Rechnungsbetrug

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  • Rechnungsbetrug Beitrag #1

red dancer

Hallo an Alle !

Ich habe folgendes Problem:

Mein Passat war im Juni 2004 wegen Kupplungsproblemen in der Werkstatt. Da VW keinen Termin frei hatte ( !!! ) bin ich in eine freie Werkstatt gegangen, zumal die Kupplung eh ein Veschleißteil ist und unter keine Garantie fällt. Als Fehler hat man herausgefunden, daß der Kupplungsgeberzylinder defekt ist. Habe ich in Auftrag gegeben - zwei Stunden später dann der Anruf, dass auch der Kupplungsnehmerzylinder getauscht werden muß, da dieser auch defekt ist. Habe ich mit Zähneknirschen auch in Auftrag gegeben. Ende waren 550 EUR. Ende Juli (und als es langsam wieder wärmer wurde) habe ich wieder Kupplungsprobleme gehabt, bin im Stadtverkehr oder im Stau nicht mehr vorwärts gekommen (Vollgas und Kupplung - kommenlassen - treten - kommenlassen), geschweige denn normal irgendwo einparken zu können. Zu dem Zeitpunkt war ich bei meinen Eltern und habe das Auto dann zu VW gebraucht, damit die mal "schauen" was denn da los ist:

1. Anruf - Zweimassenschwungrad angebrochen - Material ca. 600 EUR (geht auf Garantie)
2. Anruf - Kupplungsnehmerzylinder defekt - muß gewechselt werden. Als ich dann gesagt habe, dass dieser erst vor ein paar Wochen geweckselt wurde, haben die Meister schallend angefangen zu lachen... " dieses Ding ist Anhand der Seriennummer original ab Werk verbaut ".

Also wurde in der ersten Werkstatt der Nehmerzylinder scheinbar nicht getauscht, aber abgerechnet ... Die von VW gemachte Aussage habe ich auch schriftlich bekommen, auch haben die mir den ausgebauten Kupplungsnehmerzylinder mitgegeben.

Kann mir hier einer diese Teilenummern sagen, damit ich das noch einmal alles prüfen kann, bevor ich der ersten Werkstatt auf den Pels rücke. Der VW- Meister sagte, dass der Nehmerzylinder, der im Auto verbaut war, noch die alte Teilenummer hat, die schon seit Jahren nicht verwendet wird.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen ???

Passat 1.9 PD TDI
BJ. 03/2000
115 PS

Vielen Dank für alle Antworten.

Red dancer
 
  • Rechnungsbetrug Beitrag #2

Gast

Die von VW gemachte Aussage habe ich auch schriftlich bekommen, auch haben die mir den ausgebauten Kupplungsnehmerzylinder mitgegeben

Ich denke Du haste das Teil ausgebaut da? Da stehen die Nummern doch drauf....
Ich gehe mal davon aus das Du den Kupplungsgeberzylinder meinst... Dieser ist am 01.09.2002 mit der Nummer 8E1 721 401 K Entfallen. Ersatz hat die Nummer 8E1 721 401 AG 73,81€ inkl...

PS: Das Problem Kupplung und 2MSR ist aber bekannt...

Problembeschreibung
Starke Vibrationen bzw. ruckeln im Leerlauf bei Motoren mit Motorkennbuchstaben AJM und 5-Gang Schaltgetriebe.
Ursache
Unwucht im Zweimassenschwungrad kann besonders im Leerlauf zu starken Vibrationen führen.
Serien-Lösung
Konzeptänderung mit Einsatz ATJ Motor..
Kundendienst-Lösung
Nehmen Sie bitte im hartnäckigen Beanstandungsfall Kontakt mit Ihrer Produktbetreuung auf
Kunden-Nummer/Schadensart/Hersteller: 1362/013/LUK
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Rechnungsbetrug Beitrag #3

noahla

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...ja aber ist denn nachzuweisen, dass der Freie nicht noch ein "altes" neues Teil auf Lager hatte ??

Könntest aber vielleicht versuchen, ob dein Freundlicher eine Art Bescheinigung über das Alter des Teils (Abnutzung und so...) macht.

Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, aber nachdem ich auch mal Probleme dieser Art hatte, lasse ich mir die "defekten" Teile aushändigen.
Kann ich nur jedem empfehlen, denn sowas passiert nicht nur bei freien Werkstätten........
 
  • Rechnungsbetrug Beitrag #4
Airwalk

Airwalk

Moderator
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noahla schrieb:
Könntest aber vielleicht versuchen, ob dein Freundlicher eine Art Bescheinigung über das Alter des Teils (Abnutzung und so...) macht.

Wenn Dich jemand allerdings übers Ohr hauen will, gibt er Dir einfach ein "anderes" defektes Teil .. beweisen kannst Du damit dann auch nix. Man müßte schon seine Teile vorher markieren (UV-Farbe o.ä.) .. was natürlich nicht beim Getriebe so einfach möglich ist ..

Mein Tip bei sowas: Bei der Reperatur dabei sein !!!! Ich bleibe schon seit langem bei Reperaturen/Inspektion/TÜV einfach immer beim Auto ... und obwohl es immer blöde bzw. böse Blicke und Fragen gibt .. bisher hat noch nie jemand gesagt: "Das geht nicht" ...

... und erstaunlicherweise gehts dann meist auch schneller ... und man sieht jeden "Murks" ... :)
 
  • Rechnungsbetrug Beitrag #5

red dancer

Hallo !

Danke für die Antworten. Klar habe ich das Teil, liegt aber im Kofferraum, hatte ich gestern keine Lust es zu holen, um es hier mit hineinzuschreiben.

