Nachfolgeprotokoll von der Polizei?

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  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #21

John McClane

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knigge schrieb:
@ JohnMCClaine:
Aua. Jetzt wird das Eis aber dünn :) Schau mal in der jeweiligen Bundetagsdrucksache nach. Dort steht, was der Gesetzgeber sich bei dem Erlass des Gesetztes (oder hier dieses Satzes im §3 StVO) gedacht hat.
Regen, Nebel, schlechte Straßen, Schnee, Eisglätte, Kurven, Kuppen, Waldschneisen und so weiter.
Kein Auffangtatbestand - "besondere Örtliche Verhältnisse" ist vom Gesetzgeber klar geregelt worden bei Erlaß des §3 StVO.
Da muss man schon differenzieren, sonst wundert man sich halt immer, warum der böse Täter vor Gericht trotzdem gewinnt :lol:
Ne ne, so dünne wird das Eis nicht. Schau mal in Dein Postfach, dann weißt Du, was ich meine.
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #22

PassatHaza

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Da biste noch gut davongekommen, bei uns hier (Ö) sind auch schon 300m Nachfahrstrecke zulässig, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit in solchem Maße überschritten wurde.
Außerdem werden nur 10% vom nicht geeichten Tacho abgelesen.
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #23
PassatXL

PassatXL

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@ Danny

Sei froh, daß Du in Deutschland dieses Vergehen begangen hast!
Wärst Du bißchen weiter östlich hinter die Oder oder Neiße gefahren, hättest Du schön blechen müssen!

Aber trotzdem :respekt:

Ich hätte sowas nicht gemacht! Dafür denke ich zu viel!

Gruß
Martin
 
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