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Hallo zusammen
seit dem 1.10. werden auf den Deutschen Zulassungsstellen die teilweise sehr umstrittenen neuen EU Fahrzeugscheine und neuen "Briefe" ausgegeben wenn man ein neues Fahrzeug anmeldet oder ein Altes ummeldet....
Was haltet ihr von dieser Neuerung ???
Ich find es schon mal Mist, dass nur noch 2 Halter rein passen, dann gibt es wieder einen neuen Brief (bringt Kohle)
Es wird wohl nur noch eine Rad/Reifenkombination drin stehen
Also immer schön den alten Brief aushändigen lassen, falls jetzt jemand jetzt in den Genuss kommen sollte seinen Wagen umzumelden.
Und bei der nächsten Kontrolle dann den alten Brief, die neuen Schein und alle ABE´s bitte raus holen und auf der Motorhaube verteilen.
:vielposten:
1. Fahrzeugschein wird Zulassungsbescheinigung Teil I
hier klicken zur Muster-Ansicht
(PDF-Dokument (290 KB)
2. Fahrzeugbrief wird Zulassungsbescheinigung Teil II
hier klicken zur Muster-Ansicht
(PDF-Dokument (167 KB)
seit dem 1.10. werden auf den Deutschen Zulassungsstellen die teilweise sehr umstrittenen neuen EU Fahrzeugscheine und neuen "Briefe" ausgegeben wenn man ein neues Fahrzeug anmeldet oder ein Altes ummeldet....
Was haltet ihr von dieser Neuerung ???
Ich find es schon mal Mist, dass nur noch 2 Halter rein passen, dann gibt es wieder einen neuen Brief (bringt Kohle)
Es wird wohl nur noch eine Rad/Reifenkombination drin stehen
Also immer schön den alten Brief aushändigen lassen, falls jetzt jemand jetzt in den Genuss kommen sollte seinen Wagen umzumelden.
Und bei der nächsten Kontrolle dann den alten Brief, die neuen Schein und alle ABE´s bitte raus holen und auf der Motorhaube verteilen.
:vielposten:
Original von www.camping-cars-caravans.de
Wer seit dem 4. Oktober 2005 ein neues Fahrzeug anmeldet oder ein gebrauchtes umschreiben lässt, erhält die neuen EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere ausgehändigt.
Wie der ADAC meldet, gibt es dann statt Kfz-Brief und Kfz-Schein die zweiteilige Zulassungsbescheinigung.
Teil 1 entspricht dem bisherigen Kfz-Schein und ist vom Fahrer mitzuführen, Teil 2 ersetzt den heute üblichen Kfz-Brief. Damit wurde in Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 umgesetzt. Eine Umtauschpflicht für Altfahrzeuge gibt es nicht.
Der ADAC begrüßt einerseits die Einführung der neuen Dokumente, weil sie fälschungssicherer sind als die alten. Andererseits bedauert er, dass künftig nur noch die beiden letzten Vorbesitzer aus den Papieren hervorgehen.
In der Praxis habe sich gezeigt, dass es zum Nachweis von Manipulationen beim Verkauf des Fahrzeugs wichtig sei, alle früheren Besitzer zu kennen. Nur so sei es möglich, Tachomanipulationen oder Unfalleigenschaften aufzuklären und so die berechtigten Interessen der Besitzer zu befriedigen.
Die Mehrkosten für den Autofahrer aufgrund der aufwändigeren Herstellung der Papiere betragen pro Verwaltungsvorgang rund 70 Cent.
Quelle Motorvision
Ab dem 1. Oktober 2005 werden auch in Deutschland die neuen europäischen Zulassungsdokumente eingeführt. Der Kfz-Brief wird zum "EU-Zulassungsdokument Teil II".
Durch die Verabschiedung der Richtlinie 1999/31/EG hat die Europäische Union die Vereinheitlichung der Zulassungsdokumente auf den Weg gebracht. Zur Vereinfachung des Verständnisses und der Kontrolle der Bescheinigungen in den Mitgliedstaaten der EU, soll eine Harmonisierung der Gestaltung, des Formats und des Inhalts der neuen Dokumente dienen. So will man erreichen, dass alle in Europa zugelassenen Fahrzeuge ungehindert auf den Straßen der einzelnen Mitgliedstaaten verkehren und auch verkauft werden können.
Wer sein Auto nach dem 30. September 2005 zulässt, erhält die neuen Dokumente automatisch. Der deutsche Fahrzeugbrief wird gegen die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugschein gegen Teil I getauscht. Nach Auskunft des Kraftfahrtbundesamts soll dieser Dokumententausch kostenlos sein. Einen Zwangsumtausch der Papiere wird es jedenfalls nicht geben, denn diese bleiben gültig.
Teil II der Zulassungsdokumente hat jetzt DIN A4 Format. Unvorteilhaft ist, dass nur noch zwei Halter auf dem Dokument Platz finden. Dabei konnte sich der Datenschutzbeauftragte des Bundes gegen die Wünsche der Industrie durchsetzen. Die Anzahl der Vorbesitzer wird in einem separaten Feld vermerkt. Namentlich ist somit nur noch der direkte Vorbesitzer eingetragen und identifizierbar.
Teil I behält das Format des jetzigen Fahrzeugscheins, wird aber fälschungssicherer. Unter anderem soll Dokumentenfälschern durch eine fort laufende Nummerierung, die bei der Zulassung registriert bzw. dem Fahrzeug zugeordnet wird, das Handwerk gelegt werden.
Teil I der Zulassungsdokumente erhält bei der Abmeldung bzw. Stilllegung des Fahrzeugs außerdem nur noch einen entsprechenden Vermerk und wird nicht mehr eingezogen. Dies ist auch notwendig, da der zweite Teil kaum noch technische Daten enthält. An- und Umbauten werden ebenfalls nur noch in Teil II eingetragen.
Durch die Neuordnung der Dokumente kommt einer anderen Bescheinigung aus der Fahrzeughomologation ein deutlich höherer Stellenwert zu. Das CoC-Papier (Certification of Conformity) weist seitens des Fahrzeugherstellers nach, dass das einzelne Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typgenehmigung entspricht und muss ab dem 09. November 2004 jedem Kunden beim Kauf eines Neufahrzeuges ausgehändigt werden.
Da die Einführung von Teil II nicht zwingend vorgeschrieben ist und sich an der Neuerung nicht alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen, ist es nötig, das CoC-Papier genauso gut aufzubewahren, wie den heutigen Fahrzeugschein. Bei einem Verkauf ins Ausland sollte das CoC-Papier dem neuen Eigner übergeben werden.
Der IVM (Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.) empfiehlt, die Bescheinigung bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs der Zulassungsstelle vorzulegen, da diese wahrscheinlich das Datum der Erstzulassung in Europa auf diesem vermerken wird.
Darüber hinaus wird das CoC-Papier für die Kennzeichenzuteilung und die Ausstellung des Teils I bei Leichtkrafträdern benötigt, denn diese Fahrzeuge erhalten nur auf Antrag einen Teil II
1. Fahrzeugschein wird Zulassungsbescheinigung Teil I
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2. Fahrzeugbrief wird Zulassungsbescheinigung Teil II
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