Enno
Moderator
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Hall allerseitz.
Hat einer Ahnung, oder den Fall schon gehabt.
Morgens total Vereiste Strassen und Gehwege. Strassen sind mittlerweile aber schon geräumt.
Nur der Hausmeister von unsrem Hause is noch nicht so weit.
Also Gehweg und tiefgarageneinfahrt vöällig vereist.
Was bei rasukam, siehe Off-Topic.
Frage, kann man den Vermieter, der den Hausmeister bezahlt haftbarmachen, oder nicht?
In der Satzung der Stadt Ulm steht drin, das der Gehweg Werktags bis 7Uhr und Sonn- und Feiertags bis 8.30 Verkehrssicher zusein hat.
Der Hausmeister meinte das ja Wochenende ist, und er deshalb erst bis 8.30 fertig sein muss. Ausserdem hat er das so als Anweisung von oben.
Gruß
Der gefrustete Enno
Hat einer Ahnung, oder den Fall schon gehabt.
Morgens total Vereiste Strassen und Gehwege. Strassen sind mittlerweile aber schon geräumt.
Nur der Hausmeister von unsrem Hause is noch nicht so weit.
Also Gehweg und tiefgarageneinfahrt vöällig vereist.
Was bei rasukam, siehe Off-Topic.
Frage, kann man den Vermieter, der den Hausmeister bezahlt haftbarmachen, oder nicht?
In der Satzung der Stadt Ulm steht drin, das der Gehweg Werktags bis 7Uhr und Sonn- und Feiertags bis 8.30 Verkehrssicher zusein hat.
Der Hausmeister meinte das ja Wochenende ist, und er deshalb erst bis 8.30 fertig sein muss. Ausserdem hat er das so als Anweisung von oben.
Gruß
Der gefrustete Enno