Unfall- Frage

Diskutiere Unfall- Frage im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Meine Frau ist letzte Woche ein Hund ins Auto gelaufen. :flop: Jetzt ist am Auto mein linker Kotflügel eingedrückt.Die Dellen ist genau an der...
  • Unfall- Frage Beitrag #1

straubinger

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Meine Frau ist letzte Woche ein Hund ins Auto gelaufen. :flop:

Jetzt ist am Auto mein linker Kotflügel eingedrückt.Die Dellen ist genau an der Kante. War heute beim :) für eine Kostenvoranschlag für die Reperatur:

Und der wollte den Kotflügel nur ausbeulen und spachteln, mit der Begründung mehr zahlt die Versicherung nicht. Aber vorm Unfall war der Kotflügel weder verdellt noch gespachtelt!

Habe ich jetzt ein Recht auf einen neuen Kotflügel mit Lackierung.

danke für die Antworten
 
  • Unfall- Frage Beitrag #2
Schorni

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Kurz gesagt: Nein.
 
  • Unfall- Frage Beitrag #3

Joker82

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Hallo wir haben 2 Hunde und jeder hat eine eigene Hundehaftpflicht.

Falls diese Situation wie bei dir eintritt.

Die Haftpflicht des Hundes muss den gesamten Schaden bezahlen.

Wir haben eine Deckungssumme bis 100.000€

Bei einem eingedrückten Koti ist das Ausbeulen teurer als ein neuer.

Haste schonmal nachgeforscht ob der Hund auch eine Haftpflicht hatte?

Gruß Joki
 
  • Unfall- Frage Beitrag #4

luca

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Den Kotflügel ausbeulen und Spachteln ist doch viel teurer als ein neuer, gerade weil bei VW alles geschraubt ist.würde einen Gutachter nehmen den zahlt eh die Versicherung vom Verursacher und der entscheidet dann ob neu oder nicht.
Die Werkstatt muß dann nach Gutachten reparieren

Gruß

Kay
 
  • Unfall- Frage Beitrag #5
Schorni

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Ich hatte ne Begegnung mit einem 7,5 Tonner. Da ist das instandsetzen erst Recht teurer. Das ist aber völlig nebensächlich. Es ist kein Neuwagen, daher kein Anspruch auf NEUteile sonder Zeitwertgerechte INSTANDSETZUNG. Ein neue Koti kommt auch UNI und muss grundiert und gelackt werden. Der alte nur gespachtelt usw. Ohne Demontage, was im Endeffekt billiger wird als, alten ab, neuen fertig machen (wie alten auch - Lack usw) und wieder dran. :idea:

Und der wollte den Kotflügel nur ausbeulen und spachteln, mit der Begründung mehr zahlt die Versicherung nicht.

Und da hat er Recht mir. Mehr zahlen die nicht. :(
 
  • Unfall- Frage Beitrag #6

luca

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der alte Koti muß gespachtelt, geschliffen, lackiert werden, der neue grundiert und lackiert, bleibt der Koti dran müssen die Lackierer das ganze Auto abkleben. Das Lackierern von neuen Teilen ist oft billiger.
Wenn der Kotflügel geschweißt wäre ist das ausbeulen günstiger :roll:
 
  • Unfall- Frage Beitrag #7
Schorni

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Beilackieren, nix abkleben, naja jedenfalls teileweise abkleben ok. Jedenfalls ist der aufwand der selbe. Es sei den es ist Unilack und Polieren bringt es.

Lange Rede gar keinen Sinn, er wird keinen neuen bekommen. Die "neuen" Gesetze zur Zeitwertgerechten Reparatur am PKW geben das nicht mehr her. Schreibt ein Gutachter sowas auf, wird die Versicherung es trotzdem nicht zahlen.

