Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen

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  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #1
spacie

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Hi,

hab in der Suche nix dazu gefunden, daher haue ich es mal hier rein:

An einer schottischen Uni wird derzeit ein System zur Online-Erstellung von Petitionen eingesetzt.
Als Modellversuch hat sich die Bundesregierung beteiligt und lässt dort deutsche Online-Petitionen hosten.

Ich habe das geprüft, das ist alles echt, kein Fake.
Bitte beteiligt euch, das geht alle Internetnutzer was an. Die sinnvollen privaten Internet-Inhalte werden auf Dauer reduziert, wenn eine Abmahnung zu einfach ist:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478

Gruß
spacie
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #2
Schmitti

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Warum sollen Gewerbetreibende, die unlauteren Wettbewerb betreiben, nicht direkt abgemahnt werden dürfen?
Wer als Unternehmer auftritt, sollte sich doch wohl auf seinem Gebiet auskennen, oder?

Mehr Sinn würde es aus meiner Sicht machen, wenn Einstellern von privaten Inhalten nicht so leicht eine Abmahnung ins Haus flattern könnte. Oder z.B. eine Schadensersatzklage wegen etwaiger Geschäftsschädigung.
Sowas ist mal einem Freund von mir passiert, weil eine sehr bekannte, deutsche Brauerei, deren Name mit W anfängt und mit arsteiner aufhört, ihre Rechte an eine Rechtsanwaltskanzlei verkauft hat, die damit dann Geld geschöffelt hat. Diese hat ihn dann auf Schadensersatz verklagt, weil er einen angeblich geschäftsschädigenden Satz in seinem Profil verwandt haben soll. Tatsächlich kannte aber kaum ein Schwein die Internetseite und das Geschäftsschädigungspotiential des Satzes war meines Erachtens auch eher unter Fernerliefen.

Aber ein Unternehmen abzumahnen, das z.B. unerlaubtes Telefonmarketing betreibt und ihm auch die anwaltlichen Kosten aufzubrummen, halte ich immer noch für in Ordnung.
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #3
spacie

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Es geht hier nicht um die Unterscheidung zwischen privat und geschäftlich, auch nicht um die Frage, ob Abmahnen sinnvoll ist oder nicht.

Es geht darum, den Abmahn-Anwälten das Mittel zu nehmen, massenhaft und oft genug ohne Auftrag Abmahnungen zu versenden und damit richtig Geld zu machen.
Wenn man eine schriftliche Ankündigung vorschicken muss, dann hat der angeschriebene erstens genug Zeit, sich mit dem Sachverhalt vertraut zu machen, bevor es Geld kostet, zweitens ist das Anschreiben an eine Person zu richten (also kein Rundbrief). Ist der Abmahnwunsch rechtens, wird die Abmahnung auch nach 4 Wochen noch geschickt.

Gruß
spacie
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #4
Schmitti

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Hast Du dir die Petition mal durchgelesen? Da steht, "mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (...) geändert wird".

In § 1 UWG steht der Zweck des Gesetzes: "Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb."
In § 3 UWG findet sich die sogenannten Generalklausel des "Verbot(s) unlauteren Wettbewerbs": "Unlautere Wettbewerbshandlungen (...) sind unzulässig."
In den folgenden Paragraphen finden sich dann Regelbeispiele, die unlauteren Wettbewerb beschreiben.

Alle Abmahnungen nach dem UWG beziehen sich somit auf "Wettbewerbshandlungen". Diese werden allerdings in der Regel nicht von Privatpersonen vollzogen, sondern von Firmen oder Gewerbetreibenden etc.
Denn schließlich soll auch lediglich der Wettbewerb geschützt sein. Und Wettbewerb findet praktisch nur in den Kreisen der Wettbewerber statt. Der Verbraucher ist im Wettbewerb quasi als Dritter anzusehen, der durch den Wettbewerb zum Kunden gemacht werden soll.

Also ist diese Petition nicht das, was sie zu sein scheint.

Ich könnte das Ganze jetzt noch weiter ausführen, aber ich hoffe mal, dass ich das für's Erste verständlich und ausreichend genug dargelegt habe.

---EDIT---

By the way: Die von Dir genannten "Rundschreiben" sind sowieso unzulässig, was sich aus § 8 Abs. 4 UWG ergibt. Dort ist geregelt, dass Abmahnungen nicht missbräuchlicherweise losgeschickt werden dürfen. Dazu gehört auch, dass damit nicht einfach Geld gemacht werden darf.
Soviel dazu.

