Hugo
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Hallo Leutz,
folgendes:
Ich wollte mir nen A6 Avant kaufen. Bei dem Auto handelte es sich um einen Leasing-Rückläufer mit Vertragsablauf 31. März 2004. Die zuständige Verkäuferin beim AUDI-Händler hat mir das Fahrzeug bereits im Januar zugesagt. Ich hab im Laufe der Zeit immer mal angerufen und sie dran erinnert; dabei hat sie mir jedesmal wieder zugesagt, sie habe das Auto für mich reserviert. Am 05. April 2004 (Montag) kam dann die Kiste zu dem Freundlichen(?) auf den Hof. Ich war abends gleich dort und hab das Teil besichtigt und zugesagt, daß ich ihn kaufe. Da noch ein paar kleinere Schäden am hinteren Stoßfänger zu reparieren waren, was der vorherige Leasing-Nehmer zu zahlen hatte, sagte mir die Verkäuferin, sie melde sich, wenn alles erledigt ist. Freitags rief ich sie dann an, weil ich noch nichts gehört hatte und fragte nach, was Sache ist. Sie teilte mir mit, daß der Karosserie-Fuzzie noch nicht dau gekommen sei und sie melde sich wieder. Im Laufe der kommenden Wochen hab ich dann mindestens einmal die Woche angerufen oder bin vorbeigefahren und hab die genervt. Sie hat mich jedesmal vertröstet, daß der Karosserie-Heini so viel Arbeit habe etc.. Irgendwann war der KVA dann mal da, dann hat sich aber der Leasing-Nehmer quergestellt, er wolle nicht alles bezahlen usw..
Am letzten Mittwoch (09. Juni 2004), nach nur zehn Wochen rief die Dame mich dann an und teilte mir mit, daß der Wagen derzeit repariert werde und mit etwas Glück am Freitag (11. Juni 2004) fertig ist. Ich mich schon riesig gefreut
- klar.
Heute ruft die doch an und sagt mir, daß sie am Freitag nicht gearbeitet hat und ein Kollege die Kiste an diesem Tag verkauft hat. Da war ich aber mächtig sauer :evil: und hab erstmal rumgemotzt - logisch.
So, morgen früh fahr ich dann mal dahin und nehm die mir nochmal vor, evtl. auch den Chef.
Was ich aber dazu gerne wüßte: W
ieviel ist die Zusage der Verkäuferin wert, daß ich das Auto bekommen solle? Kann man das als nen mündl. Vertrag werten?
Gibt´s ne Chance, daß die Kaufvertrag mit dem anderen Käufer rückgängig machen können (die Kiste steht noch auf dem Hof)?
Wenn nicht, kann ich drauf bestehen, daß sie mir ein gleichwertiges Fz. zum selben Preis anbieten?
Der Preis war nämlich sehr gut und das Auto war so wie es da standfast perfekt nach meinem Geschmack (Farbe, Motor, Ausstattung).
In der Hoffnung auf kompetente Hilfe
Hugo
folgendes:
Ich wollte mir nen A6 Avant kaufen. Bei dem Auto handelte es sich um einen Leasing-Rückläufer mit Vertragsablauf 31. März 2004. Die zuständige Verkäuferin beim AUDI-Händler hat mir das Fahrzeug bereits im Januar zugesagt. Ich hab im Laufe der Zeit immer mal angerufen und sie dran erinnert; dabei hat sie mir jedesmal wieder zugesagt, sie habe das Auto für mich reserviert. Am 05. April 2004 (Montag) kam dann die Kiste zu dem Freundlichen(?) auf den Hof. Ich war abends gleich dort und hab das Teil besichtigt und zugesagt, daß ich ihn kaufe. Da noch ein paar kleinere Schäden am hinteren Stoßfänger zu reparieren waren, was der vorherige Leasing-Nehmer zu zahlen hatte, sagte mir die Verkäuferin, sie melde sich, wenn alles erledigt ist. Freitags rief ich sie dann an, weil ich noch nichts gehört hatte und fragte nach, was Sache ist. Sie teilte mir mit, daß der Karosserie-Fuzzie noch nicht dau gekommen sei und sie melde sich wieder. Im Laufe der kommenden Wochen hab ich dann mindestens einmal die Woche angerufen oder bin vorbeigefahren und hab die genervt. Sie hat mich jedesmal vertröstet, daß der Karosserie-Heini so viel Arbeit habe etc.. Irgendwann war der KVA dann mal da, dann hat sich aber der Leasing-Nehmer quergestellt, er wolle nicht alles bezahlen usw..
Am letzten Mittwoch (09. Juni 2004), nach nur zehn Wochen rief die Dame mich dann an und teilte mir mit, daß der Wagen derzeit repariert werde und mit etwas Glück am Freitag (11. Juni 2004) fertig ist. Ich mich schon riesig gefreut
Heute ruft die doch an und sagt mir, daß sie am Freitag nicht gearbeitet hat und ein Kollege die Kiste an diesem Tag verkauft hat. Da war ich aber mächtig sauer :evil: und hab erstmal rumgemotzt - logisch.
So, morgen früh fahr ich dann mal dahin und nehm die mir nochmal vor, evtl. auch den Chef.
Was ich aber dazu gerne wüßte: W
ieviel ist die Zusage der Verkäuferin wert, daß ich das Auto bekommen solle? Kann man das als nen mündl. Vertrag werten?
Gibt´s ne Chance, daß die Kaufvertrag mit dem anderen Käufer rückgängig machen können (die Kiste steht noch auf dem Hof)?
Wenn nicht, kann ich drauf bestehen, daß sie mir ein gleichwertiges Fz. zum selben Preis anbieten?
Der Preis war nämlich sehr gut und das Auto war so wie es da standfast perfekt nach meinem Geschmack (Farbe, Motor, Ausstattung).
In der Hoffnung auf kompetente Hilfe
Hugo