mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen

Diskutiere mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Leute, ich hatte gestern wegen einer OWi einen Gerichtstermin mit der Rennleitung. Zur Sache: am 16. Januar bin ich mit meinem Passi nachts...
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #1

blackdragon

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Hallo Leute,

ich hatte gestern wegen einer OWi einen Gerichtstermin mit der Rennleitung.
Zur Sache: am 16. Januar bin ich mit meinem Passi nachts um vier durch Stuttgart gefahren, wie ich auch zugeben muss etwas zu schnell. Natürlich, wie solls auch anders sein, ist mir die Rennleitung in zivil mit einem Touran hintehergefahren und hat mich rausgezogen.
Der Sheriff war ein kleiner vier Sterne General, der mir gerade mal bis zum Bauch ging.
Er hat mir natürlich gleich das zu schnell fahren von 85Kmh vorgeworfen und hat mich gefragt od ich dies auch zugebe. Da der Zivilwagen keine Kamera an Bord hatte habe ich keinerlei Angaben zur Sache gemacht.
Man war der frustriert, dann hat er auch noch meinen Schein studiert, musste aber leider feststellen, dass auch da alles eingetragen war :D
Natürlich hat er weiter versucht mit geschickten fragen aufs glatteis zu führen :twisted: ich meinte dazu nur:"wen SIE dass sagen" da musste dann sogar Seine Kollegin lachen. Total frustriert lies er mich dann fahren, mit der Bemerkung Sie werden von mir hören...

Mitte Februar kam dann wie erwartet die OWI, 76 Kmh nach abzug der Tolleranz, 60Euro und 3Punkte auf meinem Rennkonto, sind die ersten :lol:

Natürlich habe ich Einspruch eingelegt. Und wie gesagt war gestern die Verhandlung.
Es war sogar ein Gutachter geladen :eek: alles ging soweit ganz gut bis der Herr von der Rennleitung seine Aussage machte. Leute ich kanns euch sagen der hat so dick aufgetragen, das sich die Balken im Gerichtssaal gebogen haben.
Auf einmal soll ich 95Kmh gefahren sein und an einer Ampel wo ich gestanden bin, sein ich wie ein Tiefflieger um die Kurve. Was beides NICHT der Wahrheit entspricht.

Darauf hin sagte ich wortwörtlich zu dem Viersternegeneral: "Sie lügen doch und tragen hier nur so dick auf, weil ich nichts zugegeben habe und Sie sogar deswegen Ihre Kollegin ausgelacht hat".
Das war natürlich der Wendepunkt in der Geschichte. Der Richter drükte mir 250Euro Ordnungsgeld, ersatzweise zwei Tage Haft aufs Auge.
Mein Anwalt schiss mich zusammen und meinte dass ich jetzt beim Richter auch unten durch sei. Und so war es dann auch :cry:

Jetzt bin ich um drei Punkte reicher und der Herr von der grünen Fraktion bekommt bestimmt seinen nächsten Stern.

Was sagt Ihr zu dieser Geschichte :?: wo führt dass noch hin wenn wir jetzt von der Rennleitung lauter schöne Sachen angedichtet bekommen...

Gruß blackdragon
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #2

agenius

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Ja, ja was lernen wir daraus?

1. Recht hat NICHTS mit Gerechtigkeit zu tun.

2. Wenn Du Ihn so verarscht das seine Kollegin Ihn auslacht... das ist nicht gut.

3. Wenn Du einen Anwalt mit hast, Schnauze halten und Ihn machen lassen. Er sollte wissen was er tut und sein Geld soll er sich gefälligst verdienen.

4. Der besser vor Gericht lügt der gewinnt.

Ich hoffe Dir Deine Illusionen nicht komplett zerstört zu haben.
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #3

Sascha

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hmmmm @ auf welcher Basis liegt denn die Angabe der Geschwindigkeit?

Ich meine er hat 95km/h geschätzt oder wie?

Wie hat er das denn bewiesen?
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #4

Florian

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Mir fällt dazu wirklich nur eins ein: Selbst Schuld.

Du hast selbst geschrieben, daß du zu schnell warst und dann dagegen noch Einspruch einzulegen ist wahrhaftig mehr als dumm. Man sollte irgendwann mal in ein Alter kommen, wo man auch zu seinen Fehlern steht. Bei Einigen wird es aber leider nie was...
An solche "Experten" wie Dich gerät die Polizei ja doch öfters mal, da wundert mich auch das Urteil kein bißchen, zumal du vor dem Richter ja auch den passenden Eindruck hinterlassen hasst.
Und wie du der Polizei gegenüber im allgemeinen schon eingestellt bist, geht aus deinen Posting mehr als deutlich hervor.
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #5

blackdragon

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@Florian
klar war ich zu schnell, Du wohl noch nie :?: wieso soll ich das abstreiten. Und wie bin ich den gegenüber der Rennleitung eingestellt :?:
Ich habe nur etwas gegen Menschen die lügen :evil: egal ob schwarz oder weiss ob zivil oder Sheriff.
Außerdem wiedersprichst Du Dir in Deinem Posting selber. Zitat:"Man sollte irgendwann mal in ein Alter kommen, wo man auch zu seinen Fehlern steht". wieso habe ich dann zugegeben das ich zu schnell war?
Wobei ich Dir recht geben muss, ist mein Verhalten vor Gericht, aber das wieder zu dem Thema Lügen.