---EDIT#2---

Außerdem muss der Rechtsanwalt erstmal in einem Wettbewerbsverhältnis mit dem Abzumahnenden stehen oder die Rechte zur Abmahnung von einem Mitwettbewerber kaufen. Und selbst dann muss Letzterem erstmal ein Regelverstoß nachgewiesen sein.
Ganz so einfach mit dem Abmahnen ist das nun auch nicht.
Und man darf sich auch nicht sofort einschüchtern lassen von einer Abmahnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #5
spacie

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Danke für die detaillierte Aufschlüsselung.

Ich möchte dennoch anmerken, dass bei privaten Ebay-Verkäufern bereits Abmahnungen "gegen den unlauteren Wettbewerb" eingegangen sind.

Grund für die Abmahnung ist ein fehlender Hinweis auf die Umsatzsteuer-ID und so weiter.
Der Abmahner unterstellt bei einer Menge von 2-3 Artikeln im Monat! gewinnerzielungsabsichten und damit gewerblichen Betrieb, der entsprechend kenntlich gemacht werden müsste.

Es wird nicht nur bei Ebay verkauft, es gibt auch andere Formen im Internet, bei denen je nach Auslegung gegen Wettbewerbsrechte verstossen wird.

Gruß
spacie
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #6
Schmitti

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LOL? Durch so etwas sollte man sich nicht direkt ins Bockshorn jagen lassen. Wegen solcher Vorfälle sollte man ja wohl nicht gleich eine Gesetzesänderung vornehmen, oder?
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #7
spacie

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Bockshorn ist gut. Die Betroffenen hatten eine Menge zu tun damit und ein beträchtliches Risiko...

Wie auch immer, wer meint, es ist sinnvoll, kann seine Stimme abgeben, wer meint, es ist Quatsch kann es sein lassen.

Gruß
spacie
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #8
Schmitti

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Naja, da der betroffene Rechtsanwalt seinen Mitarbeitern nie ein Gehalt gezahlt hat, selbst jetzt Anzeigen wegen Betrugs hat und auch sonst kaum Aussichten auf Erfolg mit seinen Abmahnungen hat, impliziert, dass die momentane Gesetzeslage nicht wirklich falsch ist.

Wir sprechen hier von einer Petition an den Bundestag: D.h. damit soll eine Gesetzesänderung angekurbelt werden.
Sollte dies, was ich nicht glaube, Erfolg haben, hat das einige Kosten für den Steuerzahler zur Folge. Und das, obwohl die Gesetzeslage an sich ausgewogen ist.
Nochmal: Die jeweiligen Rechtsanwälte handeln rechtswidrig! Wie viele Verurteilungen gab es denn schon zu Ungunsten von falsch beschuldigten eBay-Verkäufern?
Sorry, aber ganz auf den Kopf gefallen sind unsere Gerichte nun auch nicht (von einigen Ausnahmen mal abgesehen).
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #9
spacie

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Auf den Kopf gefallen oder nicht, wer hat denn mal vor Gericht recht bekommen und dann sogar noch sein Geld zurück erhalten?
Wieviel hat der Herr Anwalt denn den Geschädigten zurückgezahlt? Und damit meine ich nicht die, die in der mit Kostenrisiko behafteten Sammelklage geklagt haben...

Ich habe das einmal durch (nicht wegen Abmahnung) und glaube nicht mehr an Gerechtigkeit. Die existiert nur auf dem Papier. Alles andere läuft vor irgendwelchen Verfahren.

Gruß
spacie

EDIT: Und hier etwas mehr Erklärung/Deutung der aktuellen Rechtslage:

Was für ein Geschäft: Sobald ein Verkäufer auf Ebay einen winzigen Verstoß gegen die Handelsregeln begeht, kommt ein findiger Anwalt und kassiert Abmahngebühren. Anbieter auf der Auktionsplattform werden gerade mit solchen Verfahren überzogen - die unklare Rechtslage macht´s möglich.

Von Konrad Lischka

Der Berliner Anwalt Thomas Mann war schon in Hamburg, Heilbronn und Wuppertal vor Gerichten, um die Interessen seiner Klienten zu wahren. Er vertritt Leute, die auf Ebay Schuhe verkaufen, Tauchsportzubehör, Kleidung - im Prinzip jeden Händler, der sich auf der Auktions-Plattform über konkurrierende Anbieter ärgert. Und Thomas Mann hat viel zu tun. Denn eine Abmahnflut überrollt derzeit Ebay-Händler.

Da reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie Thomas Mann auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens - sagen Kritiker - damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Der Abgemahnte hat die Wahl: Unterlassungserklärung unterschreiben, Anwaltsgebühren zahlen - oder einen Prozess riskieren. Juristisches Roulette bei der derzeitigen Gesetzeslage und der Vielfalt an Urteilen.

