Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen!

Diskutiere Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Einem guten Kumpel von mir wurde (wie auch bei 3 weiteren!) am Montag abend das Navi (RNS510) aus dem Passat geklaut. Scheibe eingeschlagen und...
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #1
raceface

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Einem guten Kumpel von mir wurde (wie auch bei 3 weiteren!) am Montag abend das Navi (RNS510) aus dem Passat geklaut.
Scheibe eingeschlagen und das Navi war weg!
Innenraumüberwachung und DWA haben natürlich nichts genützt.

Jetzt war ein Gutachter der Versicherung da um sich den SChaden anzusehen.
Der Gutachter meinte, das die das Navi nicht bezahlen, und wenn dann gibt es nur den Wiederbeschaffungswert. Der währe so bei 1000€, er soll sich damit bei Ebay eins kaufen :ugly: :evil:

Das Navi was ihm gelaut wurde wurde vor ca. 8 Wochen duch VW ertsetzt, da das andere Defekt war.
1000€ sind doch recht wenig!

Ist das Verhalten der Vers. so normal?
Wie soll er weiter verfahren?
Geht das ganze auch über Verkehrsrechtsschutz?

Ach da fällt mir noch ein, hat er nicht das Recht sich einen neutralen Gutachter zu nehmen?
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #2

TobeStar

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wenn das Dingen soooo teuer ist, dann hätte er es zusätzlich versichern lassen müssen.

die Versicherungsabdeckung für Gerätschaften im Innenraum ist glaube ich überall unterschiedlich.

Meine Versicherung hat mein Radio komplett bezahlt als es geklaut wurde, ohne extra Angabe.

Hat auch "nur" 799€ gekostet.
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #3
raceface

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ist aber kein Nachrüstnavi sondern eines ab "Werk".
Weis nicht wie sich das dann da verhält?
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #4

TobeStar

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naja, aber wenn das so unendlich teuer ist, dann müsste es aus meiner Sicht extra versichert werden.

Wenn es "nur" 500-600€ kostet, dann sollte es die Versicherung bezahlen, aber bei mehr als 1000€ oder so kann es eng werden, wenn es nicht extra versichert ist.

Wie schon gesagt kommt auf die Versicherung an.

Muss der Kollege mal gucken was in seinem Vertrag steht.


"Ach ja, bei nur Haftpflicht zahlt die Versicherung das auch nicht!!" :mrgreen: :lol:
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #5
3bc_seb

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Wer hat den hier was von Haftpflicht erzählt?
Ich finde aber auch, wenn das Gerät von Werk aus verbaut ist, das es auch versichert ist. Schließlich gibt man ja seine Schlüsselnummer an, da ist doch die Ausstattung hinterlegt.
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #6
Schorni

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FEST installierte Werksnavis sind VOLL versichert ohne ZUSATZ. Zeitwert fällt weg wenn das Navi NACHWEISLICH grade erneuert wurde.


Nicht immer im Vorfeld schon heiss machen lassen... :?


PS: Und die Versicherung kann NICHT verlangen einen "Ersatz" bei EBAY zu kaufen!!!!
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #7

TobeStar

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Schorni schrieb:
FEST installierte Werksnavis sind VOLL versichert ohne ZUSATZ. Zeitwert fällt weg wenn das Navi NACHWEISLICH grade erneuert wurde.


Nicht immer im Vorfeld schon heiss machen lassen... :?


PS: Und die Versicherung kann NICHT verlangen einen "Ersatz" bei EBAY zu kaufen!!!!

Nur komisch, dass dann der Gutachter der Versicherung sagt, dass es nicht bezahlt wird !!!

Darum geht es doch!

Alle festinstallierten Teile sind mit Versichert, solange sie einen bestimmten Wert nicht überschreiten !

@3bc_seb: Wat meinste, warum da zwei Smilies hinter der Aussage sind??

-- 27.01.2011 - 13:02 --

"Eingebaut oder fest verbunden

Damit die Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) überhaupt zahlt, müssen die entwendeten Teile entweder im Fahrzeug eingebaut, durch entsprechende Halterungen fest mit ihm verbunden sein oder zumindest unter Verschluss gehalten werden. Im Versicherungsvertrag findet sich in der Regel eine Liste der beitragsfrei mitversicherten Gegenstände. Beispielsweise sind Skihalterungen, Dachgepäck-, Fahrrad- und Skiträger, Schneeketten oder Kindersitze üblicherweise im Versicherungsschutz enthalten. Auch elektronische oder mechanische Diebstahlsicherungen werden voll ersetzt.

