Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen

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  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #1

cswiesel

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Hallo,

ich hab mal eine Frage an unsere Verkehrsrechtsachverständige:

Darf ich mit einem Gehbehindertenausweis im Auto, aber ohne Gehbehinderten die ausgezeichneten Parkplätze nutzen?

Mir fällt in letzter Zeit immer häufiger auf, dass auf diesen Parkplätzen die gesundesten Leute parken und die haben auch meistens einen Ausweis im Auto liegen, aber eben keinen Gehbehinderten dabei.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

cswiesel
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #2

VW Fahrer

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Das ist kein Gehbehindertenausweis sondern ein Schwerbehindertenausweis.

Und woher willst DU beruteilen können ob sie Gesund sind oder nicht ?

Bist Du deren Arzt ?
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #3

cswiesel

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Hallo,

also wenn ich einen Mann mit zwei vollen Einkaufswagen rangieren sehe, der dann wieder zum Auto sprinten kann, dann frag man sich halt.

Und mit meinen bescheidenen anatomischen Kenntnissen glaubte ich zu erkennen, dass alle Gliedmaßen vorhanden sind und einwandfrei funktionieren.

Ich will ja nur wissen, ob ich auch ohne einen Schwerbehinderten im Auto dort parken darf? Wie er zu dem Ausweis gekommen ist, interessiert mich gar nicht.

MfG
cswiesel
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #4
R3B

R3B

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Bei uns am GlobusMarkt stehen immer folgende Schilder auf denen steht:

Hier Parken
rollstuhl.jpg

Da stelle ich mich auch nicht hin

Hier Parken
rollstuhl.jpg

und rücksichtslose Auto Fahrer.
Dann stell ich mich da immer hin, da gehöre ich dazu!

3686929sz5.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #5

VW Fahrer

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Ich verstehe die Problematik nicht ganz.

Du hast keinen Schwerbehindertenausweis,also darfst Du dort nicht parken.

Leute die einen besitzen dürfen es.

Ob sie diesen nun "verdient" haben oder nicht oder ob man die Behinderung nun auf den ersten Blick eines Laien erkennen kann oder nicht ist denke ich mal nicht Deine Aufgabe.

Als Beispiel :

Mein Vater hat mit zwei künstlichen Hüften ebenfalls eine Schwerbehinderung und besitzt auch einen Schwerbehindertenausweis, er kann aber ganz normal laufen.

Also ,wie willst DU nun erkennen ob derjenige da nun parken darf oder nicht ??

Ist das Neid der Besitzlosen ?
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #6
Einarmiger

Einarmiger

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@cswiesel, ich sitze auch nicht im Rollstuhl und habe die "Sondergenehmigung zur Erlangung von Parkerleichterungen" offiziell auf Antrag erteilt bekommen.

Mir siehst Du auf den ersten Blick meine Behinderung auch nicht an.

Also, nur kein Neid (mehr ist dieses "Angeschwärze" nicht).

Mich nölen auch die diversesten Deppen voll, wenn ich dort parke.
Mehr als ein "Erst glotzen, dann motzen!" bekommen diese Idioten von mir aber nie zu hören.

Du kannst ja gerne mal mit einem der Betroffenen tauschen - ich denke, Du wirst zukünftig gerne auf den Besitz eines blau/hellblafarbenen Ausweises verzichten und die Sache mit anderen Augen betrachten.
Versprochen. ;-)
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #7

PassatHaza

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Am Ausweis steht drauf, für wen dieser ausgestellt ist und ob die Person nun berechtigt ist, dort zu parken, kann einfach anhand eines Datenvergleichs Lenkberechtigung - Behindertenausweis festgestellt werden.
Während des Parkens hat dieser Ausweis lesbar hinter der Frontscheibe angebracht zu sein.

Lenker, für die dieser Ausweis nicht ausgestellt ist, düfen nur dann dort parken, wenn Sie den Inhaber des Ausweises mit diesem Fahrzeug in diesem Moment befördern.

widrigenfalls wird abgeschleppt (falls es sich um eine öffentl. Verkehrsfläche handelt)
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #8

Panzzerknakker

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Hi,
ich dachte man braucht einen Ausweis mit einem G drin um dort parken zu dürfen und dann sieht man das in der Regel den Menschen auch an.

Oder aber man fährt so eine Person.

In den seriösen Sendungen über Politessen auf RTL2 & Co. werden aber gerne Beiträge gezeigt, wo der Ausweis per Funk überprüft wird und dann wird festgestellt, dass die Person schon seit 3 Jahre tot ist.
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #9
Einarmiger

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ich dachte man braucht einen Ausweis mit einem G drin

Wer sagt das ?

§ 46 StVO sagt was Anderes: bedingt durch meine Lähmung und GdB von 80 % falle ich z.B. unter Punkt 10 .....
Von Aussenstehenden nicht zu sehen / zu merken.

So, nun Du ....


Hier gilt auch: Wissen ist Macht. "Halbwissen" fördert auch hier wie immer nur Neid und Mißgunst.
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #10

cswiesel

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@ Einarmiger und VW Fahrer
So bevor ihr mich jetzt weiter so anmacht erstmal zur Klarstellung:

Nein, ich bin keinem neidig, wenn er so einen Ausweis braucht. Ich bin um jede Bewegung froh, die ich machen kann und darf und parke auch mal weiter weg, damit andere, die das nötiger habe Parkplätze finden (auch wenn meine Frau motzt).

