Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis?

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  • Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis? Beitrag #1

jeffrey

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Hi

folgender Fall: der Bruder meiner Freundin kauft sich vor ca. 4 Wochen einen 1.5 Jahre alten A3 S-Line mit 1.8T und Superausstattung, also ein eher schwer zu bekommender Wagen. Jetzt ist ihm einer mächtig reingefahren: Totalschaden. Die gegnerische Versicherung will jetzt den "Zeitwert" bezahlen, der wäre ca. 1000 Euro niedriger als der Kaufpreis vor 4 Wochen... ist das in Ordnung?
Auch gibts wohl Ärger mit den neuen Felgen (ca. 1500Euro); kann doch nicht sein, oder?

Weiß jemand Rat?
 
  • Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis? Beitrag #2

pean

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hi

wenn er bei seiner Versicherung damals angegeben hat über welche Sonderausstattung das Fahrzeug verfügt, kann man vielleicht noch was machen. Jedoch machen das viele nicht, weil es sich auf die prämie auswirkt. Generell würde ich sagen er soll sich mit dem Angebot der Versicherung zufrieden geben.
Der Wagen hat ja seit ihn der Bruder hat, auch an Wert verloren (Zweitbesitz zum Unfallzeitpunkt).

nochmal gesagt er kanns mit kulanz versuchen, alles andere wäre nur zeitaufwand mit geringer Aussicht auf Erfolg.
 
  • Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis? Beitrag #3
passiOn

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Wenn er nicht Schuld ist an dem Unfall, würde ich auf alle Fälle den Weg zum Anwalt empfehlen (falls nicht schon geschehen). Der kann meistens noch das letzte herauskitzeln und weiß worauf es ankommt, z.b auch in Sachen Schmerzensgeld.
Vielleicht kann er (auf eigene Kosten) auch ein Gegengutachten erstellen lassen. Doch ob sich das letztendlich rechnet ist die zweite Frage.
 
  • Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis? Beitrag #4
Craschy

Craschy

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@jeffrey

Ärgerlich,nach 4 Wochen Totalschaden!
Was den Fzg.wert betrifft steht ihm als Entschädigung der Marktwert eines Vergleichbaren Fzg.zu!Den Marktwert ermittelt man --wie es der Name schon sagt-- am Markt,also Eckdaten vom Fzg.mal bei Mobile und Auto Scout eingeben und mal ein paar Vergleichbare Fzg.ausdrucken,aus dem Ergebniss ein Mittelwert ziehen und ihr habt den Wiederbeschaffungswert in etwa zumindest.Auch die Händler haben Möglichkeiten direkt in die Audigebrauchtwagendatenbank zu schauen,oder selbst bei audi.de Gebrauchtwagen suchen.Ob das Versicherungsangebot dann immer noch 1000,- Euro zu wenig ist (oder der Bruder einfach zuviel bezahlt hat!?) läßt sich damit schnell überprüfen.Kommt mehr raus,die Ausdrucke zur Versicherung oder dem zuständigen Sachverständigen schicken zwecks nochmaliger Prüfung. :wink:
Was die neuen Felgen angeht:Sind sie Schrott müssen sie auch entsprechend dem Alter abgewertet und dem Wiederbeschaffungswert hinzu gerechnet werden,doch Vorsicht!Der S3 hat von Haus aus schon Aluräder drauf was soviel heißt das der Wert vom Fzg.nicht um den Wert der nachgerüsteten Alufelgen (1500,-)steigen kann,den die Serienmäßigen sind ja anteilig im Fzg.wert schon enthalten.Ich denke mal die Felgen könnte man noch mit ca.800,- hinzurechnen.Wenn sie nicht beschädigt wurden und die Originalen Felgen vorhanden sind,könnte man sie auch austauschen und anderweitig verwenden/verkaufen (nach Absprache mit der Versicherung / Sachverständigen) 8)
Falls noch Fragen offen sind einfach schreiben!

Gruß Craschy
 
  • Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis? Beitrag #5

sibi

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Hi,

genau wie Craschy sagt.

Zeitwertentschädigung = Wiederbeschaffung, gleicher Art und Güte.

Nicht der bezahlte Kaufpreis!

Oh, und wenn möglich nen unabhängigen Gutachter verlangen, keinen von der Gesellschaft! Als Anspruchsteller hast Du die freie Wahl!
Wenn das Gutachten da ist hast du 2 Wochen Widerspruchsrecht. In der Zeit kannst Du gucken ob das Gutachten ok ist oder nicht.

Gruß Sibi
 
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