Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ?

Diskutiere Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; hallo zusammen, bekam heute post von der bayer. rennleitung. hier mal ein kurzer auszug... Anhörung des Betroffenen wegen einer...
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #1

unnamed

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hallo zusammen,

bekam heute post von der bayer. rennleitung.
hier mal ein kurzer auszug...

Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
(in Landshut, BAB A 92 München-Deggendorf, KM 54.400)

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h den erforderlichen Abstand von 80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein .....

Angeblich gibts da eine Video-Afzechnung/Messverfahren ...

Jetzt soll ich einen Fragebogen ausfüllen mit Angaben zur Person usw. und ob ich den Verstoß zugebe ...

Das wird schon richtig sein, dass ich mal zu geringen Abstand hatte, aber ich kann mich erinnern, dass mich mal so ein BMW rechts überholt hat und dann nach links ist, obwohl links ziemlich viel Verkehr war. Weiß aber echt nicht ob das bei der Stelle war.

Was würdet Ihr da reinschreiben :?
Mit was muss ich rechnen ?
Aja, ich wohne in Österreich !!!

thx
werner
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #2

tdiler2

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Du als Österreicher bekommst Post von der deutschen Rennleitung?Ich dachte die Arbeiten nur mit den Niederländern zusammen.

Als erstes sollen die dir Bilder schicken.Waren bei Dir keine bei?Bei mir waren 13 Schöne Bilder bei.

Dann siehst du ja was los ist?Wieviel Meter hattest Du ?

Tdiler2
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #3

unnamed

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... Ihr Abstand betrug 12,1 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes ...

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.6.4 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen:
Film 4063, 24 - Video-Aufzeichnung/Messverfahren.

ne, keine Bilder bei.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #4
Scatha

Scatha

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@tdiler2

Zwischen Deutschland und Österreich besteht sogar ein Vollstreckungshilfeabkommen. Ignorieren des Bescheids bringt also gar nichts, da steht dann hinterher nur der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Tür.

Gruß,
Morton
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #5

crazytigger

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Hi

ich hatte das gleiche Glück.

ich hatte bei ca.130 km/h einen Abstand von 29m.

Ich hab dafür 4 Punkte in Flensburg bekommen und 150 Euro.
Da du aber in österreich wohnst, wird der Betrag höher sein, denn du musst die Punkte "bezahlen". Rechne mal mit min.200 Euro.

Bei dem Fragebogen habe ich nur meine persönlichen Daten reingeschrieben und angekreuzt, daß ich es nicht zugebe.

Greets

P.S. laut Bussgeldrechner würdest Du in D 4 Punkte, 175 Euro und 1 Monat spazierengehen bekommen.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #6

unnamed

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was hast du da für eien bußgeldrechner ?

laut http://www.bussgeldkataloge.de/ugeschwindigkeit.php
wären das
Weniger als 16 m Abstand: 125 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bekomm ich als österreicher deutschlandfahrverbot für 1 monat ?

gibt es für österreicher auch punkte in flensburg :D :? :?:
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #7
Schorni

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unnamed schrieb:
... Ihr Abstand betrug 12,1 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes ...

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.6.4 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen:
Film 4063, 24 - Video-Aufzeichnung/Messverfahren.

ne, keine Bilder bei.


Eben, und Beweisen ist Trumpf... Wer will beweisen (erstmal) das Du gefahren bist??? Die haben eine AufklärungsPFLICHT... Die müssen DIR beweisen, das Du gefahren bist. Nicht umgekehrt. Und wie ohne Bilder? Bzw Video wo der Fahrer eindeutig zu indentifizieren ist? :lol: Das wären 2 Briefe meines Anwlt's und ein lächeln. dann wär diese Sache gegessen :lol:
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #8

knigge

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Und es gibt für Ausländer weder Fahrverbot noch Punkte - hier geht es um Kohle :)
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #9

crazytigger

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Hi,

die bayrische Polizei hat einen Bussgeldrechner auf der HP.

sorry, beim Geldbetrag habe ich mich vertippt. Stimmt mit 125 Euro.

