Preise von Online-Shops verbindlich?

Diskutiere Preise von Online-Shops verbindlich? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, hab ein Schnäppchen gefunden. Bilstein Gewindefahrwerk für 1,16 euro :lol...
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Dexter

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Hallo,
hab ein Schnäppchen gefunden.
Bilstein Gewindefahrwerk für 1,16 euro :lol:
http://www.hg-motorsport.de/xtc/pro...VARIANT-TYP-3B-3BG-2WD-B-142KW-B14---PSS.html

Kann man auf den Preis bestehen?

Bin eigendlich auf der Suche nach nem Fahrwerk für meinen Beamer 8)
http://www.hg-motorsport.de/xtc/index.php?cat=c783_BMW-E39--Gewindefahrwerk.html
Da sind wenigstens Preise dabei allerdings auch 50-80% unter Listenpreis :eek:

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus?

In den AGB´s steht:
"2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HG-Motorsport sind auch im Bestellformular näher ausgewiesen.
"

Soll das heisen ich bekomme kein Fahrwerk für 1,16Euro? :twisted:
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #2
Tom9210

Tom9210

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das selbe hatten wir hier schonmal mit einem spottbilligem autoradio von quelle oder so, war ein preisirrtum und keiner hat das radio bekommen :(
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #3
Helmi

Helmi

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Ich denke da bekommt man kein Recht.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #4

Dexter

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Das zieht sich aber durch den ganzen Shop!
Ist also kein Einzelfall!
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #5
Scatha

Scatha

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Schwierige Sache - ich denke da haste dann aber keine Chance - der Händler könnte dann mit einen (unbeabsichtigten) Übermittlungsfehler zwischen WaWi und Online-Shop argumentieren und die LIeferung verweigern.

Weiterhin ist es im allgemeinen auch so:

Gericht: Kein Anspruch auf Lieferung bei falschen Preisen

Wer im Internet Waren bestellt, die versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet sind, hat keinen Anspruch auf deren Lieferung. Das hat das Landgericht Essen entschieden und damit einer Internet-Versandfirma Recht gegeben (Az.: 16 O 416/02), berichtet die Neue Juristische Wochenzeitschrift in ihrer aktuellen Ausgabe.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger Computerteile bestellt, deren Wert etwa dem Hundertfachen des angegebenen Preises entsprach. Die Firma verweigerte die Lieferung mit Hinweis auf das Versehen. Auch wenn der Eingang der Bestellung wiederum mit dem falschen Preis bestätigt wurde, habe kein Kaufvertrag vorgelegen, entschieden die Richter.

Die Preise im Internet seien mit einer Schaufenster-Auslage vergleichbar, deren Preisangaben ebenfalls nicht verbindlich seien. Die Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #6
Helmi

Helmi

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Das zieht sich aber durch den ganzen Shop!
Ist also kein Einzelfall!

Soweit ich das sehe, werden alle Preis ab 1000Euro als 1,und Euro Preis deklariert, also ein Softwarefehler.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #7

datenschleuder

Soweit ich das sehe, werden alle Preis ab 1000Euro als 1,und Euro Preis deklariert, also ein Softwarefehler.

Kann vorkommen, wenn fälschlicherweise die Preise in der DB mit Komma eingetragen werden, die Software aber eine Eintragung mit Punkt verlangt. Das kommt gerade im Bereich OpenSource häufiger vor, da ein Großteil der Produkte für den US Markt konzipiert werden und dort das Komma als Tausendertrennzeichen benutzt wird. Pflegt man nun Produkte in den Shop per WaWi, csv oder was weiß ich ein, können solche Fehler vorkommen.

In diesem Fall setzt man XTCommerce ein. IMHO nimmt die Software bei einem Produkt, wo kein Preis angegeben ist/oder keine UVP vorliegt einen Standardpreis her (in dem Fall 1 EUR). Dazu addiert sich automatisch die MwSt ==> 1,16 EUR. Andere Programme arbeiten da effizienter. Bei fehlender Preisangabe bekommt man eine Anzeige "kein Preis" oder "Preis bitte erfragen".....

