Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ?

Diskutiere Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; @Lampe 2 Briefe vom Anwalt... 8) der erste wäre ersteinmal Akteneinsicht zu beantragen. Der zweite das du es nicht gewesen seist. (Film/Bild zu...
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #21

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@Lampe

2 Briefe vom Anwalt... 8)
der erste wäre ersteinmal Akteneinsicht zu beantragen.
Der zweite das du es nicht gewesen seist. (Film/Bild zu schlecht, Falsche Messung, Gegengutachten)
Und wenn de Pech hast, darfste beim dritten Brief dann zum Gericht, weil die netten Typen in Bayern vieeeeeeeeeeel Geld wollen und das nich glauben

Wenn es übrigens ein Vidoe gibt, dann fordert dein Anwalt das an, so wars bei mir, irgendwie lustig sich selbst mal zu sehen.
Jedenfalls auf dem Video wirste sehen ob nen BMW einscherte oder nicht.
Wenn das so war.... Peng, meiner hat auf Nötigung gemacht :D

UND DER ALLERGRÖßTE FEHLER IST ETWAS ZUZUGEBEN. :wink:
Glaub mir, ich halt jetzt immer brav die Klappe
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #22

ralf0311

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Aslo in so einer Situation gibt es nur eins:

RECHTSSCHUTZ UND ALLES ZUM ANWALT.

Bei so einer Sache kann man so viel falsch machen indem man irgendwas zurück schickt oder so. Alles zum Anwalt und der soll es regeln. Wenn es was zur Vermeidung der Strafe gibt weiß er es (meiner hat mal vor Gericht gesagt: Alles wird gut, den Richter kenn ich, bei dem hab ich noch was gut --> Und es wurde gut :D ) und wenn nicht wird er das auch wissen. Für mich gibt es nur noch: "Ab zum Anwalt". Und zwar bei allem was Punkte gibt hier in D.

Gruß Ralf
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #23
Torsten

Torsten

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Lampe schrieb:
unnamed schrieb:
... Bemerkungen:
Film 4063, 24 - Video-Aufzeichnung/Messverfahren.

ne, keine Bilder bei.


Eben, und Beweisen ist Trumpf... Wer will beweisen (erstmal) das Du gefahren bist??? Die haben eine AufklärungsPFLICHT... Die müssen DIR beweisen, das Du gefahren bist. Nicht umgekehrt. Und wie ohne Bilder? Bzw Video wo der Fahrer eindeutig zu indentifizieren ist? :lol: Das wären 2 Briefe meines Anwlt's und ein lächeln. dann wär diese Sache gegessen :lol:

Dass er gefahren ist, wird auf dem Video hervorragend zu sehen sein. Da kann Dein Anwalt erstmal nix machen, also solltest Du Dich mit solchen Bemerkungen etwas zurückhalten.

crazytigger schrieb:
Du kannst natürlich die fotos anfordern, aber VORSICHT, wenn du eh weisst, daß du es warst würde ich mir dies überlegen, denn die stellen dir später jeden brief in rechnung.

Wer hat Dir denn den Quatsch erzählt. Du bezahlst eine einmalige Bearbeitungspauschale und gut ist. Die musst Du jedoch immer zahlen, egal ob Du Einspruch einlegst oder nicht.

Bei soviel gefährlichem Halbwissen stelle ich mir hier echt die Frage nach dem Sinn dieses Bereiches :flop:


@ unnamed

Ich habe damals 150 Euro Bußgeld + 36 Euro Bearbeitungsgebühr + 4 Punkte in Flensburg (kriegst Du nicht) + 1 Monat Fahrverbot ( kriegst Du wohl auch nicht) aufgebrummt bekommen. In D ist der Bußgeld lediglich eine Richtlinie an die sich die Behörde halten soll, aber nicht muss. Wenn Du Dich in D vom Fahrverbot freikaufen willst, bezahlst Du in der Regel ein deutlich erhöhtes Bußgeld, meist das doppelte vom Regelsatz. Evtl. kann es also noch teuerer werden. Denk aber immer dran, daß zum Bußgeld noch weitere Gebühren abgerechnet werden. Ein Gang zum Anwalt lohnt nur, wenn Du ne Rechtschutz hast oder weisst wie die Situation speziell war. Das Video ist wesentlich ausagekräftiger als Bilder vom blitzen. Dort kann man sich viel eher mal rausreden. Auf alle Fälle viel Glück!
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #24

unnamed

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hui, danke nochmal.

