Nachfolgeprotokoll von der Polizei?

Diskutiere Nachfolgeprotokoll von der Polizei? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo :meeting: , kennt sich jemand mit folgendem Sachverhalt aus :x : Nachdem ich einen normalen Polizeiwagen überholt hatte in einer...
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #1

Danny

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Hallo :meeting: ,

kennt sich jemand mit folgendem Sachverhalt aus :x :

Nachdem ich einen normalen Polizeiwagen überholt hatte
in einer
t_01694-02.JPG
Tempozone fuhr dieser mir dann eine Weile hinterher.
Da diese Wagen ja keine Kameras haben war ich guter Dinge und fuhr mit
Kfzzeichen380.png
weiter. (die Strasse war aalglatt, kein Verkehr, schönes Wetter)
An der nächsten Ampelhielt der Polizeiwagen auf der Spur neben mir, gab mir Zeichen zum Fenster runter lassen und der Officer meinte, ich solle froh sein, dass er kein "Nachfolgeprotokoll" oder "Nachfahrprotokoll" angefertigt hatte (ich hab ihn nicht richtig verstanden)- denn da wäre mein Führerschein weg.
Da ich ungern Konflikte suche, sagte ich nichts darauf- allerdings hatte ich noch nie soetwas gehört.
KENNT SICH JEMAND VON EUCH MIT DIESER SACHE AUS, GIBT ES SOWAS ÜBERHAUPT? :?:
Ich war immer der Meinung, man muss das mit Aufzeichnungen nachweisen. Vielen Dank.
Schöne Woche noch
Danny
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #2
DIDA

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bist schon ein bischen blauäugig, oder?

wie ...... muss man denn sein, bei 70 mit 110 vor der polizei herzufahren.

mir fehlen da einfach die worte. oder hast du vergessen zu erwähnen, dass die 70 schon wieder aufgehoben waren. denn bei 100 110 zu fahren wäre ja nicht wirklich schlimm.

aber bei 70 110 zu fahren grenzt schon an ......(vor allem wenn die grünen hintendran sind)

:wall:
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #3
blondbe

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nenene...

Hat Sheriffs hinter sich und fährt mal grad spaßig 40km/h zu schnell...

Glaubst Du, die ham keinen Tacho? Die fertigen einfach ein Protokoll, daß sie Dir soundsoweit mit der Geschwindigkeit von xxxkm/h gefolgt sind.Wenn sie keinen geeichten Tacho haben müssen sie einen bestimmten %satz (früher mal 20%) abziehen...
Wenn nur rechnest:

110km/h abzgl. 20% ~ 88km/h

und was das gekostet hätte, kannst selber nachlesen. Aber wie gesagt, das ist eine alte rechnung evtl sind die Werte in der Zwischenzeit schärfer...

Nun aber noch ne private Frage: Wie doof kann man eigentlich sein?

Grüßle

bb
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #4

Danny

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Hallo,

zugegeben, sehr clever war das nicht :oops: , die 70 gingen dann zwar in 130 über - (wie gesagt aalglatte 4spurige Landstrasse) aber mir war das noch nie so bewusst gewesen, dass es ausser Blitzern und Filmfahrzeugen auch noch so etwas gibt...
Naja, Gott sei Dank gabs kein Protokoll :ertrink:
MfG
Danny
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #5

tdiler2

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Das kann doch jedem mal passieren.
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #7

franki3b

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@Danny

Also ich weiß nun wirklich nicht, was ich davon halten soll. Die Rennleitung ist hinter einem und man provoziert sowas? Ist logischerweise ein absoluter Vorsatz und dann noch von Glück reden? Ein Mitglied aus dem Forum hätte Dir die Frage gestellt, ob Du schon aus der Pupertät raus bist und da muß man ihm Recht geben. :? :wink:
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #8

John McClane

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Ich hätte Dich nicht so einfach weiterfahren lassen :D . Man kann solche Provokationen auch auf die Spitze treiben.
Die, die es bislang gemacht haben, stellten sich bei der nachfolgenden Kontrolle als absolute Hirnis geraus.
So einer bist Du doch nicht, oder?!

Zu Deiner Kenntnis, es muß nicht aufgezeichnet werden.
Glück gehabt.
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #9
TEASY

TEASY

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Im Prinzip mehr Glück als Verstand gehabt.
Wenn Du Dir hierbei, zu recht, einen eingefangen hättest, dann bist Du selber Schuld :!:
Ein bischen zu schnell vor der Polizei geht ja noch und da wird auch niemand was sagen, aber ca. 40 km/h :nein:
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #10

VW Fahrer

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:D Da kann ich mir ja gleich nen Aufkleber machen lassen und an die Heckscheibe kleben mit der Aufschrift " MEINE FELGEN SIND NICHT EINGETRAGEN "
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #11
TEASY

TEASY

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...oder einen Aufkleber:
Ich bin besoffen, das Auto ist geklaut und meine Papiere liegen auch schon bei der Staatsanwaltschaft
:lol:
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #12

tuningcop

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Antwort zur eigentlichen Frage:

Es gibt ein Verfahren der Geschwidnigkeitmessung durch Nachfahren. Hier muß eine bestimmte Strecke hinterher gefahren werden und der Tachowert wird abgelesen. Bei ungeeichten Tachos (standart) wird dann von der abgelesenen Geschwindigkeit und vom Tachoendwert ein gewisser %Satz abgezogen. Bei geeichten Tachos nur von der abgelesenen Geschwindigkeit.

Dieses Protokoll wird dann der Anzeige beigelegt.

