R3B schrieb:
Ich denke das die Begründung darin liegt, wenn man Dummheiten gemacht hat und vor der Polente abhaut, die einen dann gestoppt hat, wollen die einem ja gern mal die Tür aufreißen und dann muss man sich unsanft auf den Straßenbelag legen lassen.
OK - jetzt wirds wieder besser als im OT :rofl:
Also im Ernst, ich kenne keine Stelle in der StZVO, die vorschreibt, dass die Tür von außen per Griff zu öffnen sein muss. Ansonsten kannte ich bisher alle Stammtischparolen (Unfallrettung, war schon immer so,...) aber oben die Variante ist subba :top:
Und um es klar zu stellen:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§35e Türen
(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.
(2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.
(3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren - ausgenommen Falttüren - an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muß für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.
(4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.
Das wars. Nix da von wegen Griff. Wenn ich einen entsprechenden Umbau machen wollte, und der TÜV mir den verweigert, würde ich einen Widerspruch einlegen.

Denn das Rettungsargument kann wohl nicht ziehen - sonst könnten wir auf jede Feuerwehr beim Unfall verzichten, denn nach der Logik müsste sich ja jede Tür von Hand öffnen lassen (mit 60 gegen einen Baum und NIX geht mehr).
Auch wenn ich es wieder hier übertreibe mit dem Recht - aber Recht ist das, was richtig ist. Und so isses
Euer Erklär-Bär