Radio-/CD-Player oder Navigationssysteme, die ab Werk mitgeliefert wurden, sind in der Regel ebenfalls ohne Aufpreis mitversichert. Nachträglich eingebaute Multimediasysteme, Luxusanlagen, CD-Wechsler, Tuning oder Sonderlackierungen werden dagegen meist nur bis zur vertraglichen Obergrenze von z.B. 2.500 Euro oder 5.000 Euro ersetzt. Je nach Tarif ist es aber oft möglich, diese Grenzbeträge gegen einen Preisaufschlag zu erhöhen."

"Vor allem bei Spar- und Kompakttarifen sind Sonderausstattung und Zubehör oft nur in begrenztem Umfang durch die Teilkasko abgesichert."

Nur als Info.

Und bei der Aussage "In der Regel" steckt wohl der Teufel!!!<br /><br />-- 27.01.2011 - 13:02 --<br /><br />Quelle: http://www.financescout24.de/versicherungen/autoversicherung/ratgeber/dachtraeger.aspx
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #8
Schorni

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TobeStar schrieb:
Nur komisch, dass dann der Gutachter der Versicherung sagt, dass es nicht bezahlt wird !!!

Was ein Gutachter sagt, ist genau so viel wert als wenn bei Aldi die Verkäuferin den Spinat fallen lässt. Oder seit wann ist das RECHTSkräftig oder bindend?

Darum geht es doch!

genau....

Alle festinstallierten Teile sind mit Versichert, solange sie einen bestimmten Wert nicht überschreiten !

Falsch. Es ist erst einmal das MIT versichert was als allererstes mal SERIEN-Ausstattung ist. Und DANN kann man im KLEINgedruckten lesen (was IMMER und von Versicherung zu Versicherung ANDERS ist) was zusätzlich zu versichern ist, oder was eingeschränkt versichert ist oder was zb unter einen AUSSCHLUSS von der Versicherung fällt.


Du musst mir kaum was von Versicherungen und "Gutachtern" usw -versuchen- zu eerzählen. Ich habe ALLES schon mal durch. Inkl Klage gegen die HUK COBURG wo man gegen 3 - in worten DREI derer Anwälte gleichzeitig prozessiert. Und trotz "Aussage" wir zahlen GAR NICHTS - habe ich meine Klage gewonnen und mein Geld bekommen. Von wegen - "Gutachter-Aussagen" usw... :lach: :lach: :lach: :lach:

HUK-COBURG / HUCK24 = :flop: :twisted: :twisted: :twisted:

EDIT:

Und bei der Aussage "In der Regel" steckt wohl der Teufel!!!

Nö. WIe ich sagte, das ist IMMER anders und in den AGB usw NACHzulesen. Und wenn ein Gerät NEU ist, gibt es keinen "Zeitwert". Stellt die Versicherung sich quer - Klagen. Ist ganz einfach und das es ETLICHE Rechtssprechungen dazu gibt, wird auch ein Richter der Argumentation zum Thema NEU - folgen. Ist einfach oder?


EDIT2


Radio-/CD-Player oder Navigationssysteme, die ab Werk mitgeliefert wurden, sind in der Regel ebenfalls ohne Aufpreis mitversichert. Nachträglich eingebaute Multimediasysteme, Luxusanlagen, CD-Wechsler, Tuning oder Sonderlackierungen werden dagegen meist nur bis zur vertraglichen Obergrenze von z.B. 2.500 Euro oder 5.000 Euro ersetzt.

Und selbst DA wäre es im Rahmen im NACHRÜSTFALL. Das Teil kostet neu 2500...2800€. Wo ist also das Problem? :?
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #9

TobeStar

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da ist es wieder....

naja....

Nur mal drüber nachgedacht für dich!!!!


Wenn ein GHutachter einer Versicherung kommt und sich einen Schaden anschaut, dann hat der schon was zu sagen !!!
Schließlich wird dieser von der Versicherung bezahlt oder ist bei ihr angestellt!!!

Tja, und wenn du genau gelesen hättest, dann hättest du erkannt, dass ich genau das geschrieben hast, was du nun schön und ausführlich wiederholt hast.

Ich habe nun mehrfach gesagt, dass der Kollege seine Versicherungsunterlagen prüfen soll.

