Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten?

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  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #1
pax

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Hallo,

mein neu gekaufter Blinkerhebel mit GRA blinkt beim Rückstellen gelegentlich kurz in die falsche Richtung. Ein Nachbesserungsversuch des Freundlichen mit einem anderen Hebel erbrachte keine Änderung.
Nachfragen im ServiceNet und über 0800 VOLKSWAGEN führten dazu, dass man mir den Mangel als Stand der Serie verkaufen will.
Problematisch ist, dass der Mangel gravierend wird, wenn ich ein Komfortblinkmodul nachrüsten würde.

Folgende Fragen:
1. Bedeutet "Stand der Serie", dass mir wissentlich ein mangelhaftes Teil verkauft wurde bzw. wissentlich ein mangelhaftes Teil vom Zulieferer geliefert wird?
2. Falls (1.) zutrifft, wie ist das rechtlich zu bewerten (arglistige Täuschung)?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, die Lieferung mangelfreier Ware zu erzwingen - eine Kaufpreisminderung oder eine Wandlung helfen mir nicht weiter.
4. Sollte ich ausschliesslich den VW Partner in die Pflicht nehmen oder mich möglichst mit VW bzw. gar dem Zulieferer auseinandersetzen?
5. Inwieweit kann man einen Geschäftspartner auf Werbeaussagen festnageln? Bsp.: "Ihre (Anm.: Volkswagen Original Teile®) Qualität und Funktionalität erfüllt über das ganze Sortiment höchste Standards." (Quelle: http://www.volkswagen-originalteile.de)

Mich interessiert die Sache, weil man sich hier nicht auf Verschleiss, ungewöhnliche Einsatzbedingungen usw. herausreden kann und weil es sich bei der Blinkanlage um ein für die Verkehrssicherheit relevantes Element handelt.

Bye
pax
 
  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #2
Schmitti

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Die Geschichte mit Stand der Serie verstehe ich jetzt auch nicht so wirklich. Diesbezüglich würde ich an Deiner Stelle im Vorfeld nochmal nachhaken und mir eine schriftliche Erklärung diesbezüglich zukommen lassen.

Grundsätzlich hast du noch einen zweiten Nachbesserungsversuch frei. Mit anderen Worten: Ich würde zum Händler gehen, und ihn auffordern, Dir einen weiteren, neuen Hebel zu geben. Schließlich tritt dieser Fehler bei kaum einem anderen Fahrzeug des selben Typs auf (jedenfalls nicht, dass ich wüsste).
Sollte der VW-Händler dies ausschlagen, kannst Du noch von ihm verlangen (und das solltest Du zur Sicherheit auch), dass Dein Hebel repariert wird. Schlägt der Händler das aus, kannst Du den Hebel zurückgeben zurückgeben, sofern sicher ist, dass diese "Stand der Serie"-Geschichte auch nur Nonsens ist.
 
  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #3

Passat on dope

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Meinst du mit "in die falsche Richtung blinken", das im Tacho kurz der rechte Blinker aufleuchtet wenn du links geblinkt hast und der Schalter in Nullstellung geht? Wenn ja, ist das meines Wissens normal, das macht meiner auch und mein nachgerüstetes Komfortblinkmodul funktioniert auch bestens :D
 
  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #4
pax

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Schmitti schrieb:
Stand der Serie ... schriftliche Erklärung diesbezüglich
Ich durfte im Autohaus die elektronische Kommunikation zwischen einem Mitarbeiter des Autohauses und einem Konzernmitarbeiter einsehen, aber nicht in Kopie bekommen. Dort hiess es in etwa " ... scheint Stand der Serie zu sein." Weiterhin habe ich eine Mail von Serviceleiter des AH, dass man eine erneute Mitteilung bekommen hat und es sich um Serienstand handelt.
den Hebel zurückgeben
Genau das will ich nicht. Es ist ein überschaubares mechanisches Problem und ich will eine Lösung erzwingen. Ich denke, dass es keine übertriebene Erwartungshaltung an einen weltweit agierenden Konzern ist, ein solch simples Teil in ausreichender Qualität zu liefern.

@Passat on dope: Ja, genau - davon rede ich. Trotzdem bin ich mir eben nicht sicher, ob unter allen Umständen die Zeit kurz genug ist, um das Komfortblinkmodul nicht anzustossen.
ist das meines Wissens normal
Tja, das lassen wir uns leider viel zu oft einreden. Aber ich denke, bei der sehr gesunden Teilekalkulation, die VW an den Tag legt, kann ich eine mangelfreie Ware, oder eine Aufklärung über mögliche Problem VOR dem Kauf erwarten.

Bye
pax
 
  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #5
TDIler

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pax schrieb:
Trotzdem bin ich mir eben nicht sicher, ob unter allen Umständen die Zeit kurz genug ist, um das Komfortblinkmodul nicht anzustossen.
Das kurze Nachblinken hab ich auch, aber selten. Angestoßen wurde da allerdings noch nie was ;-). Bilde mir ein, das auch schon bei anderen Fabrikaten gesehen zu haben. Da es wirklich keinen Einfluß auf irgendwelche Funktionen der GRA oder des Moduls hat, ist es uninteressant.
(GRA + Komfortblinkmodul nachgerüstet)
 
  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #6
Tom9210

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da lebe ich jetzt auch schon 8 jahre mit, kommt aber wirklich selten vor. es zuckt dann nur die grüne blinkerleuchte innen, die blinkleuchten aussen haben gar keine zeit um an zu gehen.
habe vor ein paar jahren auf gra umgerüstet, mit dem hebel ist es auch nicht besser geworden. ich kann damit leben.

ansichtssache in wie weit man sich darüber aufregen soll, oder versuchen möchte irgendwelche rechte durchzusetzen.

viel erfolg, halt uns auf dem laufenden.
 
  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #7
pax

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ansichtssache in wie weit man sich darüber aufregen soll
Mensch Tom9210, Du bist Schuld, hättest Du das mal vor 8 Jahren ordentlich reklamiert, hätte ich jetzt wahrscheinlich einen funktionierenden Schalter bekommen ;-)

Ich bin ja erstmal froh, das immerhin zwei Leute keine Probleme mit dem Komfortblinkmodul und dem Rückblinken haben. Zur Not hätte ich auch noch ein oder zwei Ideen, das Prellen zu mindern. Somit wäre die Sache ja wenigstens von der technischen Seite geklärt.

Aber eine Aussage vom Händler bzw. Hersteller zur Qualität und Funktionalität, die höchste Standards erfüllt, hätte ich trotzdem noch gern.

Bye
pax
 
  • Mangel, aber Stand der Serie - rechtliche Möglichkeiten? Beitrag #8
Torsten

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Stand der Technik heisst in Deinem Falle, dass seitens VW kein Mangel vorliegt. Somit entfallen Deine Rechte auf Nachbessereung, Minderung etc.

Kannst natürlich gegen klagen, aber wegen den paar Euros wird sich kein Gericht der Welt da lange mit beschäftigen. Der Gutachter überschreitet den Streitwert um ein Vielfaches. Gib das Ding zurück oder akzeptier den Mangel.
 
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