hab heute mal mit der rechtsberatung des öamtc gesprochen.
naja der war etwas ruhig der typ.
er meinte i kann mir da kaum helfen, und es gibt auch für österreicher punkte in flensburg und ein deutschlandfahrverbot. strafe meinte er 125,00 euro. ok, mit dem könnte ich wohl leben (solange ich in österreich fahren darf!)
dann erklärte er mir ich müsste nach dem bescheid den führerschein an die behörde in D schicken, die verwahren in dann 4 wochen und dann bekomme ich ihn wieder.

ich so: ähmm, dann kann ich ja in österreich auch nicht fahren ohne schein :?:

er: naja, sie haben ja die fahrerlaubnis, sie werden nur jedesmal bei einer kontrolle wegen nicht mitführen des führerscheines bestraft ?!?!

ok, ich war dann der meinung, dass kanns auch nicht sein was der erzählt.

so, ich hab ja 2 rechtschutzversicherungen (was das wohl bringt *gg* aber es war so am billigsten)

nächster schritt war, dass ich mal einen rechtsanwalt angerufen hab.
dem hab ich das schreiben jetzt gefaxt. er hat heute ziemlich viel zu tun und gibt mir morgen vormittag bescheid.
er hat so einen ähnlichen fall gerade, und er meinte, wenn sie ganz witzig sind dann könne ich auch in österreich punkte bekommen.
bei uns gibts erst seit juli 2005 (glaub ich) so ein ähnliches system. (vormerksystem mit verschiedenen punkten ...)

na das kann ja noch lustig werden.

lg
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #25
Einarmiger

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Torsten, Du hast wirklich Recht, von dem ganzen Halbwissen, was hier in dem Bereich manchmal so rumgeht, kann einem erstmal richtig schwindelig werden. Au weia. 8)

Also:

@unnamed:
1.) Du musst die Anhörung nicht zurücksenden - nach Ablauf der Frist wirst Du Post bekommen - als Einschreiben. Immer.
Wenn Du es nicht warst, oder Dir das festgelegte Bussgeld zu hoch erscheint, kannst Du immer noch innerhalb 14 Tagen Einspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen - dann muss die Sache zur zust. Staatsanwaltschaft abgegeben werde, die dann wiederum entscheidet, ob die Sache eingestellt oder vor dem für den Ort des Verkehrsvergehens zust. Amtsgericht verhandelt wird. Aber: das kostet vom Ausland aus, ist es das wert ?

2.) Du bekommst die Punkte in Flensburg - ist Dein Konto hier voll, kann Flensburg z.B. auch Deine Führerscheinbehörde informieren, die dann im Verwaltungswege Deinen FS einziehen kann, habe ich alles schon gesehen :D .
Genausogut werden in Ö gesammelte "Knöllchen" von Deutschen in Flensburg registriert und in Punkten gewertet, wenn die Vollstreckung im Wege der Rechtshilfe in D erfolgte !!!

3.) Bekommst Du als Österreicher ohne Wohnsitz in Deutschland seltenst ein Fahrverbot ausgesprochen, denn die Erhöhung des Bussgeldes für Abwenden des Fahrverbotes ist "schnelles Geld" für das zust. Polizeiverwaltungsamt. Eine Vollstreckung im Wege der Rechtshilfe ist nicht möglich, weil sich das FV nur auf deutsches Territorium erstreckt.
Selbst wenn sie darauf bestehen, Dir einen sogenannten Sperrvermerk im Führerschein eizutragen, dann schicke Deinen FS per Einschreiben hin, Du bekommst ihn mit Klebezettel versehen zurück, auf dem das für D geltende Fahrverbot vermerkt ist (Beginn: Datum des Einganges des FS bei der Behörde). Du darfst dann in dieser Zeit nicht in D fahren und den Zettel danach abreissen, aufheben, wegwerfen, was immer Du willst.