Wichtig in dem Zusammenhang ist, ob die Bestellung per Email zu dem angegebenen Preis bestätigt wurde oder nicht. Seriöse Shops prüfen die Bestellungen manuell und versenden dann per Mausklick eine Bestellbestätigung. Soweit ich informiert bin, ist die Bestätigung der ausschlaggebende Punkt. Das war auch damals bei den Otto-Radios der Fall. Keine Bestätigung - keine Lieferung. Allerdings wurde mittlerweile auch diese Auslegung von offizieller Seite abgeschafft (s.o.).

Fazit: Nix mit Fahrwerk für 1.(,)16 EUR :D 8)
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #9

kiki_bec

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Und auch wenn, der Händler kann sich doch weigern dir was zu verkaufen?! Er kann sagen, nein...mit dir mache ich keine Geschäfte!... Müsste doch gehen, oder?!
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #10
Scatha

Scatha

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Nein, so einfach ist das nicht. Grundsätzlich stellt eine Werbung oder eine Onlineshop ersteinmal eine Abgabe eines Angebotes dar. Wenn du als Kunde jetzt hingehst und dieses Angebot annimmst kommt das Geschäft zu den angegebenen Konditionen zustande.

Daher ist die Angabe "freibleibend/unverbindlich" auch wichtig um genau oben beschriebenes auszuschließen.

Gruß,
Morton
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #11
Passat V6 4x4

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es wurde schon richtiggestellt auf dieser Seite :D
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #12

Dexter

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Passat V6 4x4 schrieb:
es wurde schon richtiggestellt auf dieser Seite :D

Wo wurde WAS richtiggestellt???

Hab jetzt mal 1x PSS9 fürn E39 für 690,78 Euro u
und 1x PSS fürn E39 für 143,49 + 1x B14 PSS für Passat für 1,16 Euro bestellt. Habe für alles eine Bestätigung bekommen, habe mir auch die AGB´s ausgedruckt und einen Screenshoot gemacht 8)

Schau´ma mal.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #13
TDIler

TDIler

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Scatha schrieb:
Grundsätzlich stellt eine Werbung oder eine Onlineshop ersteinmal eine Abgabe eines Angebotes dar.
Morton, bist du sicher das es so ist?
Oder ist es rechtlich nicht eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots? :gruebel:
Und ich als Käufer würde dann mit dem Kaufwunsch das Angebot abgeben und mit der Annahme der Bezahlung nimmt der Verkäufer mein Angebot an (=Kaufvertrag kommt zustande).
Ich weiß es wirklich nicht, schwirrt mir so noch im Hinterkopf rum.
Will hier nix falsches verbreiten!

Hier sind die "Juristen" gem. Art. 5 GG gefragt! :D
(z.B. Schmitti)
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #14

altonno

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Ich muß TDIler Recht geben, wenn ich mich richtig an meine BWL-Vorlesung erinnere ist es so wie TDIler es beschrieben hat.

Gruß
Al
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #15

datenschleuder

Oder ist es rechtlich nicht eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots? gruebel
Und ich als Käufer würde dann mit dem Kaufwunsch das Angebot abgeben und mit der Annahme der Bezahlung nimmt der Verkäufer mein Angebot an (=Kaufvertrag kommt zustande).

Fast...

"Werbung" = Aufforderung zur Angebotsabgabe
"Bestellung" = Angebotsabgabe
"Bestellbestätigung, Annahme der Bezahlung" = Annahme des Angebots

==> Kaufvertrag.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #16

Dexter

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Komisch, irgedwie haben die das Gesamte Bilstein-Programm aus den Shop rausgenommen?
Mein Anmelde Account zur verfolgung der Bestellung ist auch gelöscht?
Ich werde mal noch 1-2 Tage warten und dann mal Fragen wie es ausschaut mit der Lieferzeit :lol: :evil: :D
Hab ja genügend Bestätigungen, Screenshoots usw. (achja Rechtschutz hab ich auch 8) )
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #17
Schmitti

Schmitti

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Scatha schrieb:
Nein, so einfach ist das nicht. Grundsätzlich stellt eine Werbung oder eine Onlineshop ersteinmal eine Abgabe eines Angebotes dar. Wenn du als Kunde jetzt hingehst und dieses Angebot annimmst kommt das Geschäft zu den angegebenen Konditionen zustande.