Beispiel Leitplanken-Streifschaden

Abrechnung auf Neuwagenbasis auch bei geringer Beschädigung?
OBERLANDESGERICHT HAMM Az.: 9 U 49/01
Verkündet am 03.07.2001, Vorinstanz: LG Bielefeld – Az.: 2 O 333/00

Die Parteien streiten über die Art und Weise der Behebung eines Unfallschadens. Am 17.04.2000 wurde bei einem Verkehrsunfall der PKW (Audi A 6) der Klägerin, der sechs Tage zuvor erstmals zugelassen worden war und eine Laufleistung von 644 km aufwies, durch eine Streifkollision auf der rechten Fahrzeugseite beschädigt.

Zwischen den Parteien besteht kein Streit, dass der klägerische PKW Audi A 6, der zum Unfallzeitpunkt erst 644 km zurückgelegt hatte und erst seit sechs Tagen zugelassen war, als "neuwertig" in dem vorgenannten Sinne anzusehen ist, denn diese Voraussetzung ist regelmäßig bei einer Laufleistung bis etwa l.000 km und einem Fahrzeugalter bis ca. einem Monat gegeben (vgl. Greger a.a.O. Rn. 34).


Eine Abrechnung auf "Neuwagenbasis" scheitert hier jedoch daran, dass der PKW der Klägerin bei dem Unfall vom 17. April 2000 nicht "erheblich beschädigt" wurde. Der PKW Audi A 6 der Klägerin ist durch den Unfall vom 17.04.2000 nicht "erheblich beschädigt" worden, denn an den - nach spurenlosem Auswechseln von zwei Türen - verbleibenden Teilen sind nur geringfügige Arbeiten auszuführen.


Sprich Kotis usw instandsetzen und lackieren... Die Türen (Türteile) sind meist nicht instandsetzbar. Der rest schon. :wink:

Im Streitfall bestehen die erforderlichen Reparaturen nur zu einem ganz geringfügigen Teil aus eigentlichen Karrosseriearbeiten, nämlich aus Arbeiten an der rechten vorderen und hinteren Seitenwand, für die eine Arbeitszeit von insgesamt drei Stunden und Kosten von 417,00 DM veranschlagt waren. Dieser Reparaturaufwand an Karrosserieteilen ist derart gering, dass er bei einem verständigen Kfz.-Halter in Anbetracht des heutigen Standes der Technik zu keine Minderbewertung des Fahrzeuges gegenüber dem Zustand vor dem Unfall führen würde.

Dasselbe gilt für die Lackierarbeiten, die ganz überwiegend die ausgetauschten Teile (Türen) betreffen und nach dem heutigen Stand der Lackiertechnik bei verständiger Einschätzung ebenfalls zu keiner Minderbewertung Anlass geben.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 04.03.1976 (NJW 1976, 1202 <1203>) für die Frage der Erheblichkeit der Beschädigung maßgebend darauf abgestellt, dass dem Unterschied des Zustandes vor dem Unfall und nach der Reparatur vermögensrechtliche Relevanz zukommen muss. Bloße "Unlustgefühle" sind nicht ersatzfähig. Allerdings können nach Ansicht des BGH auch irrationale Vorurteile schadensrechtlich relevant werden, wenn sie allgemein verbreitet sind und sich auf den Verkehrswert des Fahrzeugs auswirken. Der BGH hält eine Beeinträchtigung des Verkehrswertes nach einer Reparatur dann für gegeben, wenn es sich nicht nur um eine Beschädigung von Teilen handelt, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll hätte wiederhergestellt werden können. In der Gesamttendenz des Urteils wird deutlich, dass die Wertschätzung des Zustandes des beschädigten neuwertigen Fahrzeuges vor dem Unfall und nach der Reparatur aus der Sicht eines verständigen Fahrzeughalters maßgebend sein soll
 
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  • Unfall- Frage Beitrag #8

tdiler2

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zum Thema Gutachter.

Schön an die Schadensminderungspflicht denken.
 
