rennleitung mit Videokamera

Diskutiere rennleitung mit Videokamera im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo hab ne ganz wichtige Frage: Wie funktionieren diese neueren Camcorder die die Rennleitung benutzen? Die haben mich gestern in nem...
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #1

jaeger

Beiträge
608
Punkte Reaktionen
0
Hallo hab ne ganz wichtige Frage:
Wie funktionieren diese neueren Camcorder die die Rennleitung benutzen? Die haben mich gestern in nem verkehrsberuhigten bereich bei der Arbeit gefilmt. Also ich bin Zivi im bereich Essen auf Rädern, und Behindertenfahrdienst. Und bei dieser Tätigkeit werde ich gezwungen mit einem Corsa durch die Welt zu fahren. Und gestern bin ich wiegesagt dabei gefilmt worden. Nur ich weiß nicht wie schnell ich war, da der Corsa Tacho erst bei 20 Km/h beginnt. Und ich war nicht angschnallt. Denn das anschnallen für 100m find ich übertrieben in meinem gewerbe ;-)

Kann ich dafür Punkte bekommen?
Mir hat ein Kumpel mal erzählt, das sobald sich mehrere Bußgelddelikte zu einer bestimmten summe häufen kann es dafür auch einen Punkt geben. Und ich bin noch in der Probezeit, und daher etwas am schwimmen im moment.

Da bin ich aber von ner KAmera auf einem Stativ gefilmt worden, an dem noch ein kleiner Kasten mit 2 Linsen dran war.

Vorhin bin ich aber auf der Autobahn von 2 Herren in grün, sahen aber eher wie BGS aus, gefilmt worden. Aber die hatten einfach nur nen Camcorder in der Hand. Ich Depp war wieder nicht angeschnallt, weil ich kurz zuvor mein letztes Kind ausgeladen hab, und es danach einfach vergessen hab.

Achten die auf sowas, wenn die einfach mit ner normalen Kamera den laufenden Verkehr auf ner Autobahn filmen?

Vielen Dank,
jaeger
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #2
LilRobb

LilRobb

Moderator
Beiträge
953
Punkte Reaktionen
0
Diese "Kamera" mit zwei Linsen dürfte das Stereoskop von einer Lasermessanlage gewesen, sein, nur für Geschwindigkeitsmessung.

Nicht angeschnallt im Haus-Haus-Verkehr ist okay, gibt für sowas ne Ausnahmeregelung, und die BGS Herren beobachten verdächtige Fahrzeuge um Erkenntnisse über grenzüberschreitende Straftaten zu sammeln, denen ist Dein Gurt vollkommen Pelle!

Trotzdem bitte ab sofort Anschnallen, Eure Gurtmuffelei bezahlen wir alle über die Krankenkasse - ALSO! :D


Robin
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #3

knigge

Beiträge
1.980
Punkte Reaktionen
0
Nicht angeschnallt im Haus-Haus-Verkehr ist okay, gibt für sowas ne Ausnahmeregelung

Ja - aber nur, wenn man diese beantragt hat. Von selbst ist da keine Befreiung - das zieht nur mit dem entsprechendem Wisch von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde!
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #4

jaeger

Beiträge
608
Punkte Reaktionen
0
aber punkte technisch kommt da nichts auf mich zu?
ich mein die 30€ tun zwar weh, aber ne verlängerte probezeit 2 monate vor regulären ende wären das aus für mich =(
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #5
LilRobb

LilRobb

Moderator
Beiträge
953
Punkte Reaktionen
0
@knigge:

Sorry, ist aber Quatsch - jeder Zeitungsbote kann von diesem Recht Gebrauch machen, ist in der StVO geregelt, frag nur net wo...


Robin
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #6

knigge

Beiträge
1.980
Punkte Reaktionen
0
@ robin:

Sorry, aber ist quatsch. Der Lieferdienst der Post ist im §35 StVO angesprochen - und hat damit dieses Sonderrecht. So zumindest mein Wissensstand :D
Wäre da aber um ne Quelle dankbar, denn man lernt ja nie aus!
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #7
LilRobb

LilRobb

Moderator
Beiträge
953
Punkte Reaktionen
0
Hab da mal was von einem Schornsteinfeger bekommen (Haus zu Haus geschäft), nen schmierigen Zettel mit der Quellenangabe aus der StVO, ich fisch die mal raus... (So ich sie denn finde)

Ähnlicher Irrtum immer wieder:

Wieviele Personen dürfen in einem Standard Passat 3B mitfahren (inkl. Fahrer)?