Im Normalfall, so war es bei meinem Großvater, wohnt auch in Ö, werden die Punkte durch einen höheren Geldbetrag abgerechnet, denn der hat damals über 230 Euro bezahlt für den Scheiss.

Wart erstmal ab, bevor Du dir da jetzt den Tag versauen lässt.

Fahrverbot bekommst Du in D auch nicht, da Du ja in Ö wohnst.

Greets.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #10

unnamed

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echt, cool :D

aber ich dachte ich hab schön manchmal gehört, dass ein österreicher in deutschland fahrverbot wegen sowas bekommen hat.
weiß aber nicht wirklich ob das wahr ist oder wo das gesetzlich geregelt ist.

soll ich jetzt einfach mal schreiben ich kann mich an so eine situation nicht erinnern uns sie sollen mir bilder zukommen lassen ?

oder soll ich das über einen anwalt machen lassen ?

thx für eure nette hilfe :)
werner
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #11
Schorni

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Die Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts oblag der beklagten Verwaltungsbehörde als Amtspflicht, die durch Bedienstete der Beklagten durch den Erlass des Bußgeldbescheids mindestens fahrlässig, demnach schuldhaft verletzt wurde. Diese Amtspflichtverletzung verpflichtet die Beklagte zum Ersatz des Schadens, der vorliegend darin besteht, dass die Klägerin, um gegen den rechtswidrig erlassenen Bußgeldbescheid vorzugehen, einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat und sich hierdurch mit einer Zahlungsverpflichtung belastete (LG Frankfurt/Main - 2/4 O 37/96

Amtspflichtverletzung i.S. § 839 BGB darstelle, weil die Beklagte nur aufgrund der Haltereigenschaft (nichts anderes passiert hier!!) auf die Fahrzeugführung der Klägerin geschlossen hatte. Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts vor Erlass eines Bußgeldbescheids bei Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit (LG Frankfurt/M)


Zitat ende. Die müssen beweisen, Du gar nicht. Aufgrund der PKW-Zulöassung haben die zwar auf Dich geschlossen, aber bewiesen ist damit 0,nix
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #12

knigge

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Ja, das eben etwas ungenau von mir. Du kannst ein Fahrverbot in D bekommen, net aber in Ö. Aber in der Regel begnügt sich der Staat damit, Dir ein höheres Bußgeld aufzudrücken und Dir das Fahrvberbot zu "ersparen".
Ein Schelm, wer Böses denkt :D
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #13

crazytigger

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Anwalt oder nicht - kann ich nicht sagen.

Auf jeden Fall nix zugeben.

als mir das passiert ist, hab ich die kamera sofort gesehen, leider zu spät, da wusste ich sofort, daß ich einen Liebesbrief bekomme, da hatte streiten nicht mehr viel sinn.

Mein Großvater hat damals einen ganzen roman zurückgeschrieben, rentner halt, hat ihm aber auch nix geholfen.

Was du von dem BMW erzählt hast, solche Situationen sind im Normalfall auf dem Video zu erkennen, denn im Gegensatz zum Radar, bist du auf dem band länger zu sehen.

Don`t worry. Hilft eh nix mehr.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #14

unnamed

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tja, die verlangen ja, dass ich so einen bogen (anhörung des betroffenen wegen einer verkehrsordnungswidrigkeit) ausfülle.

Zitat:
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit die Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurd Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind aber in jedem Falle, auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Frage zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalt einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden. Sofern Sie sich nicht zur Beschuldigung äußern, müssen Sie mit polizeilichem Ermittlungen rechnen, bzw. kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Falls Sie sich zu der Beschuldigung äußern, wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äußerung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten verbunden.

Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, telen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien des Verantwortlichen unter den Angeaben zu Nr. 5 mit, hierzu sind Sie nicht verpflichtet.


so, was nun machen ?
zugeben, abstreiten, fotos anfordern, auf bußgeldbescheid warten und einspruch erheben ???

ok, wenn sichs nicht vermeiden lässt, dann zahl ich halt die 125 euro, aber 230 euro sind schon etwas heftig :(
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #15
Schorni

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unnamed schrieb:
Sie sind aber in jedem Falle, auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Frage zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten.

Das wäre Name usw.. kannste machen...


Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, telen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien des Verantwortlichen unter den Angeaben zu Nr. 5 mit, hierzu sind Sie nicht verpflichtet.

Nichts zugeben. Angaben zum Fahrer/Verantwortlichen musst Du nicht machen (steht aber auch da)


so, was nun machen ?
zugeben, abstreiten, fotos anfordern, auf bußgeldbescheid warten und einspruch erheben ???

Abstreiten, Fotos/Video anfordern. Dann schauen ob man überhaupt was erkennt.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #16

crazytigger

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also den bogen musst du auf jeden fall ausfüllen und zurückschicken. wenn nicht, dann stehen irgendwann die Sheriffs vor der tür, schon alles ausprobiert.

Die Frage ist jetzt: warst du es oder nicht???

Du kannst natürlich die fotos anfordern, aber VORSICHT, wenn du eh weisst, daß du es warst würde ich mir dies überlegen, denn die stellen dir später jeden brief in rechnung.

ich kann dir nur sagen, wie ich es gemacht habe:

ich habe nur meine personalien angegeben, daß ich es nicht zugebe, unterschrieben und zurückgeschickt.

anschliessend kam dann die rechnung.

Wie du dich jetzt entscheidest, musst du selber wissen.
mehr kann ich dir leider nicht mehr helfen, denn ih hab mich für "bezahlen" entschieden.

Greets.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #17

unnamed

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oki, danke mal an alle.

thx to lampe für die ausfürlichen tipps.

ich werd dann mal meine personalien ausfüllen und bei verkehrsverstoß zugeben, nein ankreuzen.
werd dann dazuschreiben dass ich mich an eine solche situation nicht erinnern kann und ersuche um zusendung von fotos bzw. beweismaterial.

wenn ich dann einen bußgeldbescheid bekomme werd ich wohl zahlen, hauptsache die nehmen mir meinen zettel nicht :?

@ crazytigger

thx für die infos.
tja ehrlich gesagt denke ich schon dass ich es war :(
bin an diesem tag vom flughafen münchen nach hause gefahren ...
ob der abstand und die geschwindigkeit stimmt, weiß ich natürlich nicht.
denke doch kaum, dass mich deswegen die deutschen sheriffs besuchen, oder bekommen die amtshilfe von den österreichischen...

seltsam find ich zwar dass die genau 160 km/h schreiben, kann aber zufall sein (oder es wurde gerundet?)

lg
werner
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #18

unnamed

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jetzt ist mir noch aufgefallen, dass die das schreiben per normaler post gesendet haben.
sollte das nicht ein einschreiben oder mit rückschein sein ?

lg
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #19

Alex679

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Hi,


nein AB´s kommen in D. als normaler Brief. Deswegen kannst du den AB auch ruhig im Altpapier entsorgen und dir das Porto sparen!

Der Bußgeldbescheid kommt so oder so, übrigens per Einschreiben.




Alex

PS. Fotos kannst du zwar anfordern, aber die Behörde ist nicht verpflichtet sie dir zu schicken. Sondern du darfst sie dir evt. anschauen kommen.
Videokopie bekommst du meist nur über einen Anwalt.
 
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ? Beitrag #20

tdiler2

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Das wird schon.Zum Thema Geld ganz einfach zurechnen Bußgeld in D mal 2 und das erbebnis nochmal 2 weil du ein Fahrverbot bekommen hättest.
 
Thema:

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