Wer zahlt das Abschleppen???

Diskutiere Wer zahlt das Abschleppen??? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; hey, wir sind grad am diskutieren und zwar : wenn ich mein auto abstelle und ein zweiter ruft den abschleppdienst, mein auto wird wech gebracht...
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #1

BennySchmidt

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hey, wir sind grad am diskutieren und zwar :
wenn ich mein auto abstelle und ein zweiter ruft den abschleppdienst, mein auto wird wech gebracht und ich will es wiederhaben. in der regel schleppt sich ja überall das gerücht rum das der ANRUFER die kosten trägt. heute kam irgendwo im tv das der halter des wagens die kosten zahlt.
WAS IST DENN NUN RICHTIG??? :?:

rein informativ würde mich das mal interessieren, vielleicht hat ja der ein oder andere schon irgendwelche erfahrungen gemacht.

lieben gruß benny
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #2
pmboma

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Der Wagenhalter zahlt die Abschleppkosten.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #3
marc

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wenn jemand privates den Abschlepper anruft, dann muss er den auch selber zahlen. Wenn aber die Polizei/Politesse den Abschlepper anruft weil du falsch parkst, dann zahlt der Halter
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #4
pmboma

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marc schrieb:
wenn jemand privates den Abschlepper anruft, dann muss er den auch selber zahlen.

Dann ists bei euch in Deutschland besser geregelt, bei uns zahlt der Anrufer nie.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #5

BennySchmidt

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pmboma schrieb:
marc schrieb:
wenn jemand privates den Abschlepper anruft, dann muss er den auch selber zahlen.

Dann ists bei euch in Deutschland besser geregelt, bei uns zahlt der Anrufer nie.
zwei meinungen beide verschieden .....
jedoch wenn ich als privat anrufe und schleppen lasse??? ZAHLE ICH ??? der eine sagt ja der ander nicht , weiß jemand nen richtelichen beschluss oder so?
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #6

Neugieriger

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das klingt ja fast danach, dass du unebdingt jemanden abschleppen möchtest....
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #7
Bacardifan86

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Ja das hab ich gestern auch im TV gesehen.Als Privatman,zahlt der Halter des abgeschleppten Fahrzeuges.Soweit meine erinnerungen noch.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #8

UHT

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Der wo anruft zahlt. Nur hat die Polizei/das Ordnungsamt die entsprechenden Rechte und Mittel sich das Geld vom Halter wieder zu holen.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #9
marc

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Wer trägt die Kosten der Abschleppmaßnahme?

Läßt ein Geschädigter ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abschleppen, so hat er als Auftraggeber gegenüber dem Abschleppunternehmen die anfallenden (Abschlepp-) Kosten zu tragen. Diese Kosten kann jedoch der Geschädigte vom Besitzstörer grundsätzlich auf der Grundlage der §§ 683 S.1, 670, 667ff BGB einfordern (AG Frankfurt, NJW 1990, 917; Nagel, Das Polizeiblatt 1980, 108). Es liegt eine sogenannte "Geschäftsführung ohne Auftrag" vor.

Der Geschädigte kann auch Schadensersatzansprüche gemäß Â§ 823 Abs.1 BGB zusätzlich geltend machen (z.B. für Nichtbenutzbarkeit der inanspruchgenommenen Fläche, die verauslagten Kosten für ein Taxi oder für öffentliche Verkehrsmittel- für eine erfolgreiche Geltendmachung muß jedoch stets die Schadensminderungspflicht eingehalten sein). Die Höhe der Kostentragung richtet sich auch stets nach der Erforderlichkeit i.S. des § 670 BGB. Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen.

Hätte ein Versetzen des Fahrzeugs statt einem Abschleppen genügt, so hat der Auftraggeber sicherlich nur einen Erstattungsanspruch in Höhe der Versetzungskosten, dies aus dem Prinzip der Schadensminderung. Das AG Frankfurt hat auch festgehalten, daß der PKW-Halter die Abschleppkosten auch dann erstatten muß, wenn nicht er, sondern ein Dritter das Fahrzeug unerlaubt geparkt hatte, d.h., daß dieser für die durch seinen PKW verursachte Zustandsstörung haftet. Der Geschädigte kann seine Schadensersatzforderung gegen den Störer auch abtreten, dies z.B. an den Abschleppunternehmer. Derselbe hat dann infolge dieses übergeleiteten Anspruchs möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Fahrzeugs gem. § 273 BGB. Ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 673ff BGB) ist nicht gegeben, wenn nur eine abstrakte Gefahr gegeben ist (AG Schöneberg, NJW 1984, 2954), also z.B. keine Notwendigkeit schnellen Eingreifens, keine Gefahr, kein Notfall.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #10
Schmitti

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marc schrieb:
Wer trägt die Kosten der Abschleppmaßnahme?