Und wenn du mit 100 Anwälten und Gutachtern gesprochen hast etc. jeder hat seine anderen Erfahrungen !!
:nein: :nein: :nein: :nein: :nein:
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #10
Schorni

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TobeStar schrieb:
da ist es wieder....

naja....

Nur mal drüber nachgedacht für dich!!!!


Wenn ein GHutachter einer Versicherung kommt und sich einen Schaden anschaut, dann hat der schon was zu sagen !!!
Schließlich wird dieser von der Versicherung bezahlt oder ist bei ihr angestellt!!!


Noch einmal. Der hat GAR NICHTS zu sagen. Weder Rechsverbindlich noch sonst etwas. Dieser Mann ist normal UNPARTEIISCH und unabhänging und hat ebenso wie die Polizei keine RECHTSVERBINDLICHKEIT. Das war er sagt ist eine EMPFEHLUNG für die Versicherung. Mehr nicht.


Nu verstanden? man man man


Und wenn du mit 100 Anwälten und Gutachtern gesprochen hast etc. jeder hat seine anderen Erfahrungen !!

Nicht gesprochen, Praktische Erfahrungen inkl Gericht.
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #11

TobeStar

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Schorni schrieb:
TobeStar schrieb:
da ist es wieder....

naja....

Nur mal drüber nachgedacht für dich!!!!


Wenn ein GHutachter einer Versicherung kommt und sich einen Schaden anschaut, dann hat der schon was zu sagen !!!
Schließlich wird dieser von der Versicherung bezahlt oder ist bei ihr angestellt!!!


Noch einmal. Der hat GAR NICHTS zu sagen. Weder Rechsverbindlich noch sonst etwas. Dieser Mann ist normal UNPARTEIISCH und unabhänging und hat ebenso wie die Polizei keine RECHTSVERBINDLICHKEIT. Das war er sagt ist eine EMPFEHLUNG für die Versicherung. Mehr nicht.


Nu verstanden? man man man

Du bist der Beste !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1 :top: :top: :flop: :flop: :top: :top:

Warum ruft der Kollege dann nicht einfach bei seiner Versicherung an und fragt?

Dann können diese ganzen Halbweisheiten gespart bleiben.
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #12
Schorni

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Lese und Beratungsresitent :flop: Weiter so!
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #13
Schmitti

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So viel Trara, weil ein Betroffener zu faul zum lesen ist... -.- Macht doch keine Pferde scheu!

Schorni hat im Übrigen schon Recht, wenn er sagt, dass der Gutachter nichts zu vermelden habe. Zunächst einmal wird der entsprechende Sachbearbeiter der Versicherung den Fall entscheiden. Sollte der Versicherungsnehmer damit nicht einverstanden sein, kann er doch immer noch die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Der wird dann eine juristische Prognose vornehmen. Im Zweifel wird dann das zuständige Gericht entscheiden.

Aber wie eingangs schon erwähnt: Zunächst würde ein Blick in die entsprechenden Passagen des Versicherungsvertrags helfen!
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #14

TobeStar

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Schmitti schrieb:
Aber wie eingangs schon erwähnt: Zunächst würde ein Blick in die entsprechenden Passagen des Versicherungsvertrags helfen!
Danke
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #15
Duke

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raceface schrieb:
Ach da fällt mir noch ein, hat er nicht das Recht sich einen neutralen Gutachter zu nehmen?


Bei Kaskoschäden hat man leider keine freie Gutachterwahl,..ausser du zahlst ihn selber .


Ich hatte damals bei meiner Versicherung ,bei all den Umbauarbeiten an meinem Passat, ein Gutachten erstellen lassen wo alle Einbauten ,Umrüstungen vermerkt wurden .Das hat bei der Schadensabwicklung nach einem Diebstahlschaden ungemein geholfen .

gruss Duke
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #16
raceface

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Danke erstmal für Eure Hinweise, werde das mal meinem Kumpel so weiter herantragen.
Wollen wir mal hoffen, das das alles schnell über die Bühne geht.
Aber ich habe da so meine Zweifel.....
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #17

Thraciel

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Ich würde zuerst in die Versicherungsbedingungen schauen. Bei mir sind Schäden an solchen Extrateilen bis 3000€ abgedeckt. So kommt ihr vermutlich am einfachsten aus der Nummer raus, dann das steht wörtlich so in den AGB drin, da kann die Versicherung erzählen was sie will.