Ansonsten wird das FV immer 4 Wochen nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung wirksam, hierzu ein Rechenbeispiel:
Bussgeldbescheid vom 02.08.05 wird am 09.08.05 zugestellt, ist er ohne Einspruch nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung (hier durch Einschreiben) rechtskräftig, d.h. er ist ab 24.08.05 rechtskraftig, d.h. das Fahrverbot beginnt automatisch am 24.12.05 und würde bei 1 Monat Verbot am 23.01.2006 um 24.00 Uhr enden.


Du darst in Ö ganz normal weiterfahren, denn das FV gilt nur in D !

Insofern erzählt der Typ beim ÖAMTC grossen Müll, was das Einbehalten Deines FS betrifft.



So, genug getippt, muss weiter Punkte verteilen :lol: .
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #26
Schorni

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Torsten schrieb:
Dass er gefahren ist, wird auf dem Video hervorragend zu sehen sein. Da kann Dein Anwalt erstmal nix machen, also solltest Du Dich mit solchen Bemerkungen etwas zurückhalten.

Wenn er denn überhaupt zu sehen ist. Wenn die einen Beweiß hätten, dann hätten die auch schon ein Bild-Beweis beigelegt. Ichzweifel da stark dran. Und auch wenn ein Video da ist, muss der Fahrer eindeutig zu erkennen sein. Unscharf usw gilt vor Gericht nicht. Im Zweifelsfall wird sogar ein Gutachter zur Bilderauswertung herangezogen. All das unter dem Gesichtspunkt, das die Behörde in der Beweispflicht steht, nicht der "angeklagte"! Vom Video werden (wenn es denn Beweißkräftig sein sollte) aussagekräftige Bilder "herrausgezogen" und als Beweis (wie beim Blitzen) dazugelegt. Das alles ist hier nicht der Fall. Von daher wäre mir diese Aktion mehr als nur schleierhaft. Da ja auch immer noch gilt, Im Zweifel für den Angenagten... :D

Als erstes sollen die dir Bilder schicken.Waren bei Dir keine bei?Bei mir waren 13 Schöne Bilder bei.

Und auch nur so, kenne ich das. Alles andere sind (erstmal) Schüsse ins Blaue.

Bei soviel gefährlichem Halbwissen stelle ich mir hier echt die Frage nach dem Sinn dieses Bereiches :flop:

:?: Ich hatte schon mehrfach solch Situationen, da kann ich mich leider nicht von frei reden. Und ich habe davon 100% abgeschmettert bzw gewonnen. Das alles auch mit Gerichtsverhandlungen und teilweise 3 Polizisten als Zeugen. Wie sagtest Du oben so schön, "also solltest Du Dich mit solchen Bemerkungen etwas zurückhalten". Ich gebe Dir gern die Telenummer meines Anwaltes, der kann Dir die Geschichten gern bestätigen und erzählen. Das was ich hier wiedergebe, stammt aus Praktischer Erfahrung, die in Zusammenarbeit mit dem Anwalt immer super funktioniert hat.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #27

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@Lampe

Dann lass dich mal blitzen in Berlin...da bekommste von alleine kein Photo.
Mich haben die auch mit Abstand in Bayern gemessen, da kam auch nicht gleich das Video/Bilder.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #28
Torsten

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Du bekommst nur leider nicht immer ein Foto gleich mitgeschickt!! Ich bin 4 Wochen zu Fuß gegangen weil ich von ner Brücke gefilmt wurde. Habe das gleiche versucht und siehe da, plötzlich standen die Herren in den grünen Jacken vor der Tür und haben mir und den Nachbarn Fotos und Film in 1a Qualität gezeigt. Der Anhörungsbogen ohne Bilder war kein Schuss ins Blaue!!

Ich freu mich für Dich, dass Du bisher immer Glück hattest, aber das kannst Du nicht generell auf alle Situationen übertragen. Auch ich hatte schon mehrfach Glück und mittlerweile draus gelernt.

Wie gesagt, hier herrscht ein gefährliches Halbwissen!!
 
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