@Marky
da gibt so einen Paragraphen, wo ein Staatsbediensteter nach seinem ermassen schätzen kann.

@agenius
Du hast mir meine Illusionen nicht geraubt :) aber wer besser Lügt gewinnt, dass muss ich mir noch aneignen. Normal ist dass echt nicht mein Ding :oops:

blackdragon
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #6
Airwalk

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blackdragon schrieb:
Ich habe nur etwas gegen Menschen die lügen :evil:

... und warum hast Du dann gelogen (als Du den Einspruch eingelegt hast - und damit ja ausdrücken wolltest, daß es nicht stimmt was die Polizei behauptet hat) ???

Mißt Du das "lügen" also mit zweierlei Maß? Die eigene Lüge ist ok - die fremde Lüge aber nicht? ...

... komisch, komisch .... :rolleyes:
 
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  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #7

blackdragon

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@Airwalk

seid wann ist ein Einspruch eine Lüge :?: der Einspruch sollte bezwecken das Maß der Strafe herabgesetztwird auf einen Punkt anstatt drei.
Weil die Gefährdung bei Nachtfahrten deutlich geringer sind :!: so die Argumentation meines Anwaltes.


blackdragon
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #8
TDIler

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blackdragon schrieb:
Weil die Gefährdung bei Nachtfahrten deutlich geringer sind :!: so die Argumentation meines Anwaltes.
blackdragon

Also das Argument ist mehr als an den Haaren herbeigezogen. Wann ist denn die Sicht eingeschränkt? Nachts! Und nach dem Motto: "Nachts ist eh niemand unterwegs, also ist kein Gefährdungspotential vorhanden." würde für einige nen Freifahrtschein zum Rasen geben. :flop:
Sicherlich, du hast Pech gehabt. Aber die sitzen nunmal am längeren Hebel. Du warst alleine und die Streife zu zweit - schlechte Karten für dich. Lerne einfach draus...
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #9

knigge

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Jaaaaaaaaaaaa, da ist wieder so eine geile Geschichte, die früher im Bereich "Recht" gestanden hätte. Habe mich wieder köstlich amüsiert - weiter so :rofl:
Und zu den 250,-€ kann ich nur sagen - Respekt :D Das hat sich ja mal gelohnt, durch den Gerichtssaal zu blöcken :rofl: NaJa, so haste wenigstens was zu erzählen hier...
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #10
Airwalk

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blackdragon schrieb:
seid wann ist ein Einspruch eine Lüge :?:

Warum wurde der Einspruch eingelegt? Doch wohl, um der vorgeworfenen Tat zu widersprechen, oder?

Du bestreitest also damit zu schnell gefahren zu sein - was aber, nach Deiner eigenen Aussage, eigentlich doch richtig war ...

... ist das dann also keine Lüge?

Wenn man Sch**** baut, sollte man auch dazu stehen! Es gibt nicht jämmerlicheres als Leute, die nach einem Fehler auch noch rumjammern und sich herauswinden wollen.

Steh' einfach zu Deinem Fehler - zahl' die Strafe - nimm' die Punkte ... und gut is 8)

... sich Nachts bei ner Kontrolle alleine mit den Grünen anzulegen grenzt sowiso schon an Dummheit ...
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #11
Airwalk

Airwalk

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knigge schrieb:
Und zu den 250,-€ kann ich nur sagen - Respekt :D Das hat sich ja mal gelohnt, durch den Gerichtssaal zu blöcken :rofl: NaJa, so haste wenigstens was zu erzählen hier...

.. höre ich da irgendwie Schadenfreude heraus? ... woran liegt das nur? *schmunzel* :lol:
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #12

Andrej

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also wer aussicht auf punkte hat und keinen einspruch einlegt, ist selber schuld! auch wenn man selber weiss das man zu schnell war, jeder anwalt, sogar der rechtsradgeber in der aktuellen AMS empfiehlt immer einspruch einzulegen.

oder seit ihr so scharf aufs punkte sammeln? ich für meinen teil nicht und sehe es bei meinem vater, der bei allen zu schnellfahrten die im punktebereich liegen, einspruch einlegt. ab und an kommen mal die jungs in grün vorbei um schauen wer auf den fotos zusehen ist und manchmal sind die behörden dann so lahm, das die sache dann verjährt ist.
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #13

