Mietnebenkosten = Hoffest?

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  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #1
Chefkoch

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Hallo,

letzte Woche war bei uns Wohnungsgenossenschaftsversammlung auf der(wie ich heute mitbekommen habe) beschlossen wurde, dass die Kosten die bei den im Innenhof veranstalteten Festen, an der die Verwaltung wohl immer kostenlose Getränke an alle verteilt, auf ALLE Mieter verteilt werden soll.

Finde ich

a) unverschämt wie nur was
b) glaub ich nicht dass das rechtlich legal ist
c) wieso soll ich & meine freundin zalhlen, wenn wir noch nichtmal auf die beknackte Rentnerveranstaltung gehen?

Und da ich nichts im Web gefunden habe, wollte ich mal fragen, ob dass überhaupt in der Mietnebenkostenabrechnung auftauchen darf(lt. meiner Recherche eigentlich nicht)?

Gruß
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #2

datenschleuder

Da werden wohl nur Mieterbund oder Rechtsbeistand helfen können. Mein Bauchgefühl sagt mir, daß entsprechende Vereinbarungen:

a) im Mietvertrag enthalten sein müssen

oder:

b) zus. zum Mietvertrag schriftlich festgehalten werden müssen


Grundsätzlich ist es eine feine Sache, wenn man sich mit den Nachbarn gut versteht und gelegentlich zusammen grillt o.ä. ABER zwangsweise über die NK Abrechnung zahlen, auch wenn man nicht an einer Veranstaltung teilnimmt finde ich :flop:
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #3
Chefkoch

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Sind die üblichen Punkte die in der Nebenkostenabrechnung vertraglich vereinbart sind, also nichts dergleichen. Muss wohl mal meinen Versicherungsmenschen anrufen und meine Rechtsschutz erweitern.
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #4

Kolbenfresser

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Chefkoch schrieb:
letzte Woche war bei uns Wohnungsgenossenschaftsversammlung auf der(wie ich heute mitbekommen habe) beschlossen wurde, dass die Kosten die bei den im Innenhof veranstalteten Festen ....

Hallo,

Sich über Dinge zu beschweren, die in einem meeting beschlossen wurden, bei dem man nicht war, aber eigentlich hätte sein sollen , hat natürlich immer einen üblen Beigeschmack ....

Wenn es sich z.B. um eine ETW-Gemeinschaft handelt, sind imho durch die ET-Versammlung getroffene Entscheidungen und Regelungen, und seien sie noch so abstrus, durchaus bindend. Wer bei so einer Versammlung unentschuldigt fehlt, ist selber schuld ..

mfG,

der
KolbenFresser
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #5
Chefkoch

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tjo, sind aber keine ET-Wohnungen. Im Prinzip hast du da ja Recht.... meinst ich sollte den Unfallverursacher der mich 2,5 Std gekostet hat auf der BAB, jetzt auf die mir entstehenden Mehrkosten verklagen?
Oder sollte ich meine Freundin mal blöd ankeksen was ihr einfällt, an dem Abend Spätschicht im Krankenhaus schieben zu müssen?
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #6

Kolbenfresser

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Chefkoch schrieb:
... meinst ich sollte den Unfallverursacher der mich 2,5 Std gekostet hat auf der BAB, jetzt auf die mir entstehenden Mehrkosten verklagen?
Oder sollte ich meine Freundin mal blöd ankeksen was ihr einfällt, an dem Abend Spätschicht im Krankenhaus schieben zu müssen?

Hallo chefkoch,

auch wenn es dich hier nicht wirklich weiterbringt und es langsam OT wird: Das sind alles KEINE gültigen Ausreden. Staus muß man immer einkalkulieren (früher losfahren !) und durch die IMMER vorher erfolgte Einladung zu solchen Versammlungen kann man seine Arbeit entsprechend einteilen bzw. um eine Verschiebung des meetings ersuchen.

Wenn es in einem meeting um meine eigene Kohle geht, schaff ich es immer irgendwie, und wenn ich einen Vertreter bevollmächtige und entsprechend instruiere.

mfG,

der
Kolbenfresser.
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #7
der bärliner

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sofern es sich um eine Mietwohnung handelt und nicht um Eigentum,
muss sowas meines Wissens immer im Mietvertrag unter den Abrechnungspunkten für die Nebenkosten aufgeführt werden bzw. per Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart worden sein. Wenn es einen nachtrag gab, dann muss dem innerhalb einer Frist widersprochen werden und der VM könnte nur klagen. Meines wissens gilt dies auch für Genossenschaften, dies weis ich jetzt aber nicht genau

Gerade im Bezug auf Nebenkostenabrechnungen werden soviele Leute übers Ohr gehauen, da keiner die Abrechnungen prüft und die Vermieter immer alles probieren umzulegen. Fängt alleine schon bei den Instandsetzungskosten an, die man als VM ja zu tragen hat.

wende dich einfach mal an den Mieterschutz bzw. einen Anwalt für Mietrecht.
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #8

Kolbenfresser

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Hallo,

Über welchen Betrag an Verköstigungspauschale reden wir hier überhaupt ?. Willst du dich etwa für lumpige EUR 50 oder so mit der kompletten, restlichen Hausgemeinschaft anlegen ? Würd ich lassen !

