Was tun, wenn eine Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer....

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  • Was tun, wenn eine Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer.... Beitrag #1

MKfies

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Habe da ein kleines Problem:

Habe mir vor 2 Jahren einen Passat als Jahreswagen vom Händler gekauft. Dieser sicherte mir zu, das der Wagen den Longlife-Ölwechsel und den Longlife-Service hat.
Leider hat der Wagen diesen Intervall nicht. Das heißt, ich muss alle 15.000 km zur Inspektion.
Ich habe da natürlich die doppelten kosten.
Nun war der Wagen anfang des Jahres defekt. Aber für solche Fälle, gibt es eine Gebrauchtwagengarantie bei dem Händler, die alle Schäden zu 100 Prozent übernimmt.
Nun will das Autohaus aber 280 Euro von mir haben. Die kosten für die Reparatur wurden nicht alle von VW übernommen. Insgesamt war es ein Schaden von 2500 Euro. Ein Teil davon hat VW übernommen. Den Rest das VW Autohaus.
Muss ich die Rechnung bezahlen?
Kann ich wegen dem versprechen, welches mir der Verkäufer wegen dem Longlife-Service gegeben hat, mit dem Anwalt drohen??? Was würdet Ihr machen?
Ich bedanke mich schon mal für reichlich Antworten.
 
  • Was tun, wenn eine Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer.... Beitrag #2

jens1

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Erstmal, was war das für ein Schaden?

Wenn der Verkäufer noch beim Freundlichen ist, kannst Du sicherlich mal noch was unternehmen.
Drohen mit RA hilft zwar manchmal, ist glaube ich anfänglich der falsche Weg, da hier Aussage gegen Aussage steht(es sei denn, Du hattest jemand dabei, was Du im Vorfeld mal klären solltest), mach Dir wenig Hoffnung. :?
Bei Gericht entscheidet der Vorstand oft für den Käufer , aber Du mußt es durchziehen (KOSTEN) und dann wird immer auf einen Vergleich hingearbeitet.
2 Jahre ist auch ein zu langer Zeitraum,denn dies hättest Du schon nach der ersten Aktion beim Freundlichen klären müssen!!! :flop:
Longlife-Service steht auch meiner Meinung nach im Servicebuch drinn?
Grüsse Jens
 
  • Was tun, wenn eine Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer.... Beitrag #3

MKfies

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Im Handbuch steht leider nix drinne. Als das erste mal Service im Display stand, hat der Meister vom Autohaus den INtervall zurücksetzen lassen, weil er auch meinte: Der hat doch Longlife. Also wurde schon einmal eine Inspektion und ein Ölwechsel ausgelassen. Die wissen wohl selber nicht so genau, was der wAgen hat.
Im Zylinderkopf sind die PD Elemente verrutsch. Das hat zumindest der Kundendienstler in der Werkstatt gesagt.
Was mich an der ganzen Sache stört, das ist die Gebrauchtwagengarantie. Da steht drinne, das jeder Schaden an Motor, Getriebe und Lenkkung bis zu einer Fahrleistung von 50.000 km zu 100 Prozent übernommen wird.
Der Kundendienstler konnte mir noch nicht mal richtig erklären, wo diese 280 Euro genau herkommen.
 
  • Was tun, wenn eine Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer.... Beitrag #4

jens1

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Und das es sich dabei um normale Verschleißteile oder Verbrauchsstoffe
handelt, er muß doch eine Kosterechnung begründen und erklären können!
Alles andere ist Quatsch!

Ansonsten greift schon Deine Garantie, aber nur wenn ein sach- und fachgerechter Umgang gewährleistet werden kann.

Übrigens ich habe in der Firma 2 Golf IV und dort gibt es nur Longlife-Service für die 90PS TDI, denn genau deshalb habe ich die auch gekauft.

Kann meinen Freundlichen morgen früh mal anrufen, wie das beim Passi aussieht und Dir dann nochmal was zukommen lassen? :idea:
 
  • Was tun, wenn eine Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer.... Beitrag #5

MKfies

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Ich habe den einen der ersten, neuen Modelle erwischt, der noch keinen Longlife hat.
Die Modelle direkt danach, sind für Longlife zugelassen. Aber meiner nicht.

Da gibt es insgesamt so viele Rechnungen, Gutschriften etc. da blickt sicher keiner mehr durch von VW.
Es ist immer sch... einen der Ersten Wagen einer neuen Reihe zu fahren. Da sind die Kinderkrankheiten noch nicht raus.
 
  • Was tun, wenn eine Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer.... Beitrag #6
schemi

schemi

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Hallo!

So richtig kann ich zu Deinem Problem mit
dem Longlife nichts sagen, aber die 280 Euro
hören sich so ungefähr nach 10% Eigenbeteiligung an.
Im Regelfall ist die Gebrauchtwagengarantie so ausgelegt
das Du diesen Prozentualen Anteil selbst tragen musst,
wenn Du aber zu 100% abgesichert bist und da selbst Dein
Freundlicher nicht weiß woher die 280 Euro herkommen,
tippe ich mal auf eine Falsche Abrechnung.
Das könnte daran liegen, dass VW selber die Reperaturkosten
im Garantiefall nicht direkt selber trägt, sondern eine
Versicherung dafür einspringt.
Also möglicherweise eine falsche Abrechnung.
Solltest Du auf jeden Fall nochmal prüfen lassen!!!
 
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