Wie ich bereits geschrieben habe, ist der Kupplungsnehmerzylinder das Problem und nicht der Kupplungsgeberzylinder.

"Laut Teilenummer auf ausgebautem Zylinder, ab Werk verbaut" - ist die Aussage, kann man daraus deuten, dass dieser Zylinder seit 4 Jahren im Auto gearbeitet hat ?

Theorethisch ist es doch sehr großer Zufall, wenn die freie Werkstatt noch einen Zylinder auf Lager hatte, oder irgendwo noch einen mit der alten Nummer bestellen konnte, und das dieser dann ausgerechnet nach einem Monat schon kapputt ist.

Was nicht auf der Rechnung steht, aber mir mehrfach gesagt wurde, ist, dass "VW fast alles im Motorraum geändert hat und die erstmal irgendwelche Informationen herantragen mußten". Mit der Aussage da hat sich soviel geändert, was wir gar nicht wußten, ist es doch eher unwahrscheinlich, dass die einen Kupplungsnehmerzylinder auf Lager hatten.

Was ratet Ihr mir ?

Red dancer
 
  • Rechnungsbetrug Beitrag #6

7of9

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red dancer schrieb:
"Laut Teilenummer auf ausgebautem Zylinder, ab Werk verbaut" - ist die Aussage. Kann man daraus deuten, dass dieser Zylinder seit 4 Jahren im Auto gearbeitet hat ?

Nö. Ich denke das VW sich da auch etwas weit aus dem Fenster lehnt. Vielleicht können die wirklich feststellen das ein Teil mit dieser Teilenummer vor 4 Jahren nur werksseitig verbaut wurde. Das würde aber schon mal heißen, das Ersatzteile in den Werkstätten schon damals eine andere Nummer gehabt haben müssten, sonst wäre der Werkseinbau ja nicht nachvollziehbar.
Zum anderen weiss man anhand der Teilenummer nicht, ob genau dieses Teil in genau Deinem Wagen verbaut wurde. Dafür müsste das Teil eine Seriennummer haben und irgendwo bei VW eine Liste existieren welches Teil mit welcher Seriennummer in welchem Wagen mit welcher Fahrgestellnummer verbaut wurde. Ich will noch nicht mal ausschließen das es eine solche Liste eventuell gibt, aber ich bin mir sicher das man da selbst im Falle der Existenz nicht drankäme (als Normalsterblicher). Die Piensen ja schon rum, wenn man fragt ob man eine Liste haben kann der zu entnehmen ist an welchen Feldaktionen ein Wagen teilgenommen hat :) Da wird erst behauptet solche Listen gäbe es gar nicht und wenn man darauf besteht das es sie doch gibt und man das von einem WA hätte, wird zwar deren Existenz zugegeben, aber dann hat da halt niemand Zugriff drauf :)
Vielleicht stammt das Teil ja auch vom Verwerter oder er hatte es wirklich seit Jahren rumliegen. Letzteres ist zwar eher unwahrscheinlich, aber nix genaues weiss man nicht.


Ich würde trotzdem mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen:
1.) Auf die verbauten Ersatzteile ist wenigstens 1 Jahr Sachmängelgewährleistung zu geben (wenn es gebrauchte Teile waren - das müsste dann aber auf der Rechnung auch vermerkt sein), bei Neuteilen sogar 2 Jahre. Zwar gilt nach sechs Monaten Beweislastumkehr, aber das würde ich trotzdem erstmal probieren.
2.) Kann man ggf. darauf hinweise das dieses Teil so schon seit 4 Jahren von VW gar nicht mehr abgegeben wird.
3.) Wenn die absolut nicht wollen kann man kostenfrei zu einer Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes gehen und das dort beurteilen lassen, oder man nimmt sich einen Anwalt der sich der Sache annimmt. Manchmal reicht schon ein netter Brief ;)

Aus all diesen Gründen würde ich durchaus bestimmt ein sehr ernsthaftes Gespräch mit dem verantwortlichen Geschäftsführer der freien Werke suchen. Dazu sollte man sich auch gleich noch einen Zeugen mitnehmen und alles was eventuell vereinbart wird schriftlich fixieren. Schiedsstelle oder Anwalt bleiben einem dann ja immer noch offen, wobei im Falle eines Schiedsspruches der Rechtsweg meines Wissens nach nicht mehr angestrebt werden kann.

Im übrigen denke ich auch, das mein 4 Jahre Betrieb an dem Teil erkennen müsste. Es ist halt die Frage ob man dazu wirklich ein Gutachten in Auftrag geben will, denn das dürfte teuer werden. Interessant könnte auch noch sein, das elektronische Bauteile nicht unbegrenzt lange gelagert werden um als Neuteile zu gelten. Ob diese für dieses spezielle Teil so gilt weiss ich natürlich nicht sicher, aber die maximale Lagerfrist für einzelne Komponenten liegt bei nur wenigen Monaten. Könnte aber sein, das dies auhc nur für Betriebe gilt die nach irgendeiner ISO oder so zertifiziert sind. Da müsste man sich also noch etwas schlauer machen.
 
  • Rechnungsbetrug Beitrag #7

Hugo

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7of9 schrieb:
Schiedsstelle oder Anwalt bleiben einem dann ja immer noch offen, wobei im Falle eines Schiedsspruches der Rechtsweg meines Wissens nach nicht mehr angestrebt werden kann.

Das stimmt so nicht ganz. Im Falle eines Schiedsspruches ist die Werkstatt daran gebunden - dem Kunden dagegen steht der Rechtsweg weiterhin offen, falls ihm die Schiedsgerichtsentscheidung nicht passt.

Gruß Hugo
 
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