Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate

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  • Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate Beitrag #1

kleintoni

Hallo,

ich habe da mal eine Frage die ich mir auch nach einer doch umfangreichern Suche im Netz nicht so wirklich beantworten konnte.

ich habe innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf meines Gebrauchtwagens meinen Händler davon in Kenntniss gesetzt das an dem Auto ein Schaden vorhanden ist der mir zum Zeitpunkte des Kaufes nicht bewusst war, allerdings schon bestanden hat.

Ich habe ihn per einschreiben mit rückschein angeschrieben und eine Frist gesetzt in der er Zeit hatte sich bei mir zu melden und den Mangel abzustellen. knapp zwei Wochen lang war die Frist.
nun hat sich mein Händler ein paar mal gemeldet, wollte die Nachweise aus den Serivceheft sehen, Rechnungen der Service und ein Protokoll zur Fehlersuche meiner Werkstatt. Das habe ich alles nachgereicht und er hat mir auch am Telefon bestätigt das er es erhalten hat und hatte auch schon mit meiner Werkstatt telefoniert.
nun hieß es beim letzten Telefonat "Das muss ich noch mit der Geschäftsleitung absprechen, ich sag dir bescheid" das ist nun jetzt fast auch schon wieder eine Woche her, seitdem ist er nicht mehr zu erreichen.

nun möchte ich ganz gern wissen wie ich denn nun am Besten weiter verfahre?
gleich in meiner Werkstatt reparieren lassen und ihm die Rechnung schicken? nochmals anschreiben und nochmal Frist setzen? Einfach mal hinfahren ist leider nicht so toll da es doch ein paar mehr Kilometer sind.

Ich hoffe ihr koennt mir da weiterhelfen :)

Vielen lieben Dank
Toni
 
  • Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate Beitrag #2
Schmitti

Schmitti

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Hallo Toni,

im Zweifel musst Du einen Rechtsanwalt mit dieser Sache beauftragen. Hier und jetzt die weitere Verfahrensweise zu erläutern, grenzt an unzulässiger Rechtsberatung. Ich möchte nicht die Haftung tragen, wenn etwas schief geht - auch wenn ich vom Fach bin.

Eines kann ich Dir aber raten: Auf keinen Fall ohne Weiteres in eine eigene Werkstatt gehen und den Schaden reparieren lassen!!!
(Das ginge grundsätzlich* erst, nachdem Du dem Händler eine angemessene Frist zur Reparatur gegeben hast und die dann erfolglos abgelaufen ist.)

Es ist nicht böse gemeint. Aber setz Dich bitte selbst mit dem Autohaus auseinander oder bitte einen Rechtsanwalt Dir zu helfen oder zumindest Dich zu beraten.

Ich persönlich (und das ist jetzt nur meine eigene Meinung und kein Rat) würde dem Autohaus per Einschreiben mit Rückschein höflich eine 14-tägige Frist zur Nacherfüllung setzen. Ferner würde ich darauf hinweisen - ohne Druck zu machen -, dass ich sonst gezwungen sein werde, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung meiner Interessen zu beauftragen. Außerdem würde ich unterstreichen, dass mir sehr viel Wert an einer gütlichen Einigung liegt.

Hoffentlich konnten Dir meine Ausführungen in gewisser Weise behilflich sein.

Viel Erfolg und toi toi toi,

Schmitti

*) "Grundsätzlich", weil ich die näheren Umstände des Einzelfalles nicht kenne und weil ein konkreter Rat unzulässig wäre.
 
  • Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate Beitrag #3

kleintoni

ich will es eigentlich auch nicht so weit kommen lassen das ein anwalt hinzugezogen werden muss. ich mein, ich hab ehrlich mein geld bezahlt, also soll er ehrlich seiner pflicht nachkommen.
ich warte heute noch ab, probiere es ihn zu erreichen und wenn nicht schreibe ich am montag nochmal einen brief mit einer 14 taegigen frist.
vielleicht passiert ja ein kleines wunder und er ruft heut von ganz allein an ;)

dank dir fuer deine antwort :)

edit: ich hab gerade versucht dort anzurufen .. sein handy ist jetzt aus .. dafuer hab ich ueber die festnetznummer seinen chef erreicht der natuerlich von nix wusste und sich der sache auch nicht annehmen wollte -_- na prima.
da bleibt mir wohl nur mal wieder einen Brief zu schreiben. und dabei habe ich gehofft das sich die ganze Sache schnell erdligt. :(
 
  • Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate Beitrag #4

3BG-driver

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Mal paar gaaanz dumme Fragen :roll:

1. Muss die Frist sich auf 14 Tage belaufen oder reichen auch nur beispielsweise 7??
2. Also muss in der Frist der Schaden behoben werden und nicht erst in Arbeit genommen werden:?: :?:
 
  • Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate Beitrag #5
Schmitti

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3BG-driver schrieb:
Mal paar gaaanz dumme Fragen :roll:

1. Muss die Frist sich auf 14 Tage belaufen oder reichen auch nur beispielsweise 7??
2. Also muss in der Frist der Schaden behoben werden und nicht erst in Arbeit genommen werden:?: :?:

Die Frist muss laut Gesetz "angemessen" sein. Und sie bezieht grundsätzlich auf die Behebung des Schadens. Was angemessen ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Es wird halt grundsätzlich davon ausgegangen, dass 14 Tage angemessen sind.
 
  • Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate Beitrag #6

3BG-driver

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Danke Schmitti :top:
 
  • Schaden am Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate Beitrag #7
edv071

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kleintoni schrieb:
edit: ich hab gerade versucht dort anzurufen .. sein handy ist jetzt aus .. dafuer hab ich ueber die festnetznummer seinen chef erreicht der natuerlich von nix wusste und sich der sache auch nicht annehmen wollte -_- na prima.
da bleibt mir wohl nur mal wieder einen Brief zu schreiben. und dabei habe ich gehofft das sich die ganze Sache schnell erdligt. :(
Spätestens ab jetzt sollte dir wohl klar sein das hier nur noch ein Anwalt weiter helfen kann.
Die Arbeit selbst einen Brief zu schreiben kannst Du dir sparen, da wird ebenso nichts bei rum kommen wie bei deinen vorigen Bemühungen.
 
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