  • Unfall- Frage Beitrag #9
Schmitti

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Also: Zunächst einmal ist der Besitzer des Hundes dazu verpflichtet, Dir den Schaden zu ersetzen, den sein Hund an deinem Auto angerichtet hat. Davon abgezogen werden muss - sofern vorhanden - "Deine" Teilschuld. Stichwort: Allgemeine Betriebsgefahr.

Der Schaden am Fahrzeug muss so repariert werden, dass das Auto in den Zustand versetzt wird, in dem es sich befinden würde, wäre der Hund nicht in das Auto gelaufen. Das heißt im Regelfall, dass das Auto zu reparieren ist.
Grundsätzlich gilt, dass der "Schädiger" (in diesem Fall der Hundebesitzer - aber auch der Hundeführer!!!) Dir die Kosten für eine fachgerechte Reparatur zu erstatten hat. Sofern jetzt der Schaden durch ausbeulen behoben werden kann, und das Fahrzeug dann so ist, als wäre der Unfall nicht passiert, musst Du ausbeulen lassen. Es muss lediglich fachgerecht und nach dem Stand der heutigen regulären Reparaturtechniken sein. Darüber hinaus ist Dir die Differenz zwischen dem hypothetischen und dem jetzigen Wert des Autos ersetzt werden.
Am besten, Du beauftragst einen Kfz-Sachverständigen, der Dir ein umfangreiches Gutachten erstellt, nach diesem Du dich dann entschädigen lässt. Die Kosten dafür sind Dir zu erstatten.

Sollte sich der Hundebesitzer, oder der Hundeführer (wen Du halt haftbar machst ist Dir überlassen, Du darfst nur nicht 2mal abkassieren) quer stellt, solltest Du dir einen Anwalt nehmen.

MfG,

Schmitti
 
  • Unfall- Frage Beitrag #10

kombi_arne

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@ straubinger

Mal so ne doofe Frage! Hast du es auch schon mal auf die "Kumpelhafte" art probiert.
Ich meine du kannst doch den Hunde Besitzer die Geschichte mit der Rep erläutern. Dann sagst du ihm das ein neuer Koti billiger kommt (Preise kannst du ja beim freundlichen erfragen) und ob er den Schaden aus eigener Tasche zahlen würde. Die Versicherung wird nicht "belastet", du bekommst deinen neuen Koti und alle sind Glücklich :flower:

Ich bin mit der Nummer bisher immer ganz gut gefahren, jedenfalls wenn sich der Gegenüber drauf einlässt!
 
  • Unfall- Frage Beitrag #11

Big-Mo

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Warum soll er es aus eigener Tasche bezahlen wenn der Hund Versichert ist.
 
  • Unfall- Frage Beitrag #12

straubinger

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dem Hundebesitzer ist das egal, er hat ja ein Haftpflichtversicherung für seine Hunde!
Bin selbst Hundehalter und habe auch schon einen Schaden an meine Versichung gemeldet. Dafür habe ich sie ja auch.
 
  • Unfall- Frage Beitrag #13
PassatBasti

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Ich frage einfach mal in diesem Thread, den ich gefunden habe... Mein Problem ist ähnlich.

Also ich habe einen Schaden an der linken Fahrzeugseite. Bin nicht Schuld. Kotflügel und Tür eingedrückt.

Der DEKRA Gutachter sagte der VW Werkstatt, Kotflügel Wechseln... Türe (nur leicht eingedrückt) ausbeulen und spachteln - Stichwort Zeitwertgerechte Instandsetzung.

Soweit so gut... Ich fragte den Gutachter ob man das an der Tür sieht, er sagte nein.

Nun wollte ich heute meinen Passi bei VW holen und da sehe ich auf 10m schon, das die Tür im Gegenlicht leiht Wellig ist :evil: Ich rumgemeckert und den Wagen stehen gelassen...
VW sagt, sie haben die Tür nur ausgebessert, weil es so im Gutachten steht und der Lackierer bekommt es nicht besser hin ! :twisted: :evil:
Der Gutachter meinte eine neue Türe wäre zeitwertmäßig gegenüber der Versicherung nicht zu rechtfertigen...

