@leistyle
Anbei eine Zusammenfassung aus den allgem. KFZ-Versicherungsbedingungen (D):
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Bei einer vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeugs von mindestens 2 Wochen kann der Vertrag unterbrochen werden. Die Abmeldebescheinigung ist dem Versicherer vorzulegen.
Die Unterbrechung darf maximal 1 Jahr betragen, ansonsten gilt der Vertrag als beendet.
Während der Vertragsunterbrechung gewährt der Versicherer im bisher versicherten Umfang beitragsfrei Versicherungsschutz. Das Kfz darf jedoch nicht außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes gebraucht oder längere Zeit abgestellt werden. Bestand eine Kaskoversicherung, so richtet sich der Versicherungsschutz nach dem Umfang der Teilkaskoversicherung.
Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug nicht außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes benutzt wird.
Der Vertrag endet nach Ablauf eines Jahres ohne Kündigung.
Besteht für ein Fahrzeug weder eine Fahrzeugvollversicherung noch eine Fahrzeugteilversicherung, so kann eine Ruheversicherung abgeschlossen werden. Der Beitrag beträgt 50% des Beitrags für die Fahrzeugteilversicherung.
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Ich denke, das ist die Info, die Du gesucht hast !!
Happy Weekend !!