Schlucks runter, trink mit den alten Knöppen zwei Alibi-Bierchen und geh das nächste mal zur Versammlung, um direkt dein Veto einzulegen. Wenn du sauber argumentierst, daß du mit etwaigen Parties im Hof nix zu tun haben willst, wird jeder Verständnis dafür haben und dich ausklammern.

mfG,

der
KolbenFresser
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #9

datenschleuder

Kolbenfresser schrieb:
Hallo,

Über welchen Betrag an Verköstigungspauschale reden wir hier überhaupt ?. Willst du dich etwa für lumpige EUR 50 oder so mit der kompletten, restlichen Hausgemeinschaft anlegen ? Würd ich lassen !

Also 50 EUR im Monat sind schon ne Stange, soviel kann man gar nicht trinken...

Ich glaube ohne fachlich kompetente Beratung wird man wohl nicht zu nem juristisch fundierten Ergebnis kommen.
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #10
spacie

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Man kann wohl eher davon ausgehen, dass bei 50 Euro die Schätzung aufs Jahr efolgt ist...

Ich kapiers noch nicht ganz, vielleicht erklärst du erst noch mal ein paar Punkte.

Du bist Mieter? Ich wurde noch nie zu einer Versammlung eingeladen. Hat da der Vermieter (die Genossenschaft?) eingeladen, um mit allen Mietern die Umlage auf die Nebenkosten zu besprechen?

Verstehe ich das richtig, dass die Feste NICHT von der Genossenschaft veranstaltet werden, sondern die nur kostenlose Getränke stellt?

Gruß
Lutz
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #11
Chefkoch

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Das ist richtig. Wir sind Mieter in einer deren Wohnungen. Sind ganz normale Wohnungen die halt keiner Privatperson, sondern sozusagen diesem Verein gehören(sind ganze Wohnungsblocks hier im Stadtteil). Da wir ca 10 Häuser a 10 Mietparteien sind(im Pentagonformat aneinander gebaut), kann man sich die Größe des Hoffestes ungefähr ja vorstellen, besonders da da ja auch Leute von außerhalb kommen. Wäre ja auch garnicht kontrollierbar.

Dieses Fest wird von Mitmietern veranstaltet und jeder der dort was Essen möchte, muss 5€ blechen, wenn ich dass das letzte mal richtig mitbekommen habe. Die Genossenschaft verteilt dort kostenlose Getränke für die Anwesenden und möchte nun das ganze unter "Nachbarschaftsförderung" in ihrer Buchhaltung laufen lassen.

Und nein, da wird es sich sicherlich nicht NUR um 50€ handeln, blos selbst wenn das auf alle umgelegt werden sollte, bin ich damit nicht einverstanden. Das ist meine Kohle und dass soll sie auch bleiben und ich bin mit dieser Meinung hier im Haus nicht alleine....
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #12

Kolbenfresser

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Chefkoch schrieb:
... sondern sozusagen diesem Verein gehören

Hallo,

Richtig, eine Genossenschaft ist quasi wie ein Verein.
Wenn Ihr eine Wohnung von einer Gen. gemietet habt, müßt Ihr dafür in irgendeiner Form (und sei es völlig unbemerkt durch einen Passus im Mietvertrag) Mitglied geworden sein. Anders kenne ich das jedenfalls nicht.

Jeder Verein hat per Gesetz eine Satzung, die wird regelmäßig bei Sitzungen durch normale, demokratische Mechanismen verabschiedet. An diese Satzung hat man sich dann als Vereinsmitglied zu halten, sonst fliegt man raus. Wer nun sein verbrieftes Recht auf Mitbestimmung nicht wahrnimmt ... Tja.

Als Genossenschaftler seid Ihr keine "normalen" Mieter, Ihr seid quasi "Mitbesitzer". Mit den EUR 50 meinte ich übrigens die Kosten pro Mieter und Jahr. Dafür würd ich kein Fass aufmachen.

Ich denke, Ihr habt da schlechte Karten.

mfG,

der
KolbenFresser
 
  • Mietnebenkosten = Hoffest? Beitrag #13
Schmitti

Schmitti

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Ohne jetzt eine verbindliche rechtliche Würdigung zu machen würde ich sagen, dass eine solche "Umlage" nicht als Nebenkosten angerechnet werden kann. Insbesondere dann nicht, wenn sie nicht Bestandteil Eures Mietvertrags geworden ist. Und als AGB in meinen Augen schonmal gar nicht. Und erstrecht nicht ohne die Unterschrift des jeweiligen Mieters.
 
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