Rudolf Koch vom Verein "Forschungsstelle Abmahnwelle" schätzt, dass die Zahl der Abmahnungen derzeit um 10 bis 15 Prozent jährlich zunimmt. Etwa 60 Prozent der Abmahnung in Deutschland würden heute Ebay-Angebote betreffen. Ein Ende ist laut Koch nicht absehbar: "Es gibt zu komplizierte und zu viele gesetzliche Regelungen. Damit kann man sehr leicht viel Geld verdienen."

Solche Abmahnungen können jeden treffen, der bei Ebay verkauft. Als gewerblicher Händler kann man vor Gericht schon gelten, wenn man auf einmal 30 Dachbodenfunde einstellt. Die Grenzen sind fließend. Und die gesetzlichen Auflagen für gewerbliche Händler gleichen einem Minenfeld. Schlampig formulierte Gesetzestexte schaffen massive Rechtsunsicherheit. Sogar den vom Bundesjustizministerium formulierten Mustertext einer Widerrufsbelehrung haben verschiedene Gerichte für ungenügend und rechtswidrig befunden.

© SPIEGEL ONLINE

und etwas mehr:
http://portal.gmx.net/de/themen/dig...et=4079898,cc=000007148100044850121mcYMi.html
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #10
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Was ist Dir denn widerfahren?
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #11
spacie

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Mir persönlich nix, ich wollte das nur noch als Zusatzinfo beilegen, nach dem du recht stark dagegen argumentiert hast. Meiner Meinung nach ist die Rechtslage halt nicht eindeutig, was den Status des gewerblichen Händlers anbetrifft und das ist die Grundlage der Geldsammelei.

Gruß
spacie
 
  • Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen Beitrag #12
Schmitti

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Sorry, aber diese Info hilft uns dann glaube ich auch nichts weiter.

Und was ändert die geforderte Gesetzesänderung an der Rechtslage hinsichtlich der Frage, wann jemand gewerblich handelt und wann nicht?

Das ist im Übrigen auch nicht die Grundlage der "Geldsammlerei" - zumindest nicht einzig und allein. Die Grundlage ist hier ganz eindeutig Dreistigkeit.
Die hier genannten Fälle sind vergleichbar mit denen, wo vermeintliche Mahnungen, die in Wirklichkeit nur getarnte Verträge sind, willkürlich an Haushalte versandt werden und die dann durch Zahlung abgeschlossen werden.
Solange es einen Dummen gibt, der darauf reinfällt, klappt die Masche. Oder wenn sich die Betroffenen nicht trauen, einen Prozess zu führen, respektive einen vermeintlichen Prozess auf sich zukommen zu lassen und lieber zahlen.
Scheiße ist es halt nur, wenn sich tatsächlich ein Richter finden lässt, der ein rechtlich unhaltbares Urteil fällt.

---EDIT---
In der Hinsicht gebe ich Dir auch zu 100% Recht, dass solche Urteile ein absolutes Unding sind und die Richter gestraft gehören. Doch das geht leider, bzw. nur in einem eng begrenzten Rahmen. Vor allem darum, weil Jura eine Wissenschaft ist und diese nunmal von verschiedenen Auslegungen lebt. Aber das sind oftmals Ausnahmen, zumal wir ja noch den BGH haben.
Sehr dumm ist es jedoch, wenn der zu entscheidende Fall nicht berufungsfähig ist. Dann ist das eventuelle Fehlurteil unanfechtbar. Allerdings liegt die Streitwertgrenze nach meinem Wissen bei 300,- Euro und es können Ausnahmen gemacht werden, wenn der Fall für die Weiterentwicklung des Rechts wichtig ist. Im Notfall kann man auch diesbezüglich klagen oder einen Befangenheitsantrag bzgl. des Richters stellen. Jedoch möchte ich nicht behaupten, dass solche nicht evtl. auch vorschnell abgelehnt werden können.
Böse Einzelfälle... Leider :-(
Ich möchte damit sagen: Ich kann Deine Bedenken - und da stehst Du ja auch nicht allein da - sehr gut nachvollziehen.
---EDIT---

Es soll aber auch schonmal Fälle gegeben haben, in denen ein rechtlich einwandfreies Urteil ergangen ist, bei dem sich der Unterlegene aber ungerecht behandelt gefühlt hat, und das die Medien mal wieder schön ausgeschlachtet haben.

Was hingegen Rechtsanwalt Thomas M. anbelangt, scheint der Zug doch zum Glück abgefahren zu sein.


Gruß, Schmitti
 
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