Habe mir alles gerade mal durchgelesen.
Also ich denke du vermischt auch so einiges. Nicht alles was während einer Verhandlung von Staatsanwaltschaft oder Richter gesagt wird, sollte man auf die Goldwaage legen. Man versucht ja auch ein Geständnis aus dir herauszuholen.
Als Beschuldigter im Strafverfahren kannst du aussagen was du willst. Mit anderen Worten du darfst lügen. Wir sind ja nicht in den USA hier.
Nur wenn dein Status von Beschuldigten auf Zeuge geändert wird, musst du Aussagen, es sei denn ein naher Verwandter würde darunter leiden.
Nahe Verwandte sind z.B. aufsteigend und absteigende Linie, also Vater, Großmutter, Sohn, Enkelin + alle Ehepartner.
Verlobte haben auch Aussageverweigerungsrecht! Falls deine Freundin nicht aussagen soll, kannst du ihr ja einen Heiratsantrag machen
Dein Beschuldigten-Status kann sich aber nur durch die Einstellung des Verfahrens ändern.
Und zur Beweiskraft der Aussage des Anzeigenerstatter. Er mag zwar leicht verwirrende Angaben gemacht haben, dass machen viele Menschen in solchen Fällen, aber warum sollte der Mann dich (dein Kennzeichen) unmotiviert anzeigen. Er kennt dich nicht und ist dir anscheinend zufällig auf der Autobahn begegnet.
Und wenn du den Anzeigenerstatter jedesmal bei der Gerichtsverhandlung sehen möchtest, braucht dein Anwalt nur den entsprechenden Antrag zu machen, dass der Mann noch mal zu einem Thema befragt werden soll.
Hm, würde ja gerne die Anzeige/Anklageschrift lesen, so wie du das schilderst, kann man dich nicht verurteilen, wenn du es nicht zu gibst und kein Zeuge aussagt, dass du gefahren bist. Wenn doch, wird das durch das Landgericht garantiert zurückgenommen.
PS:
Es gibt keine Möglichkeit der Gegenanzeige. Nehmen wir an der BMW Fahrer hätte auch genötigt, könnte man dies im Rahmen seiner Beschuldigtenanhörung angeben und schon würde auch gegen den BMW Fahrer ermittelt. Ergo nur eine Anzeige zum einem Sachverhalt.
Und zum Rechtsfahrgebot: Wenn einer einfach links fährt, obwohl die anderen Spuren frei sind, begeht er erst mal nur eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn jemand ihn z.B. über 1 km mit Lichthupe und dichtes Auffahren nötigt rüber zu fahren, begeht dieser eine Straftat. Man darf halt das Recht nicht selber in die Hand nehmen.
Naja, solltest du es doch gemacht haben, wirst du so ein Manöver so schnell nicht mehr machen. Egal wie die Verhandlung ausgeht.
