Vielleicht komme ich heile davon

Diskutiere Vielleicht komme ich heile davon im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo an alle. Muss mir hier eimal etwas von der Seele schreiben. Habe ja nun seit knapp einem monat eine 3B. Davor einen Opel :flop: Den opel...
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #1

PASSAT3B007

Hallo an alle.

Muss mir hier eimal etwas von der Seele schreiben. Habe ja nun seit knapp einem monat eine 3B.
Davor einen Opel :flop:
Den opel habe ich ebenfalls in diesem Zeitraum an privat verkauft.
Vor 2Tagen meldet sich der Typ bei mir und will mir das auto zurückgeben. Da er mit dem Besitzer vor mir gesprochen hat und er ihm erzählt hat das der Wagen doppelt so viele km wie von mir angegeben gelaufen hat und zwei Vorschäden vorhanden sind. Habe das Fahrzeug aber unfallfrei Verkauft an ihn. Von dem Händler der mir vor einem Jahr den Wagen verkaufte habe ich die aussage unter zeugen das der km stand so i.o ist und der wagen unfallfrei ist. Es geht meinem käufer auch nur darum das ich den wagen zurücknehme weil einige sachen daran defekt sind. Rep kosten ca 2000€.
Habe allerdings mit ihm einen Vertrag über privat der Gewährleistung ausschließt. wenn er mir nun mit anwalt kommt denke ich bin ich als privat person gut abgesichert. Drückt mir die Daumen das alles klar geht. sonst müsste ich den Passi verkaufen um den Schrott zurückzukaufen.
 
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #2

tdiler2

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Es gibt ein Gerichtsurteil was dir dann aus der Patsche hilft.Da ging es darum,das jemand wie Du einen Wagen als Unfallfrei verkauft hat,was aber nicht stimmte.Im Urteil wurde festgestellt,das der Vorbesitzer Sachen verschwiegen hat.Also würde ich mir keine Gedanken machen und wenn er Stress machen will ,nimm dir nen Anwalt.

Tdiler2
 
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #3
Schmitti

Schmitti

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tdiler2 schrieb:
Es gibt ein Gerichtsurteil was dir dann aus der Patsche hilft.Da ging es darum,das jemand wie Du einen Wagen als Unfallfrei verkauft hat,was aber nicht stimmte.Im Urteil wurde festgestellt,das der Vorbesitzer Sachen verschwiegen hat.Also würde ich mir keine Gedanken machen und wenn er Stress machen will ,nimm dir nen Anwalt.

Tdiler2

Das stimmt so aber auch nur begrenzt. Der Ausschluss der Gewährleistung ist nur dann wirksam (d.h. Gewähr muss nicht gegeben werden), wenn der Verkäufer NICHT ARGLISTIG den Unfall verschwiegen hat.
Das heißt, Du dürftest nicht bewusst verschwiegen haben, dass das Auto nicht dem Zustand entspricht, wie es quasi vereinbart wurde. Das wäre z.B. in dem hier vorliegenden Fall so, wenn Deine Ausführungen stimmen, Passat3B007.
Ich würde jedenfalls dem Käufer schildern, dass Du selbst vom Händler über den Tisch gezogen wurdest (vorher eventuell mal einen Blick in Deinen alten KV werfen, um Deine Argumentation abzusichern und eventuell dem Käufer eine Kopie davon zukommen lassen).
Der Händler hat im Übrigen eine Anzeige wegen Betrugs verdient. Allerdings würde ich mir überlegen, ob der sich nicht evtl. rächen würde dafür. Vielleicht Vorkehrungen zur Beweissicherung treffen, falls (vor allem finanziell) machbar, sonst hast Du nachher die Arschkarte. Nicht vergessen, selbst Dein Käufer kann den Macker anzeigen, und dann MUSST DU vor Gericht wahrheitsgemäß aussagen (ansonsten Freiheitsstrafe möglich).
Darüber hinaus würde ich warten, bis der Andere einen Anwalt einschaltet. Warum schlafende Hunde aufwecken?! Kostet eh nur Dein Geld, bzw. das, Deiner Versicherung. Und die merkt sich, wie oft Du sie "benötigst".

Ich hoffe, ich habe jetzt niemanden verwirrt *g*

Gruß,

Rüdiger
 
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #4
TDIler

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Ich würde erstmal den Kaufvertrag für den Op** suchen. Und wenn dort ein km-Stand drin steht, der passt und kein Unfall angegeben ist, hast du was in der Hand und solltest keine Probleme bekommen.
 
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #5

tdiler2

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@Schmitti

Das hat mit der gewährleistungsausschluss nix zutun.

In dem Urteil ging es auch darum,Das jemand ein Fahrzeug von einem Händler gekauft hatte(Unfallfrei etc) und es dann als Unfallfrei weiter verkauft hat,was sich im nach hinein nicht stimmte.Dafür muß der Händler aber auch nur bedingt grade stehen nach der rechtssprechung.

Aber wie Du sagtest , Schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Tdiler2
 
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #6

PASSAT3B007

Habe in dem Kaufvertrag vom Händler nicht zu stehen das der wagen unfallfrei ist und auch nicht das der km stand so korrekt ist. Habe allerdings zeugen dafür das er es gesagt hat und der Typ war alleine dort. Mein anwalt meinte es wäre egal ob es im Vertrag stünde oder nicht unter zeugen ist sowas gerichtlich das selbe. Von einer Anzeige will ich erst einmal absehen, da der typ gerade versucht den opel weiterzuverkaufen.
Und wie schon erwähnt schlafende hunde soll man nicht wecken.
 
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #7

tdiler2

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Wahrscheinlich verkauft er ihn auch alss Unfallfrei. :D


Ich hoffe das sich das Problem für dich schnellst möglich erledigt.


Tdiler2
 
  • Vielleicht komme ich heile davon Beitrag #8
Schmitti

Schmitti

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tdiler2 schrieb:
@Schmitti

Das hat mit der gewährleistungsausschluss nix zutun.

In dem Urteil ging es auch darum,Das jemand ein Fahrzeug von einem Händler gekauft hatte(Unfallfrei etc) und es dann als Unfallfrei weiter verkauft hat,was sich im nach hinein nicht stimmte.Dafür muß der Händler aber auch nur bedingt grade stehen nach der rechtssprechung.

Aber wie Du sagtest , Schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Tdiler2

Achso. Das kam aus Deinem Posting oben nicht hervor, dass es Dir um die Händlerhaftung geht. Was in meinen Augen auch nicht so viel Sinn macht. Es geht ja hier schließlich um die eventuelle Haftung vom 007. Und da spielt nunmal der Ausschluss der Gewährleistung die Hauptrolle.


@PASSAT3B007
Im Kaufvertrag muss nicht unbedingt unfallfrei drinstehen. Es reicht, wenn keine Unfälle angegeben sind. Dann gilt das Fahrzeug auch als unfallfrei.
Das gleiche gehört zum Tachostand. Der Stand, der im Vertrag geschrieben steht, zählt. Eine Angabe darüber, dass der angegebene Wert auch stimmt, wäre doppelt gemoppelt.
Meiner Ansicht nach hast Du daher ganz gute Karten in der Hand :)

Schönen Gruß,

Rüdi
 
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