TÜV / AU bei alten Fahrzeugen

Diskutiere TÜV / AU bei alten Fahrzeugen im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Moin, ich hab mal ne Frage: Wie ist es bei Oldtimern mit dem intervall von TÜV, AU ? Wie lange darf ein "normales" Fahrzeug abgemeldet...
  • TÜV / AU bei alten Fahrzeugen Beitrag #1

McEngele

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Moin,

ich hab mal ne Frage:

Wie ist es bei Oldtimern mit dem intervall von TÜV, AU ?

Wie lange darf ein "normales" Fahrzeug abgemeldet bleiben, damit man keine neue Komplettabnahme machen lassen muss?

Zum Hintergrund:
ich habe mir ja kürzlich einen POLO Bj 1981 gekauft, den ich komplett überarbeiten will, ich habe im Gedächtnis irgendwo gehört zu haben dass ein Auto eine komplette Neuabnahme benötigt, wenn es länger als 1 1/2 Jahre abgemeldet war.

Da mein POLO einen Doppel-Weber-Vergaser und 175/50/13er Reifen hat möchte ich das nicht riskieren... Weil das ja heutzutage angeblich nicht mehr abgenommen wird...

Wie sieht es denn mit der Lichthöhe aus? Der Polo wurde ja schon tiefer gelegt bevor diese Regel mit den 50cm Lichterhöhe kam. Können dir die Polizisten bei Kontrollen da was bemängeln?

Was muss ich beachten, wenn ich ihn als Oldtimer anmelden will?
Geht das überhaupt, wenn er nur a anderes Fahrwerk, andere Felgen, Auspuff, Fächerkrümmer hat. Oder muss er komplett Serie sein?

und Oldtimer wäre er ja dann ab 2011 *g*

mfg Uwe
 
  • TÜV / AU bei alten Fahrzeugen Beitrag #2

ralf0311

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Also das mit den 18 Monaten Abgemeldet bis zum Vollgutachten stimmt. Früher waren es 12 Monate und konnte auf 24 Monate verlängert werden. Das geht heute nicht mehr. Vollgutachten ist allerdings nicht so schlimm wie alle sagen. Als Grundlage wird auf jeden Fall der Fahrzeugbrief genommen. Und Webervergaser und 175/50 13 bekommt man auch heute noch eingetragen.
Die 50 cm Lichthöhe die müsste schon lange gelten. Die wird auch beim Polo gelten.
Tüv und AU Intervall ist auch zwei Jahre (mit Webervergaser ist AU jedes JAhr fällig. Nur G-Kat alle zwei Jahre), obwohl mal diskutiert wurde bei Autos, die älter als 10 Jahre alt sind, 1 Jahr Abstand einzuführen. weiß aber nicht was daraus geworden ist.
Beim Anmelden als Oldtimer muss glaube ich wenn Tuning dann Zeitgemäßes Tuning vorhanden sein. Also Luftfahrwerk hat es 1981 sicher noch nicht gegeben also nix gut. Aber tieferlegen, Webers und klassische Felgen dürften kein Problem darstellen. Aber warten wir doch erst mal bis es 2011 ist.
Für das rote 07er Kennzeichen (Youngtimer 20 Jahre) muss glaub weitgehend Originalzustand vorhanden sein und gefahren werden darf nur zu Treffen und auf Ausfahrten, was auch immer das bedeutet. Also Jahresfahrleistung von 30.000 km wird da wohl nicht drin sein. Habe glaub mal gehört bis 2.000km.
Trotz allen Widrigkeiten viel Spaß mit dem Polo, dieses Auto war jahrelang mein treuer Freund

Gruß Ralf
 
  • TÜV / AU bei alten Fahrzeugen Beitrag #3

McEngele

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Danke für die Infos!

den Spaß werd ich haben :)

und wie siehts mit den TÜV AU intervallen bei einem Oldtimer aus?
 
  • TÜV / AU bei alten Fahrzeugen Beitrag #4

Didi

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HU 2 Jahre, ASU 1 Jahr, AU (bei G-Kat) 2 Jahre
 
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