Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?!

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  • Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?! Beitrag #1
Ruslan_91

Ruslan_91

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So ich hatte das Problem das meine Motohaube nicht aufging und habe mit VW Vertragspartner so abgemacht das, das auf ihre kosten geht, die Notöffnung und die defekten Teile. Jetzt war ich heute da musste das Auto da lassen und der Meister sagt mir ja wir bestellen dir ein neuen Grill, ein neues Schloss,ein neuen Bowdenzug und die kleinen Kratzer tupfen wir zu (die Kratzer sind auf diesen Leisten neben dem Grill von der Stoßstange). Ich erstmal ok, dann hab ich mir das mal angeguckt und das sind dicke tiefe Kratzer vom Schraubendreher!
Dürfen die sowas an den Kunden zurück geben und nur zu tupfen??
Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen.
Gruß Ruslan
 
  • Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?! Beitrag #2

der_Dave

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Meine persönliche Meinung ist: Sie müssen den Schaden beheben. Wieso haben die denn da rumgehebelt? Schon schlimm genug, dass sie den Grill zerstört haben.

[OT]Darf man noch wissen, wieso sich der Händler dazu bereit erklärt diese Notöffnung und die damit beschädigten Teile zu bezahlen? Vielleicht fahr ich dann da auch mal hin, müsste noch meine Kotflügel lackieren lassen :D[/OT]
 
  • Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?! Beitrag #3
Ruslan_91

Ruslan_91

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ja mein Bowdenzug war gerissen und dabei noch mein schloss irgendwie verklemmt!
Ich habe das Auto im Juli 2009 gekauft und habe eigentlich noch halbes Jahr Gebrauchtwagengarantie. Da eigentlich Karosserie Teile nicht Dazu gehören, aber da es kein verschleiss Teil ist konnte ich das mit ihm so absprechen. Aber ich mein wenn die mir das Auto so abgeben ist das ja eigentlich nur totaler Pfusch. Die könnten früher dran denken und einfach an anderen stellen den Grill aubrechen/schneiden!
 
  • Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?! Beitrag #4

2slow4u

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naja eigentlich haste nur n halben jahr gewährleistung ^^
 
  • Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?! Beitrag #5
Schmitti

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2slow4u schrieb:
naja eigentlich haste nur n halben jahr gewährleistung ^^

Wenn, dann 2 Jahre Gewährleistung, die auf wenigstens 1 Jahr vertraglich abbedungen werden können. Davon gilt das erste halbe Jahr eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers. Diese regelt, dass wenn der Verbraucher innerhalb des ersten halben Jahres nach Übergabe der Sache einen Mangel am Kaufgegenstand feststellt, zunächst zu seinen Gunsten angenommen wird, dieser Mangel hätte schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.

Im Übrigen könnte R91 ja auch eine Gebrauchtwagengarantie (-versicherung) bekommen haben. ;)
 
  • Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?! Beitrag #6

2slow4u

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ja aber die garantie wird doch zu 99% von solchen anbietern wie z.b. GGG usw gegeben muss man sich halt kaufen und nicht von den autohäusern!
 
  • Schaden von VW aber ich muss evtl zahlen?!?! Beitrag #7
Ruslan_91

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So hab jetzt neuen Grill, neuen Bowdenzug und neues Schloss bekommen. Alles kostenlos! :D
Aber rund um den Grill sind Tiefe Kratzer die ausgetupft wurden, sieht trotzdem scheiß aus. Da meinte ich dann zum Serviceleiter, Sie würden so ein Auto ja auch nicht wieder haben wollen! Darauf haben wir uns dann gegeinigt das sie mir das jetzt in einem Monat kostenlos neu lackieren.
Also danke für eure Hilfe :wink:
 
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