Restwert vom Sachverständigen falsch eingeschätzt

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  • Restwert vom Sachverständigen falsch eingeschätzt Beitrag #1

bigboreshooter

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Ich habe einen Unfall (Totalschaden) mit meinem eigenen Fahrzeug (12,5 Jahre alter Passat TDI) gehabt, der allerdings über die Sportversicherung meines Vereins abgesichert war. Ein Sachverständiger hat sich endlich 20 Tagen (Freitags) nach meinem Unfall das Fahrzeug angesehen, um den Zeitwert des Fahrzeugs zu schätzen. Auf meine Frage hin, ob ich das Fahrzeug zu Nullkosten abholen lassen kann (der Abschlepp-/Bergungsdienst hatte mir tägliche Stellkosten von 4 EUR und eine Verschrottungsgebühr von 77 EUR genannt), hat mir mitgeteilt in zweiten telefonischen Anruf geäußert, dass er davon ausgehe, das das Fahrzeug in der Restwertbörse nicht mehr bringen würde und er darauf auch verzichten würde ((ich hatte mich noch einmal Rücksprache mit der Sportversicherung genommen).
Daraufhin habe ich das genau so gehandhabt (am Montagnachmittag wurde das Fahrzeug abgeholt). Allerdings hat der Sachverständige (TÜV Nord) das Fahrzeug dann doch in eine Restwertbörse gestellt und es hat jemand über 700 EUR geboten, die man mir jetzt vom Restwert des Fahrzeugs abzieht (steht auch im Gutachten drin, welches gestern eingetroffen ist).
Der Sachverstänge hat mich dann auch sofort am Dienstagmorgen um 8:00h nach dem Gebot angerufen (sein schlechtes Gewissen hat ihn wohl geplagt), dass das Fahrzeug - entgegen seiner Einschätzung, noch so viele Geld geboten wurde.
Ich fühle mich jetzt von diesem Sachverständigen um diesen Betrag gebracht.
Wie stehen denn meine Chancen, dass ich den Sachverständigen wegen seiner Fehleinschätzung und wegen des Tatbestands, dass er das Fahrzeug - entgegen seiner Aussage - doch in die Restwertbörse reingesetzt hat, auf diesen Betrag hin verklage?
Ich nehme an, die Klage ist durch meine Rechtschutzversicherung abdeckt.
 
  • Restwert vom Sachverständigen falsch eingeschätzt Beitrag #2
AlexB

AlexB

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Hi !
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat dir der Gutachter telefonisch mitgeteilt, dass er den Passat nicht in dieser Restwertbörse einstellen wollte und has dies dann doch gemacht ?
Vor Gericht stände dann Aussage gegen Aussage ......
Hast Du ein schriftliches Gutachten über den Wagen ???

Gruß Alex
 
  • Restwert vom Sachverständigen falsch eingeschätzt Beitrag #3
Einarmiger

Einarmiger

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bigboreshooter schrieb:
Wie stehen denn meine Chancen, dass ich den Sachverständigen ... auf diesen Betrag hin verklage?

Guten Morgen.

Zum Einen betrifft das ja wohl einen Passat 35i, da bist Du hier im Board leider nicht richtig. Versuche es bitte hier.

Zum Anderen wäre zur Beantwortung dieser Frage eine umfassende rechtliche Auskunft notwendig, die wir hier deswegen nicht geben können.

Aus diesem Grund ist hier geschlossen.

Ein Tipp am Rande: hole Dir von der Rechtsschutzversicherung eine Zusage für eine anwaltliche Erstberatung, gehe zum Anwalt und trage den Fall vor, das räumt meist (fast) alle Zweifel aus.
 
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