Ich weiß aus dem Kopf nur, das bei 120 abgelesen am Ende 80 vorgeworfen werden können !! Also wird das bei 110 und erlaubten 70 zwar nicht wild sein, (deswegen wurde auch nichts geschreiben und nicht weil die so nett waren), aber man sollte es nicht übertreiben !!

PS: Diese Form der Geschwindigkeitsmessung gilt auch für das vorrausfahren !! Also wenn mal jemand vor Euch fährt und Euch hochkitzelt.... das könnten auch linke Kollegen sein !!

TC
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #13
TEASY

TEASY

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Danke für die Info.
Genau das wird auf Grund von vielen "Renn-Vorkommnissen" in Bielefeld gerne praktiziert.
...also nicht provozieren :freak: lassen und sittsam fahren
:!:
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #14

Danny

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Hallo,

ich nochmal:

also allen, die mich hier für etwas blöd hingestellt haben :steinigung: :
-ich hatte ja schon mal gesagt, dass das nicht sehr clever war und auch leichtsinnig- und um meinen Ruf zu verteidigen:
ICH BIN KEIN RASER! :buhu: im Gegenteil, ich fahre in 30´er Zonen niemals schneller als erlaubt aber manchmal kommen einem die Limits ausserorts etwas schikanierend vor
-dann finde ich, auch wenn jemand einen leichtsinnigen Fehler gemacht hat, muss man nicht mit Beleidigungen um sich werfen

@tuningcop
Vielen Dank, Du bist der einzige in diesem Tread, der meine Frage in einer vernünftigen Weise beantwortet hat :respekt:

MfG
Danny
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #15

John McClane

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Auszug aus dem Tatbestandskatalog.
Ich brauche die Geschwindigkeit nicht zu messen, das hier reicht.

TBNR 103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse
mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat
A - 3 50,00
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #16

tattanka

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Hallo!

@JohnMcClane

Gibt es so eine Regelung auch zugunsten eines Autofahrers?

Soll heissen: Geblitzt, Punkt droht, obwohl die örtlichen Gegebenheiten eine Herabsetung der Geschwindigkleit von 70 auf 50 km/H unter den konkreten Umständnissen ( völlig alleine auf derStrasse, ohne Gefährdung Dritter, beste Strassenverhäälnisse ). Könnte man gfs. in der Anhörung vorbringen.

Ich kanns mir zwar nicht vorstellen, aber vieleicht doch mildernde Umstände......! Oder Sonst nen Tip?

Ich gehe davon aus, das du bei unseren Freunden und Helfern deinen Dienst versiehst!

Danke für die Antwort

Gruss tattanka
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #17

John McClane

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tattanka schrieb:
Hallo!

@JohnMcClane

Gibt es so eine Regelung auch zugunsten eines Autofahrers?

Soll heissen: Geblitzt, Punkt droht, obwohl die örtlichen Gegebenheiten eine Herabsetung der Geschwindigkleit von 70 auf 50 km/H unter den konkreten Umständnissen ( völlig alleine auf derStrasse, ohne Gefährdung Dritter, beste Strassenverhäälnisse ). Könnte man gfs. in der Anhörung vorbringen.

Ich kanns mir zwar nicht vorstellen, aber vieleicht doch mildernde Umstände......! Oder Sonst nen Tip?

Ich gehe davon aus, das du bei unseren Freunden und Helfern deinen Dienst versiehst!

Danke für die Antwort

Gruss tattanka
Ne, sowas gibt's nicht.
Das, was ich da oben angeführt habe, ist so eine Art "Auffangtatbestand". Man kann auch wenn 50 erlaubt ist mit 60km/h unangemessen schnell fahren, kommt auf den Einzelfall an.
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #18

knigge

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@ JohnMCClaine:
Aua. Jetzt wird das Eis aber dünn :) Schau mal in der jeweiligen Bundetagsdrucksache nach. Dort steht, was der Gesetzgeber sich bei dem Erlass des Gesetztes (oder hier dieses Satzes im §3 StVO) gedacht hat.
Regen, Nebel, schlechte Straßen, Schnee, Eisglätte, Kurven, Kuppen, Waldschneisen und so weiter.
Kein Auffangtatbestand - "besondere Örtliche Verhältnisse" ist vom Gesetzgeber klar geregelt worden bei Erlaß des §3 StVO.
Da muss man schon differenzieren, sonst wundert man sich halt immer, warum der böse Täter vor Gericht trotzdem gewinnt :lol:
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #19

Icefeldt

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naja, ehrlich gesagt find ich es Schade, das sie dich nicht raus gezogen haben. Nichts gegen dich, aber 40km/h zu schnell, muss meiner Meinung nach echt nicht sein.

cya icefeldt
 
  • Nachfolgeprotokoll von der Polizei? Beitrag #20
diaboloTDI

diaboloTDI

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und mein aktueller Stand bezüglich des "Nachfahrens" ist:

-mind. 400 Meter Nachfahrtstrecke
-gleichbleibender Abstand

nach den (mind.) 400 Metern und gleichbleibendem Abstand muß man 20 % vom ungeeichten Tacho abziehen!

Die Sache mit dem Skalenendwert war mal, hat man aber schon seit längerem rausgenommen!

Ansonsten sehe ich das genauso wie knigge mit der BT-Drucksache.....ansonsten wäre der Willkür mit dem "Auffangtatbestand" ja Tür und Tor geöffnet!

Frei nach dem Motto "Dir Stinker verpasse ich jetzt mal n Ticket! :D

Grüzi
 
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