mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen

Diskutiere mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Und noch mehr Gas geben. ;-D *scnr* Gruß WarLord
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #21

WarLord

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blackdragon schrieb:
Nun ist es so wie es ist und ich werde das nächste mal einen oder vieleicht auch zwei Gänge runter schalten :roll:

Und noch mehr Gas geben. ;-D

*scnr*

Gruß WarLord
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #22
Einarmiger

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blackdragon schrieb:
... der Einspruch sollte bezwecken das Maß der Strafe herabgesetztwird auf einen Punkt anstatt drei ...

@blackdragon, was ein weitverbreiter Irrglaube ... Deine Punkte werden niemals herabgesetzt - höchstens wieder auf das für die entsprechende OWi übliche Anzahl an Punkten reduziert !!!

Zur Erläuterung:
Mit Einliegen des Einspruches ist nicht mehr das Regierungspräsidium, der Landkreis, die Stadt, das Polizeiverwaltungsamt oder wer immer sonst noch OWis vollstrecken darf, Vollstreckungsbehörde - nein, nach der Verhandlung ist die Staatsanwaltschaft Vollstreckungsbehörde.

Uns unteressiert bei der Meldung zum KBA in Flensburg nur die Art der OWi, die Dir vorgeworfen wird und die Höhe der Geldbusse. Aus der Höhe der Geldbusse resultiert aber nicht die Anzahl der Punkte - falsch !
Nur aus der vorgeworfenen Tat ! Wenn also der Bussgeldkatalog sagt, Du bekommst für die Tat 3 Punkte und Du legst Widerspruch ein, dann bekommst Du die auch, egal ob der Richter in der Verhandlung gesagt hat, dass Du 40 oder 150 € zahlen sollst.

Alles Andere ist ein weitverbreiteter Irrglaube, der gerne als Ammenmärchen erzählt wird.

Naja, und über das Ordnungsgeld brauchst Du Dich ja nun nicht aufregen, das hast Du lediglich Deiner vorlauten Klappe im Gerichtssaal zu verdanken; sei froh, dass Dich der Polizist nicht wegen Beamtenbeleidigung angezeigt hat, kommt gut mit einem Richter als Zeugen ... :roll:

Also, beim nächsten Mal machst Du es wie ich - lass Dich einfach nicht erwischen . :wink:
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #23

Kolbenfresser

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Einarmiger schrieb:
... was ein weitverbreiter Irrglaube ...

.... sei froh, dass Dich der Polizist nicht wegen Beamtenbeleidigung angezeigt hat, kommt gut mit einem Richter als Zeugen ... :roll:

hallo,

ein weiterer weit verbreiteter Irrglaube: die sog. BEAMTEN-Beleidung.
Soweit ich mich erinnern kann, gilt für Beamte bzgl. einer etwaigen Beleidigung original die gleiche Rechtsprechung wie für jeden ordinären Steuerzahler. Es gibt also keine explizite Beamten-Beleidigung, nur die Beleidigung als solche.

Die einzige Ausnahme ist lediglich, daß Beamte offensichtlich überproportional viele Anzeigen wegen Bel. erstatten. Warum wohl ??

... correct me if wrong !

Der
KolbenFresser
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #24

knigge

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Ne, ist richtig was Du schreibst.
Es gibt nur die "Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" (§188 StGB) - z.B. Politiker.
Ein Beamter steht de facto erst mal wie jeder normale Bürger da. Jedoch ist klar, dass die Beleidigung eines Beamten / Richter schärfer sanktioniert wird als die Beleidigung einer normalen Person. Denn der Beamte steht für den Staat und dessen demokratische Eckpfeiler, so dass eine Beleidigung seiner Person in der Regel als Angriff gegen den Staat gewertet wird.
Und auch logisch, dass mehr Bemate eine Beleidigung anzeigen als der normale Bürger. Der Beamte greift nun mal immer teilweise erheblich in die Rechte eines Bürgers ein - und mach ein Bürger weis da nicht mit umzugehen und läßt sich derart gehen, dass er Straftatbestände bei seiner Aufregung verwirklicht.
Die Gedanken sind zwar frei, aber man sollte sie doch im Kopf behalten :)
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #25

AitschPi

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erstma zur Beleidigung. Den Sheriff zu beleidigen ist doch schlimmer als bei anderen Typen. Denn man beleidigt einmal ihn persönlich und zugleich die Uniform (nicht falsch verstehen: ist eine Beleidigung insgesamt, nur eben schwerer als eine "einfache"). Selbst wenn Du Deinen Schulfreund, der schon immer "Bulle" gerufen wurde dann auch später im grünen Mäntelchen triffst und den alten Ruf ablässt, der nix dagegen hat, kann aber sein Dienstvorgesetzter Dich anschwärzen, weil Du ja auch die Uniform (also alle grünen Männchen) falsch eingeordnet hast.


Nochwas zur Rennleitung und Gericht:
Ich muss beichten, dass ich auch schon auf der anderen Seite (Staatsanwaltschaft) gearbeitet habe. Bitte verzeiht mir! Da war ein Polizist immer der beste Zeuge: Der weiss alles, auch nach 3 Jahren. Der lügt nie. Der hat kein persönliches Interesse an der Geschichte. Der hat einfach Reccht. Und ausserdem weiss er ja, dass eine Lüge seine nächsten Sternchen verhindern könnte oder gar schlimmer. Der perfekte Zeuge also. Und dann noch, wenn sie in Gruppe zugegen waren. Wobei: Polizisten lachen auch nie über Kollegen. Sie sind immer ernst und seriös. Sie beleidigen auch keinen, spielen sich natürlich nie auf und deeskalieren wo es nur geht. Als StA und Gericht kann man eigentlich nur Zweifel bekommen, wenn
a) etwas logisch nicht möglich ist (erklär mal einem Juristen, was logisch nicht möglich ist - ein Polizist hat eine Kollegin bei rot erwischt, obwohl er allein war und die Ampel von der gegenüberliegenden Seite nicht sehen konnte und diese Ampel - Fahrradampel- kein "Kontrolllicht" hat.
b) unabhängig (!) von der Aussage etwas zu beanstanden ist. Klassisch: Eichung, aber auch - wie der Anwalt wollte - die fehlende Gefährdung.

Privat finde ich das aber besch... - denn man kann eigentlich nie gegen einen Polizisten gewinnen. Ich lege zwar auch immer Einspruch ein, versuche aber schon vorher die Ordnungsbehörde (Stadt,...) von dem "eigenen" Fehler logischer Natur zu überzeugen. Wenn die Sache an die StA geht, dann jedoch greife ich zur Geldbörse und spare mir noch die Gerichtsgebühr.

Noch ein Tipp im Gericht:
Ein seriöser, stiller, ehrlicher Angeklagte ist besser als ein neunmalkluger, lauter, lässiger. Gegen den letzteren kann man nur gewinnen. Der sieht ja nicht mal seine Schuld ein.
Am besten ist der hilflos-verzweifelte Blick wie "aber ich war's doch garnicht - bitte helfen Sie mir" zusammen mit einem "ich bin immer ganz brav und artig und helfe jeder Oma über die Strasse". Der diziplinierte Angeklagte kann auch unschuldig sein - bei den anderen macht es geradezu Spass, dem in die Schranken zu weisen. Und wirklich schlimm sind die Anwälte, die weder vom Verkehr noch von Logik und nur etwas vom Strafrecht Ahnung haben (Zivilrechtler)...

AitschPi
...der hofft, dass jetzt noch jemand mit ihm spricht! ;o)
 
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