Daher ist die Angabe "freibleibend/unverbindlich" auch wichtig um genau oben beschriebenes auszuschließen.

Gruß,
Morton

Achtung: Ausschweifungen zu erwarten

Gerade so ist es eben nicht. Wie meine Vorredner schon sagten: Die Werbung ist lediglich die Aufforderung, dem Händler ein Angebot zu unterbreiten und zwar zu dem Preis, der in der Werbung angegeben ist.
Denn wäre das nicht so, könnte jeder Hinz und Kunz ankommen und das Angebot annehmen, obwohl der Händler überhaupt keine Ware mehr zum verkaufen hat.
Außerdem muss der Händler im Rahmen seiner Vertragsfreiheit auch noch entscheiden können, mit wem er Geschäfte macht und mit wem nicht.

Anders ist das bei eBay. Da stellt das Einstellen des Artikels ein verbindliches Angebot dar, das sofort mit Abgabe eines Gebots angenommen wird (und damit der Kaufvertrag geschlossen ist). Es liegt lediglich die Bedingung zu Grunde, dass der Vertrag erlischt, sobald ein höheres Gebot abgegeben wird. Wirksam wird der Kaufvertrag allerdings erst in dem Moment, sobald die Auktion beendet ist.
Am schnellsten geht da immer noch der Kauf per Sofortkaufoption. Ein Klick und der Vertrag steht.

So denn und sorry für die Wiederholungen,

Schmitti ;)

----EDIT----

Achso, was noch erwähnenswert ist: Wenn ein Händler bei eBay etwas für nen Euro zum Sofortkauf anbietet, und die Ware ist z.B. das 10, 100 oder sogar das 1000fache wert, solltet Ihre SOFORT zuschlagen. Denn dann habt Ihr ein wahres Schnäppchen geschossen, und der Händler kann nicht ohne weiteres damit argumentieren, er hätte sich im Preis geirrt und der Vertrag wäre nichtig. Das geht laut BGH auf keinen Fall.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #18

Dexter

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Hallo Schmitti,
bei Ebay ist das logisch, aber auch bei einem normalen Online Shop?
Habe ja eine Betätigung erhalten, zu dem Preis der auch im Shop angezeigt wurde, also "PSS9 fürn E39 für 690,78 Euro u
und 1x PSS fürn E39 für 143,49 + 1x B14 PSS für Passat für 1,16 Euro".
Ist damit nicht der Punkt mit der "Annahme des Angebots" Erfüllt?

Wenn die ihren Online Shop voll automatisch laufen lassen, ohne Prüfung, kann ich doch nix dafür.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #19
Schmitti

Schmitti

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Das stimmt, aber sobald eine automatisierte Angebotsannahme vorliegt, die auf Grund eines Softwarefehlers nicht dem Willen des Betreibers entspricht, kann sich dieser meines Wissens vom Vertrag lösen. Allerdings müsste er den Fehler wohl nachweisen. Ansonsten gilt der Preis, der mit der Auftragsbestätigung übersandt wurde.
 
  • Preise von Online-Shops verbindlich? Beitrag #20
Der mit dem Passat fährt

Der mit dem Passat fährt

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Bei mir meldet er jetzt:Error 404 Seite nicht gefunden.
Scheinbar haben Die ihren fehler jetzt gemerkt.
War früher nicht mal das man bei Gewerblichen Verkaufsanzeigen immer den Zusatz vermerkt hat:"Alle Angaben ohne Gewähr".Kenne mich da nicht aus mit der Materie.Habe da sowas von Prospektetn in Erinnerung.Kann sich ja immer ein Fehler einschleichen.
 
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