Schadenersatz bei nicht geräumter Tiefgarageneinfahrt

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  • Schadenersatz bei nicht geräumter Tiefgarageneinfahrt Beitrag #1

Enno

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Hall allerseitz.
Hat einer Ahnung, oder den Fall schon gehabt.
Morgens total Vereiste Strassen und Gehwege. Strassen sind mittlerweile aber schon geräumt.
Nur der Hausmeister von unsrem Hause is noch nicht so weit.
Also Gehweg und tiefgarageneinfahrt vöällig vereist.
Was bei rasukam, siehe Off-Topic.

Frage, kann man den Vermieter, der den Hausmeister bezahlt haftbarmachen, oder nicht?
In der Satzung der Stadt Ulm steht drin, das der Gehweg Werktags bis 7Uhr und Sonn- und Feiertags bis 8.30 Verkehrssicher zusein hat.

Der Hausmeister meinte das ja Wochenende ist, und er deshalb erst bis 8.30 fertig sein muss. Ausserdem hat er das so als Anweisung von oben.

Gruß
Der gefrustete Enno
 
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  • Schadenersatz bei nicht geräumter Tiefgarageneinfahrt Beitrag #2
Duke

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Hallo Enno,... in meiner Tiefgarage ist es so ,..das wir einen grossen Eimer mit Salz und einen weiteren Eimer mit groben Granulat stehen haben .So ist es kein Problem mal eben selber etwas zu streuen ,...5 minuten warten und fertig .Und meine Einfahrt ist verdammt steil ,.. es passt so gerade mit dem Passi einzufahren ,aber nicht wenn er vollgetankt ist .



Duke
 
  • Schadenersatz bei nicht geräumter Tiefgarageneinfahrt Beitrag #3
Baby Taxi

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Da du nicht genau geschrieben hast wann es passiert ist würde ich das auf jedenfall dem Hausbesitzer melden und ggf. Rechtschutz / ADAC Rechtsberatung fragen wie es so in diesem Fall rechtlich steht !!!

Vielleicht muß der Hausbesitzer haften !!!

Aber das kann dir ein Rechtsverdreher besser sagen als ich !!!
 
  • Schadenersatz bei nicht geräumter Tiefgarageneinfahrt Beitrag #4

Enno

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meine bessere hälfte meint, es kamen grad die 7uhr nachrichten im radio.

wir werden morgen früh eh erstmal die jungs vom vermieter anrufen. das is hier nen riesen verein die vermieter.
 
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