Glaube nicht, dass das hier jemand weiß...


Robin
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #8

Taucher300

Beiträge
275
Punkte Reaktionen
0
Bin auch im Haus zu Haus Zustelldienst. Bin nämlich Kurierfahrer und liefere alles mögliche aus in den Städten und Dörfern. Hatten die Gurtbefreiung auch beantragt und wurde nicht genehmigt. Wird eigentlich nur für die Postzustellung genehmigt.
Gruß
Lars
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #9

Baumi

Moderator
Beiträge
4.485
Punkte Reaktionen
0
@LilRob

das ist durch das zulässige Gesamtgewicht begrenzt soweit ich mich erinnern kann.....

Ich zitiere:

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist ... gesetzlich nicht bestimmt, so dass - solange andere Bestimmungen (etwa über das zulässige Gesamtgewicht) nicht verletzt sind - (niemandem ....) ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass mehr Personen in dem Fahrzeug mitgefahren sind, als Plätze und Gurte vorhanden waren (OLG Düsseldorf, VRS 50, 315; OLG Karlsruhe, VerkMitt. 1981, 36; Jagusch/ Hentschel, StraßenverkehrsR, 35.Aufl., § 21a StVO Rdnr. 9; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO, 14.Aufl., Rdnr. 16; a.A. Kuckuk/ Werny, StraßenverkehrsR, 8. Aufl., § 23 StVO Rdnr. 18 ).

Many Greetz

Baumi
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #10

i-t-d

Beiträge
198
Punkte Reaktionen
0
Wieviele Personen dürfen in einem Standard Passat 3B mitfahren (inkl. Fahrer)?

Glaube nicht, dass das hier jemand weiß...


Robin

Hmmm, früher durfte nur das Gesamtgewicht nicht überschritten, und der Fahrer nicht behindert werden. Also gingen auch 8 Leute (+ Fahrer) in's Auto. (Mehr nicht, vonwegen Personenbeförderungsschein).

Heuer müssen die Leute angeschnallt sein, also max. 5 Personen (incl. Fahrer).

Richtig?

Rudi
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #11

John McClane

Beiträge
199
Punkte Reaktionen
0
i-t-d schrieb:
Wieviele Personen dürfen in einem Standard Passat 3B mitfahren (inkl. Fahrer)?

Glaube nicht, dass das hier jemand weiß...


Robin

Hmmm, früher durfte nur das Gesamtgewicht nicht überschritten, und der Fahrer nicht behindert werden. Also gingen auch 8 Leute (+ Fahrer) in's Auto. (Mehr nicht, vonwegen Personenbeförderungsschein).

Heuer müssen die Leute angeschnallt sein, also max. 5 Personen (incl. Fahrer).

Richtig?

Rudi

Erläuterungen zu § 21a StVO:
Die Zahl der Personen, die zulässig in einem Pkw mitfahren dürfen,
wird nur durch das zGG und die zulässige Achslast des Fz. sowie § 23
Abs. 1 StVO, nicht durch die Zahl der im Fz.-Schein eingetragenen
Sitzplätze begrenzt. Dementspr. können sich mehr Personen im Fz.
befinden als Gurte vorhanden sind.
Und im § 23 (1) StVO steht:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und
das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder
den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür
sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung
und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die
Besetzung nicht leidet. [...]
HEIßT also: Es können zwar mehr mitgenommen werden, aber der Fahrer ist im Falle eines Unfalles bspw. dran.
Ein Blick in den Gesetztestext erleichtert oft die Rechtsfindung :D
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #12

i-t-d

Beiträge
198
Punkte Reaktionen
0
[...]

[Erläuterungen zu § 21a StVO: Die Zahl der Personen, die zulässig in einem Pkw mitfahren dürfen, wird nur durch das zGG und die zulässige Achslast des Fz. sowie § 23 Abs. 1 StVO, nicht durch die Zahl der im Fz.-Schein eingetragenen Sitzplätze begrenzt. Dementspr. können sich mehr Personen im Fz. befinden als Gurte vorhanden sind.

Aber es gibt doch eine Gurtpflicht. Ist diese Gurtpflicht nicht dem §21a übergeordnet?

