Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ?

Diskutiere Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? im Karosserie 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Nur so ne frage zwischen durch ist es eigentlich jetzt verboten die tür griffe zu cleanen oder nicht? Also komplett weg zu machen und die Tür per...
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #1
artur84

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Nur so ne frage zwischen durch ist es eigentlich jetzt verboten die tür griffe zu cleanen oder nicht? Also komplett weg zu machen und die Tür per ferbedienung zu öfnen?
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #2
marc

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es muss ein Griff vorhanden sein um das Auto von aussen Öffnen zu können
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #3
Airwalk

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Zählt da nicht auf der Griff an der Heckklappe??? :lol:
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #4
artur84

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aber hat man so was nicht früher mal eingetragen bekommen?was ist mit denen die es haben, müssen die wieder auf original ümrüsten?
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #5
R3B

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Früher hätte man auch einen Bratwurstrost eingetragen bekommen wenn dieser im Kofferraum lag.
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #6

TS

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Schick schick, aber mir persönlich noch zu teuer.
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #7
Einarmiger

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Tja, sorry. Aber ich habe die Preise nicht gemacht. :nixweiss:

Und billiger wirst Du sie wohl auch niemals direkt hier in D bekommen.

Mein :) hat mir auf den nochmaligen Versuch, welche zu bestellen gesagt, dass die Teile zwar alle im Ersatzteilkatalog drin sind, aber chin. Teile nicht mehr aus China importiert werden, weil es VW zu teuer kommt, da die Preise für Versand und Zoll wohl nur anteilig auf den Kunden umgelegt wurden. Somit ist das Zeug nicht mehr bestell- und lieferbar.

Also warte auf Ebay oder flieg hin ;-)
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #8

knigge

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marc schrieb:
es muss ein Griff vorhanden sein um das Auto von aussen Öffnen zu können

Zeig mir bitte mal die Stelle, wo das in der StVZO steht. Oder Alternativ eine entsprechend aussagekräftige und vor allem zitierfähige Kommentierung!
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #9
marc

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das kann ich nicht, ich weiss nur von einem der alle Griffe weg hatte, und keinen TÜV bekommen hat, jetzt hat er einen Alfa Griff in seinem Golf drin
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #10
Schorni

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Es muss IMMO, sowas wie ne Notentriegelung für eine Tür da sein. Ob das Zwang ist oder eine willkürliche Forderung, entzieht sich meinem Wissen.
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #11
Lord

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Ja, das ist Tüv-Zwang, bin mir aber nicht sicher, ob es ein Seilzug sein muss oder ob es auch z.B. elektrisch gehen kann duch 'nen Knopfdruck, der von wo anderer Stelle als der Fahrzeugbatterie seine Stromversorgung bezieht.


***Ins Deutsche übersetzt bei Motz-Mod***
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #12
R3B

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Wir haben sowas früher auch mal umgebaut.
Der Tüv´er kam mit der Erklärung:
Irgendwie muss die Feuerwehr eure Tür ja aufbekommen wenn ihr vor den Baum gefahren seid :lol:
Da hat´s mich fast umgehauen vor lachen.
Wenn jemand vor etwas davor gefahren ist und im Auto eingeklemmt ist, geht mit Sicherheit die Tür auch nicht mehr an dem Originalgriff auf und der Feuerwehr ist das auch so ziemlich egal, die kommen mit der Hydraulik und dann geht da jede Tür mit auf.

Ich denke das die Begründung darin liegt, wenn man Dummheiten gemacht hat und vor der Polente abhaut, die einen dann gestoppt hat, wollen die einem ja gern mal die Tür aufreißen und dann muss man sich unsanft auf den Straßenbelag legen lassen.
Allerdings wird das auch schwierig wenn man die ZV zu hat.
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #13

knigge

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R3B schrieb:
Ich denke das die Begründung darin liegt, wenn man Dummheiten gemacht hat und vor der Polente abhaut, die einen dann gestoppt hat, wollen die einem ja gern mal die Tür aufreißen und dann muss man sich unsanft auf den Straßenbelag legen lassen.

OK - jetzt wirds wieder besser als im OT :rofl:

Also im Ernst, ich kenne keine Stelle in der StZVO, die vorschreibt, dass die Tür von außen per Griff zu öffnen sein muss. Ansonsten kannte ich bisher alle Stammtischparolen (Unfallrettung, war schon immer so,...) aber oben die Variante ist subba :top:

Und um es klar zu stellen:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

(2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.

(3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren - ausgenommen Falttüren - an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muß für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.

(4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.

Das wars. Nix da von wegen Griff. Wenn ich einen entsprechenden Umbau machen wollte, und der TÜV mir den verweigert, würde ich einen Widerspruch einlegen. :) Denn das Rettungsargument kann wohl nicht ziehen - sonst könnten wir auf jede Feuerwehr beim Unfall verzichten, denn nach der Logik müsste sich ja jede Tür von Hand öffnen lassen (mit 60 gegen einen Baum und NIX geht mehr).

Auch wenn ich es wieder hier übertreibe mit dem Recht - aber Recht ist das, was richtig ist. Und so isses :)

Euer Erklär-Bär
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #14
Einarmiger

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Das war mir hier zuviel OT, deswegen gibt es das jetzt als neuen Thread. :D
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #15

knigge

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Ja, irgendwie bin ich abschweifend geworden :)
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #16
Einarmiger

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Pffft, und ? War doch kein Vorwurf, Achim. :wink:
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #17
TorstenF76

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knigge schrieb:
Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.

Mal 'ne Frage: wie passt den das zur Kindersicherung in den hinteren Türen? Klar, das heißt "Kinder"-Sicherung, aber ein Erwachsener kriegt die von innen auch nicht auf, oder gibt es da einen Trick, den ich seit meiner Kindheit nicht gelernt habe?

Gruß,

Torsten
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #18
Hawk

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fenster aufmachen und aussen am griff ziehen :wink:

es gibt sonst keinen trick das zu umgehen...
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #19

datenschleuder

Hawk schrieb:
fenster aufmachen und aussen am griff ziehen :wink:

es gibt sonst keinen trick das zu umgehen...

Nur blöde, wenn auch dort die KiSi aktiviert ist :D sieht aber auch blöd aus, wenn der KiSi Schalter aktiv ist und soweit raussteht...
 
  • Türgriffe wegcleanen - erlaubt oder nicht ? Beitrag #20
Hawk

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naja an den schalter kommt man auch von der rückbank aus.
 
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