Stillgelegter Wagen, wie versichern?

Diskutiere Stillgelegter Wagen, wie versichern? im Allgemein 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Soviel ich weis ist ein stillgelegtes Kfz noch mindestens ein halbes Jahr mitversichert. So war es zumindest früher. Hab bei jeder Abmeldung ein...
  • Stillgelegter Wagen, wie versichern? Beitrag #1

ThreeBeeGee

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Soviel ich weis ist ein stillgelegtes Kfz noch mindestens ein halbes Jahr mitversichert. So war es zumindest früher. Hab bei jeder Abmeldung ein Schreiben vo der Versicherung gekriegt wo der Zeitraum drinstand.
War aber zu meinen Zweirad-Zeiten. :razz:
Ob das heute noch so ist weis ich nicht genau :?
 
  • Stillgelegter Wagen, wie versichern? Beitrag #2

gessi

Also wenn Du dein KfZ stilllegst, hast du glaube 18(?) Monate Versucherungsschutz noch danach darauf!
Wie das nach der Zeit is weiß i net.
Dann ist aber der Winter längst vorbei... :D :D

Gruß gessi
 
  • Stillgelegter Wagen, wie versichern? Beitrag #3

Sascha1979

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wenn ein fahrzeug, welches zu "vertrag aufrechten" zeiten eine kaskoversicherung hatte, stillgelegt wird, wir bei uns in österreich nur die kfz haftpflichtversicherung samt motorbezogener steuer stillgelegt und die vorhande kasko bleibt weiterhin bestehen - allerdings wird die prämie hierbei auf ein "garagenrisiko" gekürzt, sodass weniger prämie zu bezahlen ist, aber die kasko auch weniger deckt. ist aber von versicherer zu versicherer grundlegend verschieden...

bei fragen zum thema versicherung könnt ihr euch gerne an mich wenden...
 
  • Stillgelegter Wagen, wie versichern? Beitrag #4

Bischtl

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@ leistyle

kann mich da sascha1979 anschliessen.
ich selbst lege z.B. das kennzeichen meines motorrades im winter zurück (ist auch kaskoversichert) und da bleibt sie weiterhion versichert (diebstahl etc. )
über die zeit wo das taferl zurückgelegt ist bezahle ich nur 10% der vollkaskoprämie also nicht besonders viel.

ob es in D auch so gehandhabt wird kann ich dir allerdings nicht sagen.
 
  • Stillgelegter Wagen, wie versichern? Beitrag #5

Bear70

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@leistyle

Anbei eine Zusammenfassung aus den allgem. KFZ-Versicherungsbedingungen (D):

:!: :!: :!:
Bei einer vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeugs von mindestens 2 Wochen kann der Vertrag unterbrochen werden. Die Abmeldebescheinigung ist dem Versicherer vorzulegen.
Die Unterbrechung darf maximal 1 Jahr betragen, ansonsten gilt der Vertrag als beendet.

Während der Vertragsunterbrechung gewährt der Versicherer im bisher versicherten Umfang beitragsfrei Versicherungsschutz. Das Kfz darf jedoch nicht außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes gebraucht oder längere Zeit abgestellt werden. Bestand eine Kaskoversicherung, so richtet sich der Versicherungsschutz nach dem Umfang der Teilkaskoversicherung.

Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug nicht außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes benutzt wird.

Der Vertrag endet nach Ablauf eines Jahres ohne Kündigung.

Besteht für ein Fahrzeug weder eine Fahrzeugvollversicherung noch eine Fahrzeugteilversicherung, so kann eine Ruheversicherung abgeschlossen werden. Der Beitrag beträgt 50% des Beitrags für die Fahrzeugteilversicherung.
:!: :!: :!:

Ich denke, das ist die Info, die Du gesucht hast !!
Happy Weekend !!
 
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