
pax
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Hallo,
mein neu gekaufter Blinkerhebel mit GRA blinkt beim Rückstellen gelegentlich kurz in die falsche Richtung. Ein Nachbesserungsversuch des Freundlichen mit einem anderen Hebel erbrachte keine Änderung.
Nachfragen im ServiceNet und über 0800 VOLKSWAGEN führten dazu, dass man mir den Mangel als Stand der Serie verkaufen will.
Problematisch ist, dass der Mangel gravierend wird, wenn ich ein Komfortblinkmodul nachrüsten würde.
Folgende Fragen:
1. Bedeutet "Stand der Serie", dass mir wissentlich ein mangelhaftes Teil verkauft wurde bzw. wissentlich ein mangelhaftes Teil vom Zulieferer geliefert wird?
2. Falls (1.) zutrifft, wie ist das rechtlich zu bewerten (arglistige Täuschung)?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, die Lieferung mangelfreier Ware zu erzwingen - eine Kaufpreisminderung oder eine Wandlung helfen mir nicht weiter.
4. Sollte ich ausschliesslich den VW Partner in die Pflicht nehmen oder mich möglichst mit VW bzw. gar dem Zulieferer auseinandersetzen?
5. Inwieweit kann man einen Geschäftspartner auf Werbeaussagen festnageln? Bsp.: "Ihre (Anm.: Volkswagen Original Teile®) Qualität und Funktionalität erfüllt über das ganze Sortiment höchste Standards." (Quelle: http://www.volkswagen-originalteile.de)
Mich interessiert die Sache, weil man sich hier nicht auf Verschleiss, ungewöhnliche Einsatzbedingungen usw. herausreden kann und weil es sich bei der Blinkanlage um ein für die Verkehrssicherheit relevantes Element handelt.
Bye
pax
mein neu gekaufter Blinkerhebel mit GRA blinkt beim Rückstellen gelegentlich kurz in die falsche Richtung. Ein Nachbesserungsversuch des Freundlichen mit einem anderen Hebel erbrachte keine Änderung.
Nachfragen im ServiceNet und über 0800 VOLKSWAGEN führten dazu, dass man mir den Mangel als Stand der Serie verkaufen will.
Problematisch ist, dass der Mangel gravierend wird, wenn ich ein Komfortblinkmodul nachrüsten würde.
Folgende Fragen:
1. Bedeutet "Stand der Serie", dass mir wissentlich ein mangelhaftes Teil verkauft wurde bzw. wissentlich ein mangelhaftes Teil vom Zulieferer geliefert wird?
2. Falls (1.) zutrifft, wie ist das rechtlich zu bewerten (arglistige Täuschung)?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, die Lieferung mangelfreier Ware zu erzwingen - eine Kaufpreisminderung oder eine Wandlung helfen mir nicht weiter.
4. Sollte ich ausschliesslich den VW Partner in die Pflicht nehmen oder mich möglichst mit VW bzw. gar dem Zulieferer auseinandersetzen?
5. Inwieweit kann man einen Geschäftspartner auf Werbeaussagen festnageln? Bsp.: "Ihre (Anm.: Volkswagen Original Teile®) Qualität und Funktionalität erfüllt über das ganze Sortiment höchste Standards." (Quelle: http://www.volkswagen-originalteile.de)
Mich interessiert die Sache, weil man sich hier nicht auf Verschleiss, ungewöhnliche Einsatzbedingungen usw. herausreden kann und weil es sich bei der Blinkanlage um ein für die Verkehrssicherheit relevantes Element handelt.
Bye
pax