Was nun ?!? Ich hatte eigentlich mal gelesen, dass ich als Geschädigter ein Recht darauf habe, den Wagen in gleichem Zustand zu bekommen wie vorher !

Klar sind die Wellen an der Tür nur minimal, aber ich sehe ES !!!

Muss ich das hinnehmen ?

Hoffe auf schnelle Antwort. Danke.

P.S.: Wertminderung habe ich auch nicht bekommen, da er schon 8 Jahre alt ist und über 100.000 km weg hat. :cry: :evil:
 
  • Unfall- Frage Beitrag #14
Mischi

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Also, wenn der wellig ist, liegt das an einer nicht sachgemäßen Instandsetzung. Und das mußt Du bestimmt nicht abnehmen, denn Wellen hattest Du vorher ja nicht drin. Er muß optisch wieder so aussehen wie vorher, wenn er das nicht tut, müssen die eben nacharbeiten. Im Zweifelsfall den Gutachter noch einmal sprechen.
 
  • Unfall- Frage Beitrag #15
PassatBasti

PassatBasti

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so... habe echt die schnauze voll :evil: Habe heute nochmal mit dem gutachter gesprochen. Er meinte es ist eine Fachgerechte Instandsetzung. Das Spachtel den Lack anders annimmt als Metall wäre klar und das Menschen und keine Roboter am Werk waren (wie bei der Produktion) wäre wohl auch klar. Er meinte so schlimm sieht man das nicht und der Wagen ist eh schon alt, da macht das keinen unterschied :cry: :twisted: Liegt alles innerhalb der Toleranz meinte er :flop:

Meine Anwältin meinte es wird schwer... das könnte alles kostspielig werden und ginge dann auf privatkosten :flop: Also werde ich wohl damit leben müssen....
 
  • Unfall- Frage Beitrag #16
TEASY

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Ärgerliche Sache.
Kommt aber sicher auch drauf an, wie der rest des Wagens aussieht.
 
  • Unfall- Frage Beitrag #17

tdiler2

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Habt ihr schei.... Gutachter
 
  • Unfall- Frage Beitrag #18
TEASY

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tdiler2 schrieb:
Habt ihr schei.... Gutachter
Du hast ja auch schon Mengenrabatt, bzw. Deine eigene Kaffeetasse bei Deinem GA. :rofl: Da ist das was anderes. :ja:
 
  • Unfall- Frage Beitrag #19

winky666

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MUHAHAHA der war gut :rofl:

Spass beiseite.

Mein Unfallding läuft ja auch noch. Und ich hatte einen Top Gutachter. Der hatt sich rein auf umgebaute Fahrzeuge und Oldtimer spezialisiert. Der geht da ganz anders ran. Dessen Wortwahl gegenüber den Versicherungen ist schon krass.
Meiner Versicherung hatt er ein Schreiben geschickt in dem er dezent die Kompetenz des Versicherungsgutachters zu der speziellen Materie anzweifelt.

Mein Anwalt ist zufrieden und jetzt gehts nur noch darum das sie überweisen :)

MFG
 
  • Unfall- Frage Beitrag #20
PassatBasti

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@ VW Fahrer

Okay. Zur Kenntnis genommen... war halt auf 180 :) ,sorry.

@ TEASY

Der Rest des Wagens sah TOP aus ! hatte nicht eine Delle oder einen Kratzer dran. Alles in Lack und schön aufpoliert.

@ tdiler

Tja... kenne auch bessere, aber sollte zur DEKRA. Meine Anwältin meinte, da kann die Versicherung nicht rumzicken!

@ all

Der Wagen wird jetzt von VW bzw. dem Lackierer nochmal komplett neu auf der linken Seite lackiert. Diesesmal nehmen Sie sich Zeit meinte der freundliche Volkswagen Meister.
Na mal gucken...
 
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