Außerdem ist mein Schwiegervater selber schwerbehindert, hat einen Ausweis und hat öfters das Problem, dass er keine Parkplätze findet, weil die von Personen genutzt werden, bei denen auf den ersten Blick keine Behinderung feststellbar ist.

Nur mal so als Beispiel:
Darf ich, wenn ich mit dem Wagen meines Schwiegervaters unterwegs bin so einen Parkplatz nutzen, obwohl mein Schwiegervater nicht dabei ist?
Oder mir seinen Ausweis "ausleihen", damit ich diese Parkplätze nutzen könnte?

Und jetzt nochmal: NEIN, ich würde das nicht machen, sondern es interessiert mich nur.

MfG
cswiesel
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #11
Einarmiger

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cswiesel schrieb:
Darf ich, wenn ich mit dem Wagen meines Schwiegervaters unterwegs bin so einen Parkplatz nutzen, obwohl mein Schwiegervater nicht dabei ist?
Oder mir seinen Ausweis "ausleihen", damit ich diese Parkplätze nutzen könnte?

Ein klares und deutliches NEIN, denn seit 2005 werde diese Ausweise nicht mehr fahrzeuggebunden, sondern personengebunden ausgestellt.

Also: egal, mit welchem PKW der Behinderte unterwegs ist, darf er die Parkflächen nutzen - sogar ohne Ausweis, wenn der Verwaltungsakt der Genehmigung existiert - selbst Knöllchen wurden hier schon bei Vergessen des Auslegens durch den Behinderten wieder aufgehoben und Abschleppkosten zurückerstattet (war aber nur so, weil innerhalb der Gemeinde der ausstellenden Behörde geschehen !!! Achtung, kein Freibrief !!!).

Wer aber den Ausweis ohne den Berechtgtem im Fahrzeug zu haben nur zum Parken nutzt, macht sich neben der OWi der Urkundenfälschung strafbar, denn er weist sich mit einem nicht auf ihn zugelassenen Ausweis aus.
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #12

Panzzerknakker

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Einarmiger schrieb:
ich dachte man braucht einen Ausweis mit einem G drin

Wer sagt das ?

§ 46 StVO sagt was Anderes: bedingt durch meine Lähmung und GdB von 80 % falle ich z.B. unter Punkt 10 .....
Von Aussenstehenden nicht zu sehen / zu merken.

So, nun Du ....


Hier gilt auch: Wissen ist Macht. "Halbwissen" fördert auch hier wie immer nur Neid und Mißgunst.

Hey,
musst nicht gleich so aggressiv sein. Ich bin weder neidisch noch sonstwas. Meine Freundin hat auch eine Behinderung und ich selbst bei Geburt auch, was zum Glück vollkommen wegtrainiert werden konnte.

Ich habe natürlich vorher gegoogelt und Wiki sagt:
Ein Behindertenparkplatz ist eine spezielle Parkmöglichkeit für behinderte Menschen. Er ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet.
Frei nur für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG oder BI muss eingetragen sein) wird bei der zuständigen Behörde (meist Straßenverkehrsstelle) ein spezieller Parkausweis ausgestellt, der berechtigt auf den dazu ausgewiesenen Flächen zu parken.

etwas anderes würde für mich auch keinen Sinn machen.
Ich kenne auch einige die 80% Schwerbehindert sind und schneller auf die Berge rennen wie ich, aber warum soll so jemand direkt vor der Tür parken dürfen.

Mit § 46 StVO Pkt. 10 kann ich jetzt nicht wirklich was anfangen
vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen (§ 33 Abs. 2 Satz 2) nur für die Flächen von Leuchtsäulen, an denen Haltestellenschilder öffentlicher Verkehrsmittel angebracht sind;

Gruß PK
der sich aber mit seinen Kindern an Board aber auch auf Mutter+Kindparkplätze stellt.
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #13

cswiesel

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@Einarmiger und Panzerknacker

Danke,

mehr wollte ich nicht wissen.

MfG
cswiesel
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #14
Einarmiger

Einarmiger

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@Panzzerknakker, das war doch nicht aggressiv - noch lange nicht, das war doch noch freundlich ... :D

Du scheinst die Boardsuche noch nicht genutz zu haben... :loldev:

Ausserdem sagte ich nicht StVO Abs. 1 Pkt 10 sondern StVO § 46 Punkt 10 - damit meinte ich Abs. 10. Sorry - mein Fehler !
Ich dachte aus meinem Nick liessen sich vom geneigten Leser Parallelen zum Abs. 10 ableiten ... :roll:

Ausserdem stellt Wiki immer die subjektive Meinung des Verfassers dar - die Erteilung der Ausnahmegenehmigung unterliegt auch stark regional bedingten Unterschieden durch unterschiedliche bundeslandspezifische Durchführungsverordnungen.

Es lässt sich seit 2005 schlichtweg nicht mehr verallgemeinern, wer ab wann einen Ausweis erhalten kann und wer nicht - aber es gibt Grundsätze, ab wann man immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommt.


So, Ende nun für mich.
 
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  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #15
Schorni

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In den seriösen Sendungen über Politessen auf RTL2 & Co


:lol: :lol: ja neee..... is klar.... :rofl: :lach:
 
  • Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen Beitrag #16

Panzzerknakker

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