Martins_3BG

@blackdragon
Vor den Herrschaften vom Trachtenverein den Helden zu spielen, bringt nie was, denn sie sitzen IMMER am längeren Hebel, auch wenn mal der IQ um ein vielfaches tiefer liegen sollte, als bei Dir :D
Ich für meinen Fall halte es immer so und hatte noch nie Probleme mit den ihnen 8)
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #14
TDIler

TDIler

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Recht haben und Recht bekommen sind halt 2 Paar Schuhe. Hättest du Zeugen gehabt und dich beherrscht, wärst du bestimmt glimpflich davon gekommen.
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #15
EddieG77

EddieG77

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leider ist es so in deutschland daß die pfeifen in grün vor gericht immer recht haben... aber daß mit dem anschreien hätte man durch den anwalt sagen können oder so...
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #16

Verfluchte Axt

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Netter Beitrag. Habe herzlich gelacht. Zumindest im ersten Beitrag.....
Nun frage ich mich allerdings nur wie ich mir ein Urteil erlauben soll, wenn ich nur eine Seite gehört bzw gelesen habe? Zumal hier die eigene Angabe
der gefahrenen Geschwindigkeit fehlt. Und ja es ist eine Lüge wenn man Einspruch einlegt, obwohl man weiß das der Vorwurf richtig ist.
So falsch kann die OWI ja net gewesen sein. Zumindest lese ich nichts davon das sie volkommen überzogen wäre.
Klar legt man Einspruch ein. Doch aber nur aus einem Grund, eine mildere Strafe zu bekommen. Nun mag der gute Mann vor Gericht gelogen haben (was ich noch net ganz glaub da wir hier drei Geschwindigkeitsangaben haben und keine davon ist vom Beschuldigten! und wer sagt das die Streife nicht bei der Kontrolle schon 95km/h gesagt hat und hier nur ein Höhrproblem vorliegt? schliesslich ist Anzeige Tacho nicht gleich Angabe in der OWI), aber vielleicht auch nur um net als depp darzustehen.....Rechtfertigt nicht die Lüge vor Gericht, schon klar, nur sollte man sich mal an seine eigene Nase fassen........Wie heißt es doch so schön? Wie man in den Wald hinein ruft.......
Und bitte sprecht nicht von Recht haben und Recht bekommen....die Strafe hat er ja nun zurecht bekommen....
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #17

SieMone_3B

Warum um Gottes willen soll man einen Einspruch einlegen wenn man weiß das man zu schnell war und dabei mal erwischt wurde?
Das geht in meine Birne nicht rein und um sich nacher zu wundern das man noch ne Strafe bekommt weil man damit nicht durchgekommen ist?
Wenn ich nicht bestraft werden will, fahre ich nicht zu schnell. Wenn ich zu schnell fahre muß ich IMMER damit rechnen erwischt zu werden. Aber man fährt ja nicht aus versehen mal eben 30 km/h zu schnell. Schon garnicht innerorts. Und das Argumet von wegen es war ja Nacht...HALLO??? GEHT`S NOCH?

Ich würde auch sagen, gut das sie dich damit gepackt haben, vielleicht überlegst du es dir ja mal was du wirklich falsch gemacht hast. Aber meißtens fühlen sich solche Leute die so fahren auch noch im Recht.
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #18

Big G

Ich würde auch sagen, gut das sie dich damit gepackt haben, vielleicht überlegst du es dir ja mal was du wirklich falsch gemacht hast. Aber meißtens fühlen sich solche Leute die so fahren auch noch im Recht.

meine meinung, wenn ich erwischt erde habe ich pech gehabt. und wenn ich dann noch vor gericht mich nicht zügeln kann dann hat man halt pech gehabt. ich war auch schon zu schnell und wurde erwischt. meine erfahrung ist das wenn man sich freundlich und sachlich mit den jungs unterhält und sich nict verarscht das man sich einigen kann bzw eben die rechnung dafür tragen muss!

bist halt selbst dran schuld.
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #19
powertoni

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hi, würde sagen selber Schuld.
Wenn mir so was passiert, uns ich bin schon zu schnell unterwegs, fahre ich rechts ran, halte meinen Mund, und mache einen auf Mitleid, tut mir leid ich weiss,...... Meistens kommt man da sogar mit einen Ticket davon, und gut ist´s.
 
  • mit d. Rennleitung vor Gericht & der Sheriff hat gelogen Beitrag #20

blackdragon

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Hallo Leute,

mit Eurer Reaktion habe ich gerechnet, die Postings spiegeln genau die Aussagen meines Anwaltes und meiner Frau wieder.
Nun ist es so wie es ist und ich werde das nächste mal einen oder vieleicht auch zwei Gänge runter schalten :roll:

Es waren übrigens die ersten Punkte seid 18 Jahren Führerschein :D mit den Punkten hätte wohl Schumi keine WM gewonnen :wink:

blackdragon
 
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