Und im § 23 (1) StVO steht: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die
Besetzung nicht leidet. [...]
HEIßT also: Es können zwar mehr mitgenommen werden, aber der Fahrer ist im Falle eines Unfalles bspw. dran.
Ein Blick in den Gesetztestext erleichtert oft die Rechtsfindung :D

Hmm, strafbar nur wenn man erwischt wird? Das passt igendwie nicht für die BRD. 8)

M. E. wurde mit der Gurtpflicht die max. Zahl der Passagiere auf die Sitzplätze -mit Gurt- festgelegt. :)

Rudi
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #13

Gast

LilRob schrieb:
Hab da mal was von einem Schornsteinfeger bekommen (Haus zu Haus geschäft), nen schmierigen Zettel mit der Quellenangabe aus der StVO, ich fisch die mal raus... (So ich sie denn finde)

GRINSSsssss :D Es gibt da eine "Regelung" die besagt, das eine Nonne und der Schornsteinfeger ihre Traditionelle Kopfbedeckung tragen dürfen, unter anderem beim Fahren mit dem Moped von Haus zu Haus. Das es irgendwo geschrieben steht, wage ich aber noch zu Bezweifeln. Intern war immer die Rede vom Grundgesetz oder so... Aber das ist wohl eher alles Wunschdenken als Belegbar. Das mit dem Gurt ist Quatsch. Ausreden ja, wegen des Drecks etc... Aber handfeste Beweise :flop: Ich habe den Job 9 Jahre gemacht und kenne alle Ausreden gegenüber der Rennleitung glaub mir... :D Und ich bin mit Sicherheit nicht auf den Mund gefallen. :oops:
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #14

John McClane

Beiträge
199
Punkte Reaktionen
0
i-t-d schrieb:
[...]

[Erläuterungen zu § 21a StVO: Die Zahl der Personen, die zulässig in einem Pkw mitfahren dürfen, wird nur durch das zGG und die zulässige Achslast des Fz. sowie § 23 Abs. 1 StVO, nicht durch die Zahl der im Fz.-Schein eingetragenen Sitzplätze begrenzt. Dementspr. können sich mehr Personen im Fz. befinden als Gurte vorhanden sind.

Aber es gibt doch eine Gurtpflicht. Ist diese Gurtpflicht nicht dem §21a übergeordnet?

Und im § 23 (1) StVO steht: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die
Besetzung nicht leidet. [...]
HEIßT also: Es können zwar mehr mitgenommen werden, aber der Fahrer ist im Falle eines Unfalles bspw. dran.
Ein Blick in den Gesetztestext erleichtert oft die Rechtsfindung :D

Hmm, strafbar nur wenn man erwischt wird? Das passt igendwie nicht für die BRD. 8)

M. E. wurde mit der Gurtpflicht die max. Zahl der Passagiere auf die Sitzplätze -mit Gurt- festgelegt. :)

Rudi
Strafbar...ihr müßt euch von diesem Begriff lösen. Ordnungswidrig wäre richtig. In dem Fall tritt der 21a zurück, die vorhandenen Gurte allerdings müßen benutzt werden.
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #15

Stefan

Beiträge
387
Punkte Reaktionen
0
moin moin,

im Klartext bedeutet das bei der Anzahl der Personen, das ich unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze und Gurte so viele Personen mitnehmen darf, wie reinpassen, wenn die Achslast nicht überschritten wird und ich das Fahrzeug sicher führen kann. Erst wenn etwas passieren sollte, bin ich dran.

Das hieße dann:
2 Personen teilen sich den Beifahrerplatz, wovon eine angeschnallt ist, auf der Rückbank hocken 5 Leute, wovon 3 angeschnallt sind und im Kofferraum (dank Vari) sitzen noch mal 2 Männeln ohne Helm und ohne Gurt. Solange ich keine Unfall baue ist alles OK, oder !?!? :gruebel:
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #16

sir lancelot

Beiträge
11
Punkte Reaktionen
0
So, und jetzt zur Gurtpflicht und deren Außnahmen:

Quelle: Erläuterungen zu § 21 a StVO

Ausgenommen sind:

a) Taxi- und Mietwagenfahrer, wenn sie Fahrgäste befördern, nicht aber bei Leerfahrten (OLG Düsseldorf)

b) wenn die angefahrenen Stellen sehr nahe beieinander liegen, so dass die jeweils kurzen Entfernungen in langsamer Fahrtgeschwindigkeit zurückgelegt werden (Fahrstrecken von etwa 300 Meter zum nächsten Haltepunkt sind zu groß, OLG Düsseldorf)

