufen ,.....Denn ,ich als Werkstatt fange doch keine Reparatur an wenn mir die Versicherung noch keine Kostenübernahmebestätigung geschickt hat .Das ist das wichtigste überhaupt ,das man als Werkstatt auch ganz bestimmt sein Geld bekommt .zudem muss bei uns jeder Kunde noch eine Sicherheitsabtretungsbestätigung unterschreiben .Dann ,....was war das denn für eine Werkstatt ,..die haben doch sicher nicht 8 Monate still gehalten und haben sich quasi auf die Lauer gelegt und haben auf seinen Kunden gewartet damit die seinen Wagen festhalten können .Das gleiche gilt für die Versicherung ,da muss es doch zu einem regen Schriftverkehr gekommen sein ....na ja ,wie auch immer ,man lernt nie aus.



mfg Duke
 
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