Zum Thema Neuwert hat er ja eine Rechnung der VW Werkstatt? Die einfach in Kopie mit einreichen, schon ist da nix mehr mit Zeitwert. (Das ist ja der Neuwert)

Man sollte auf der anderen Seite die Versicherungen mal verstehen: Es gibt mir zu denken, dass sich Prozesskosten etc. lohnen nur um abzuklopfen was da wirklich dahintersteht. Heutzutage wird so viel Schindluder betrieben, das ist unglaublich und dabei sind die Versicherungsbetrüger noch viel schlimmer und vor allem teurer für die Allgemeinheit wie die Diebe selbst.
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #18
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Thraciel schrieb:
Ich würde zuerst in die Versicherungsbedingungen schauen. Bei mir sind Schäden an solchen Extrateilen bis 3000€ abgedeckt. So kommt ihr vermutlich am einfachsten aus der Nummer raus, dann das steht wörtlich so in den AGB drin, da kann die Versicherung erzählen was sie will.
Es ist ja richtig das er in den Versicherungsbedingungen nachschauen sollte, aber so wie ich das sehe ist hier die Rede von einem ab Werk eingebautem Navi und keinem Extrateil :wink:
 
  • Navi geklaut > Vers. will nicht zahlen! Beitrag #20

Napster-ZZ

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Hi an alle hier,

ich möcht mich auch mal dazu äußern und direkt als Versicherungsfutzi outen.
Also erstmal interessant alle Kommentare hier zu lesen und eure Meinungen und Erfahrungen.
Mich würde es auch freuen wenn jeder der hier was reinschreibt am Ende schreibt ob er bei einem Direktversicherer online ist oder nen Ansprechpartner zum würgen vor Ort hat. Dabei interessiert gar nicht bei welcher Versicherung jemand ist. Aber ihr werdet euch wundern ;) Daran erkennt man schon den Service.

Ich sag mal ich arbeite beim größten grünen kfz versicherer und meine kunden sind zufrieden.
So und jetzt zum Thema.
Der Versicherer bezahlt in der Teilkasko natürlich ein eingebautes Navi welches geklaut wird.
Dabei kann aber das Alter des fahrzeuges schon entscheident sein. Wenn der Versicherer einen hohen abzug macht dann muss er auch einen händler nennen können wo ein vergleichbares gerät zu bekommen ist. Und da ist tatsächlich kein Ebayschnäppchen gemeint !!!!!!!!
Es gibt zwar auch einen ebayhändler der Geräte mit Garantie verkauft und sogar direkt mit der Versicherung abrechnet aber dieser hat auch einen seriösen Laden und Onlinehandel.
Aber dann gibt es wiederum auch die "guten Versicherer" die haben in der Kasko erst gar keinen Abzug "alt für neu". Also kann es euch passieren das ihr einen geschätzten Zeitwert bekommt.

Des weiteren hat der Sachverständige NICHT zu enscheiden ob die Versicherung zahlt oder nicht, aber er Spricht wie auch schon hier erwähnt wurde eine Art Empfehlung aus. Er nimmt den Schaden auf und begutachtet alles. Daraufhin heißt es dann zB es ist am Schadenbild der Schaden nachzuvollziehen. Er kann im Gegenzug aber auch sagen, ne die Wahrscheinlichkeit das sich der Schaden so zugetragen hat ist gering!!!
Die Versicherung hält sich in der Regel natürlich an solch ein Gutachten.
Aber selbst wenn mal der Gutachter sagt nööö oder nur einen Teil entschädigt, der gute Kundenberater kämpft für seinen Kunden und sorgt für eine Kulanzentschädigung PUNKT
Damit ist kein hotline Kundenberater gemeint :D
Achso und auch wie schon erwähnt kann man den Sachverständigen nur wählen wenn man von jemandem geschädigt wurde der auch bezahlen muss. Also nicht Schäden die in der Teil oder Vollkasko gedeckt sind und vom eigenen Versicherer bezahlt werden.
Und wer gegen sein Gutachten oder meint gegen die Entschädigung der Versicherung was zu haben und jemand totaaaaal unparteiisches sucht der sollte sich einfach an den Versicherungsombudsmann wenden.
Da kann man das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren vor dem neutralen Ombudsmann in Anspruch nehmen. Infos darüber findet Ihr eigentlich auf jeder Rückseite eines Dokumentes von eurer Versicherung.
So und nun hab ich hier als ersten Post genug geklugscheißert und ihr könnt mich teeren und federn.
bin ja mal gespannt wann der erste meine Aussagen revidiert :)

gruß sebastian
 
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