Läßt ein Geschädigter ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abschleppen, so hat er als Auftraggeber gegenüber dem Abschleppunternehmen die anfallenden (Abschlepp-) Kosten zu tragen. Diese Kosten kann jedoch der Geschädigte vom Besitzstörer grundsätzlich auf der Grundlage der §§ 683 S.1, 670, 667ff BGB einfordern (AG Frankfurt, NJW 1990, 917; Nagel, Das Polizeiblatt 1980, 108). Es liegt eine sogenannte "Geschäftsführung ohne Auftrag" vor.

Der Geschädigte kann auch Schadensersatzansprüche gemäß Â§ 823 Abs.1 BGB zusätzlich geltend machen (z.B. für Nichtbenutzbarkeit der inanspruchgenommenen Fläche, die verauslagten Kosten für ein Taxi oder für öffentliche Verkehrsmittel- für eine erfolgreiche Geltendmachung muß jedoch stets die Schadensminderungspflicht eingehalten sein). Die Höhe der Kostentragung richtet sich auch stets nach der Erforderlichkeit i.S. des § 670 BGB. Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen.

Hätte ein Versetzen des Fahrzeugs statt einem Abschleppen genügt, so hat der Auftraggeber sicherlich nur einen Erstattungsanspruch in Höhe der Versetzungskosten, dies aus dem Prinzip der Schadensminderung. Das AG Frankfurt hat auch festgehalten, daß der PKW-Halter die Abschleppkosten auch dann erstatten muß, wenn nicht er, sondern ein Dritter das Fahrzeug unerlaubt geparkt hatte, d.h., daß dieser für die durch seinen PKW verursachte Zustandsstörung haftet. Der Geschädigte kann seine Schadensersatzforderung gegen den Störer auch abtreten, dies z.B. an den Abschleppunternehmer. Derselbe hat dann infolge dieses übergeleiteten Anspruchs möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Fahrzeugs gem. § 273 BGB. Ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 673ff BGB) ist nicht gegeben, wenn nur eine abstrakte Gefahr gegeben ist (AG Schöneberg, NJW 1984, 2954), also z.B. keine Notwendigkeit schnellen Eingreifens, keine Gefahr, kein Notfall.

So, und nicht anders ist es! Das private Abschleppenlassen eines Fahrzeugs geschieht nämlich grundsätzlich immer in Folge eines Vertrages. Und da zahlt nunmal der Auftraggeber, da er der Vertragspartner des Abschleppunternehmens ist. Grundsätzlich kann man nämlich keine Verträge zu Lasten Dritter schließen. Aber man kann sich unter Umständen die Auslagen bei demjenigen zurückholen, den man abschleppen lassen musste.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #11

Martins_3BG

So war mir die Problematik auch bekannt :top:
Wurde schonmal eingeparkt und hab den Abschlepper nicht gerufen und das Auto stehen lassen :roll:

Was mir neu war, ist das man ein PKW auch versetzen lassen kann. Stellt sich die Frage, was sowas kostet? Manchmal reicht ja schon ein Stück, um aus der Lücke zu kommen.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #12
spacie

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Das Versetzen ist vermutlich etwas günstiger, weil das mit weniger grossen Fahrzeugen durchgeführt werden könnte.
Ebenso entfallen Stellplatzkosten und viel wichtiger: Der Stress bei der Suche und Auslösung des Fahrzeugs!

Ich habe aber auch noch nicht gehört, dass man jemanden rufen kann, um ein Auto nur versetzen zu lassen.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #13
marc

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da stellt sich mir die Frage ob man den 'Falschparker' selber entfernen darf, vorausgesetzt man hat die mittel dazu, ich denke da an diese Rollbretter auf die man die Räder stellen kann - wie heißen die nochmal ....?
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #14
spacie

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Das Haftungsrisiko würde ich nicht übernehmen.
 
  • Wer zahlt das Abschleppen??? Beitrag #15
Schmitti

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marc schrieb:
da stellt sich mir die Frage ob man den 'Falschparker' selber entfernen darf, vorausgesetzt man hat die mittel dazu, ich denke da an diese Rollbretter auf die man die Räder stellen kann - wie heißen die nochmal ....?

Darf man. Wenn man einen Abschleppunternehmer beauftragt, ist es ja quasi auch "Selbsthilfe". Man bemächtigt sich halt nur der Ausführungshilfe eines Dritten. Aber wie Lutz schon meinte: Das Risiko, dabei einen unnötigen Schaden am Fahrzeug zu hinterlassen, ist halt da.
 
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