Ein Ambsbote gilt als "Lieferant", der im Haus-zu-Haus-Verkehr innerhalb des Auslieferungs- oder Abholbezirkes den Gurt nicht anzulegen braucht. (BayObLG)

Aber, wer schon mal ins Lenkrad gebissen hat, wird schon wissen warum es einen Gurt gibt.
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #17

John McClane

Beiträge
199
Punkte Reaktionen
0
Stefan schrieb:
moin moin,

im Klartext bedeutet das bei der Anzahl der Personen, das ich unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze und Gurte so viele Personen mitnehmen darf, wie reinpassen, wenn die Achslast nicht überschritten wird und ich das Fahrzeug sicher führen kann. Erst wenn etwas passieren sollte, bin ich dran.

Das hieße dann:
2 Personen teilen sich den Beifahrerplatz, wovon eine angeschnallt ist, auf der Rückbank hocken 5 Leute, wovon 3 angeschnallt sind und im Kofferraum (dank Vari) sitzen noch mal 2 Männeln ohne Helm und ohne Gurt. Solange ich keine Unfall baue ist alles OK, oder !?!? :gruebel:
Ganz genau!
Schwachsinn, oder?!
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #18

Stefan

Beiträge
387
Punkte Reaktionen
0
moin moin,

tja, so sind sie unsere Paragraphenausdenker ... aber durchaus interessant. Und es ist demzufolge auch kein Problem, wenn die Schwiegermutter ab sofort im Gepäckabteil platz nehmen darf? :gut: Und Anschnallen muß 'se sich och noch nich ma :D - ich liebe diese deutsche Regelwut:!: es gibt für alles und nichts 'ne Rechtsvorschrift. :?
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #19

Enno

Moderator
Beiträge
1.968
Punkte Reaktionen
0
Ratet mal wie wir immer zur Disco in Muc fahren!!
Parkplätze die absolute Mangelware.
Man nehme einen Smart und 5 Leute.
Beide Sitze vor. Und hinten aufs Motorchen 2 Leute drauf. Sitze nach hinten schieben.
Auf die Sitze 2 Mannen drauf und diese Anschnallen.
Im Fussraum vor dem Beifahrer is genug Platz wenn man dort den Leidigen Styroporblock rausgezerrt hat für einen Weiteren.
Grün Weiss is zwar immer beleidigt wenn man Ihnen "Beweist" das es so geht. Und kuschelig ists auch.

Gruß
Enno
 
  • rennleitung mit Videokamera Beitrag #20

Maguhn

Beiträge
107
Punkte Reaktionen
0
Na ja ganz so verstauen wie eine Ladung lassen sich die Mitfahrer nicht, also ist der Kofferraum, die Motorhaube oder der Dachgepäckträger tabu...........es müssen nämlich SITZE vorhanden sein, wobei meine "Maus" auch ohne Gurt bei mir auf der Rückbank auf mir sitzen darf :oops: da ich auf der Rückbank sitze. Anders ist es aber bei Zweirädern, da der Mitfahrer ein "passiv eingreifender Fahrer" wird und besondere Regeln-Fußrasten z.B. gelten
Ausnahmen bestätigen aber immer die Regel, denn es sieht wieder anders aus, wenn die Arbeiterkolonne auf der Ladefläche platz nimmt.............ist so wie mit der Zulassungspflicht des Anhänger für die KARTOFFELKÄFERBEKÄMPFUNG :lol: ......ihr versteht?
Also nicht übertreiben, denn wo die Rennleitung, oder auch ihr ein "komisches Gefühl" beim Personentransport habt, darf und muss sie auch einschreiten, selbst wenn die StVO es nicht hergibt. Die Strafen-Bußgelder sind dann nebensächlich und dienen nicht zum Aufbessern des Staatssäckle-obwohl sie dafür benutz werden- sondern sollen eine "Erinnerungshilfe" :idea: sein, damit es das nächste Mal nicht wieder vorkommt. In diesem Sinne-unfallfrei- für alle :top:
 
Thema:

rennleitung mit Videokamera

Oben Unten