
pax
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Hallo,
hab meinem Passat nach knapp 5 Jahren und 170 Tkm einen neuen LMM gegönnt, aber keinen Bosch sondern einen Pierburg. Im Teilegutachten lese ich jetzt: "Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!"
Da ein ODER zwischen den beiden Bedingungen steht, muss ich von meinem Deutschverständnis her nur diese Auflagen erfüllen und kann mir die Abnahme sparen. Sehe ich das richtig oder muss ich doch einen hochwichtigen Prüfingenieur damit beauftragen, zu kontrollieren, ob ich zwei Schrauben und einen Stecker richtig anbringen kann?
pax
hab meinem Passat nach knapp 5 Jahren und 170 Tkm einen neuen LMM gegönnt, aber keinen Bosch sondern einen Pierburg. Im Teilegutachten lese ich jetzt: "Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!"
Da ein ODER zwischen den beiden Bedingungen steht, muss ich von meinem Deutschverständnis her nur diese Auflagen erfüllen und kann mir die Abnahme sparen. Sehe ich das richtig oder muss ich doch einen hochwichtigen Prüfingenieur damit beauftragen, zu kontrollieren, ob ich zwei Schrauben und einen Stecker richtig anbringen kann?
pax