Ralf3b
Folgendes Problem:
Ein PKW hat - sagen wir mal eine zul. Anhängelast von 1400kg.
Der Hänger ist aber für für 1600kg Gesamtlast.
Darf man nun den Anhänger leer von A nach B fahren mit diesem PKW. Leer hat der ja noch lange nicht seine 1400kg erreicht.
Kann mir jemand genau sagen wo das steht oder wie man das interpretieren kann?
Ein Bekannter hatte sich nen neuen Hänger beim Händler abgeholt und musste ihn auf halbem Weg dank Polizeikontrolle stehen lassen.
Daraufhin haben wir mal bei 110 nachgefragt und der Polizist meinte dann aber das sei alles Quatsch - es zählt das tatsächliche Gewicht.
Bin verwirrt!!!
Ein PKW hat - sagen wir mal eine zul. Anhängelast von 1400kg.
Der Hänger ist aber für für 1600kg Gesamtlast.
Darf man nun den Anhänger leer von A nach B fahren mit diesem PKW. Leer hat der ja noch lange nicht seine 1400kg erreicht.
Kann mir jemand genau sagen wo das steht oder wie man das interpretieren kann?
Ein Bekannter hatte sich nen neuen Hänger beim Händler abgeholt und musste ihn auf halbem Weg dank Polizeikontrolle stehen lassen.
Daraufhin haben wir mal bei 110 nachgefragt und der Polizist meinte dann aber das sei alles Quatsch - es zählt das tatsächliche Gewicht.
Bin verwirrt!!!