Mängel während der Garantie

Diskutiere Mängel während der Garantie im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hi Ich habe mein techn. problem schon im MOTOR-Unterforum geschrieben und hab mal ne rechtliche Frage dazu. Da wo ich mein Passat gekauft hab...
  • Mängel während der Garantie Beitrag #1

snoopndh

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Hi

Ich habe mein techn. problem schon im MOTOR-Unterforum geschrieben und hab mal ne rechtliche Frage dazu.

Da wo ich mein Passat gekauft hab ist ein ziemlich kleiner Autohändler. Wenn der jetzt absolut den Fehler nicht finden will, weil er sporadisch auftaucht, aber wenn dann richtig krass, was kann ich da machen?
Kann ich in eine VW-Vertragswerkstatt fahren und den Fehler dort suchen lassen und dem anderen Händler in Rechnung stellen, oder das der den Fehler wenigstens beseitigt?

Das Service-Heft wurde immer in einer VW-Werkstatt in meiner Nähe geführt und sehr sorgfältig mit sämtlichen Reparaturen per Rechnung und Serviceplan eingehalten.

Grüße
snoopndh
 
  • Mängel während der Garantie Beitrag #2
marc

marc

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du kannst in jede VW Werkstatt fahren

nach 3-maligen Reparaturversuch hast du ein Recht auf Wandlung
 
  • Mängel während der Garantie Beitrag #3

snoopndh

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Ich hab vergessen zu sagen, das mein Passat 7 Jahre alt ist und gebraucht gekauft wurde von mir im November 2007

Gebraucht denke ich ein halbes Jahr Garantie beim Händler, oder.
Aber wenn der den Fehler nicht findet, was dann?

snoopndh
 
  • Mängel während der Garantie Beitrag #4
Schmitti

Schmitti

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Garantie hast Du nur, wenn Dir der Händler (oder wer ein Dritter) ausdrücklich eine für das Auto gegegben hat.

Was Dir seitens eines Händlers gesetzlich zusteht, ist die so genannte Gewährleistung. Diese umfasst nur solche Mängel am Fahrzeug, die schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sind. Allerdings wird beim Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten 6 Monate zu Deinen Gunsten davon ausgegangen, dass dieser Mangel schon in diesem besagten Zeitpunkt vorhanden war. Allerdings darf der Händler diesbezüglich einen Gegenbeweis erbringen. Sollte ihm das gelingen, ist es Dein persönliches Pech und Du kannst nur auf die Kulanz seitens deines Vertragspartners hoffen.

Rein rechtlich ist es des Weiteren grundsätzlich so, dass Du NUR von deinem direkten Vertragspartner (also demjenigen, der als Verkäufer im Kaufvertrag steht) eine Mängelbehebung verlangen kannst. Erst wenn dieser sich weigert oder es ihm unmöglich ist, Deine (dir zustehenden) "Nacherfüllungsansprüche" zu erfüllen, kannst Du dich ggf. an einen anderen Reparateur wenden (und Schadensersatz geltend machen) oder vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Aber auch hier können Regelabweichungen auftreten.

Für eine sachverhaltsgerechte Beratung solltest Du Rat bei einem Rechtsanwalt suchen.
 
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