passat gekauft... vertragsgegenstand.. ?!

Diskutiere passat gekauft... vertragsgegenstand.. ?! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; nach zwei monaten sind bei mir nun die querlenker dran... der händler sitzt in kiel, ich wohne in hannover. im kaufvertrag steht folgendes...
  • passat gekauft... vertragsgegenstand.. ?! Beitrag #1

paffi

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nach zwei monaten sind bei mir nun die querlenker dran...

der händler sitzt in kiel, ich wohne in hannover.

im kaufvertrag steht folgendes:

b)Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen diensbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.

c)Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers

nun meine fragen:
zu b)
es poltert schon heftig laut, das auto liegt total schwammig und ich mag damit ehrlich gesagt nicht von hier nach kiel fahren. muss ich trotzdem nach kiel, obwohl die gefahr besteht, das ich aufgrund des defektes einen unfall baue?

zuc) wie darf ich das bitte verstehen?
gehören dem verkäufer dann meine querlenker? kann der mir die wieder wegnehmen? :D


danke schonmal für eure antworten.

gruß

andrew
 
  • passat gekauft... vertragsgegenstand.. ?! Beitrag #2

wagnerchristian

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serwus!

zu b: schildere dem verkäufer die misere und schicke ihm ggf. einen kostenvoranschlag der kfz-werkstätte deines vertrauens. aus dem kaufvertrag ist für mich ersichtlich, dass du NICHT nach kiel fahren musst, sondern den schaden auch in deiner heimatstadt beheben lassen kannst. aber bitte kläre dies nochmal ab!

zu c: die DEFEKTEN, AUSGEBAUTEN teile musst dem verkäufer dann zur "beweissicherung" zurückschicken. ich würd da aber auch nochmal ein klärendes gespräch führen ob du ihm den haufen alteisen wirklich zurückschicken musst oder ob ihm der kostenvoranschlag der reparierenden werkstätte reicht. kannst ja auch ein unabhängiges gutachten vom adac machen lassen wenn ers sonst net glaubt.

ansonsten wünsch ich dir noch gutes gelingen bei deinem reparaturvorhaben!


lg, christian
 
  • passat gekauft... vertragsgegenstand.. ?! Beitrag #3
Schmitti

Schmitti

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Das Ganze ist folgendermaßen zu verstehen:
Der Händler will damit ausschließen, dass Du einen Gewährleistungsfall vortäuschen willst und einfach etwas auf Rechnung des Verkäufers reparieren lässt, obwohl es kein gesetzlicher Sachmangelfall war.
Darum verlangt der Verkäufer, sofern Du nicht mehr gefahrlos zu seinem Geschäft kommen kannst und der Mangel außerhalb eines Umkreis von 50km auftritt, die Übergabe der defekten Teile, damit er im Fall des Falles nachweisen kann, dass der Mangel erst nach der Übergabe des Fahrzeugs aufgetreten ist. Schließlich muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs so gut wie pauschal haften. Außer er kann nachweisen, dass der Mangel erst später auftrat.
 
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