Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch?

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  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #1

altonno

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Hallo Jungs, wie es einige vielleicht schon mitbekommen haben, hab ich mir einen neuen Gebrauchten (beim Händler) zugelegt. Jetzt , nach 2 tagen habe ich 2 Mängel festgestellt.
1. Wenn ich die standheizung laufen lasse und anschließend losfahre kommt im Bordcomputer ein Fehlermeldung: "Batterie Störung, el. Verbraucher werden abgeschaltet" Ich kann problemlos starten, allerdings geht Sitzheizung und Scheibenheizung nicht, nach ca 500m-1km Fahrstrecke geht der Fehler weg und alles funktioniert super. ich gehe davon aus, dass die Batterie nicht mehr die Beste ist. Hab ich da nen Anspruch auf eine neue Batterie - oder fällt es unter "natürlichen" Verschleiß?
2. Mir ist aufgefallen, dass der rechte Aussenspiegel nicht automatisch abblendet (die anderen 2 schon), beim näheren Hinsehen mußte ich feststellenn, dass der rechte ein stinknormales Spiegelglas hat und kein automatisch abblendendes. ISt ja im Prinzip ein Mangel. Im Vertrag steht allerdings "gekauft wie gesehen". Hab ich da rechtlich ne möglichkeit meinen Spiegel austauschen zu lassen?


Werde mal nach den Feiertagen mit dem Händler telefonieren und schauen was sich machen lässt. Wollte nur im Voraus wissen was ihr dazu denkt!?!?

Gruß
AL
 
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  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #2
edv071

edv071

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Hier mal meine Gedanken dazu:

1. tippe ebenfalls auf eine schwache Batterie, ist Verschleißteil, also nix Erstattung
2. Mangel schwer zu beweisen, da Probefahrt bereits durchgeführt und Kaufvertrag mit dem entsprechenden Passus bereits unterschrieben

Hmm, meiner Meinung nach nichts mehr zu wollen, aber vielleicht kann mich hier ja einer eines besseren belehren.
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #3

tdiler2

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Würde mit dem Händler mal reden.Er muß von den Mangel gewusst haben und wenn nicht,hätte der Mangel bei der Übergabe Inspektion auffallen müssen.Würde mal mit dem Händler reden
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #4

VWPASSATV6

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Ich finde auch 2Tage nach Kauf sollte dies nicht passieren und wenn schon von anfang an da dann häte es bei der Übergabeinspektion auffalen sollen.

Sprich mit den die sollen dies beseitigen, dürften sich doch nicht so sehr anstellen.
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #5

VW Fahrer

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Ich hätte schon bei dem auf dem Hof gestanden. Nach 2 Tagen darf sowas nicht passieren.
Wenn er sich was aus seinem Geschäft macht tauscht er die Teile auch ohne Probleme !

So sehe ich das. :wink:
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #6

Rottitommi

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Moin Altonno!
Ich habe ja beim :D auch schon einiges mit Mängel und Kulanz durch. Beim ersten Passi war ich noch echt blöd. Bei meinem zweiten, dem Gewandelten kannte man die Schliche schon etwas genauer. Mit der Batterei dürfte nichts zu machen sein. Am besten Du stellst Dir gleich ne Dieselbatterei rein. Mit der Bordspannung dürfte Dein Wägelchen wieder :D (grinsen) Das Spiegelproblem einfach ansprechen. Mit so "kleinen" untergeschobenen Querelen lässt VW eigentlich mit sich reden. Blos nich rot werden und mit Ähm! Ich hab da mal ne Frage! anfangen. Männers! Die Spiegel A,B,C blenden ab, warum D nicht? Da wird Dir Dein :D etwas antworten müssen. Einfach blöd stellen. Außerdem ist es fast unmöglich, alle Macken die so ein Gebrauchter haben kann, während einer Probefahrt zu entdecken. Und so Stolperdrähte! Gekauft wie gesehen! Ich weis nicht, ob das überhaupt so rechtens ist. Das man bei nem Gebrauchten Abstriche machen muss, ist klar. Aber gewisse Grenzen sollten dabei aber nicht überschritten werden.
Ich lös sowas immer auf die homorvolle, aber bestimmte Art und Weise. Kommt zumindest bei meinem :D an. Probier`s einfach und schreibe was bei rausgekommen ist.
Tschüss Tommi
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #7

altonno

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Hallo,

danke für die Antworten!

Da mit der Batterie werd ich auf jeden Fall mit dem Händler besprechen. Es ist zwar ein Verschleißteil, aber aus meiner sicht ist es ein Mangel, den ich bei der Probefahrt hätte gar nicht feststellen können.

Das andere mit dem Spiegelglas ist auch so ne geschichte, wenn was im Fahrzeug verbaut ist, dann muß es Funktionieren. In der Verkaufsbeschreibung stand nämlich alle Spielgel automatisch abblendend.

Gruß
AL
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #8

Toni_1981

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@altonno

Soweit ich weiss kannste deinen gebrauchten innerhalt 14tagen zurückgeben ohne ,,Wie und aber,, stand bei mir im kaufvertrag ganz ganz klein gedruckt vom freundlichen :wink: (am besten so klein das es keiner entziffern kann"

Frohes Fest euch allen
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #9

altonno

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Ses,

also zurückgeben möchte ich den nicht. Ist wirklich ein Super Auto, die Automatik ist erste Sahne (mit Audi nicht zu vergleichen) der Fahrkomfort ist auch deutlich höher als beim aktuellem A6 und die SBC-Bremse ist der Wahnsinn.

Wie gesagt es sind im Prinzip nur kleinigkeiten.... Aber ich seh es nicht ein, dass ich die selber zahlen muß. Wobei es sich hier um einen Betrag von nur 200€ dreht, also nix weltbewegendes.

Gruß
AL
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #10

Toni_1981

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Also wie meine vorredner schon geschrieben haben.Immer hartneckig bleiben und ersatz verlangen :twisted:
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #11

altonno

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Gibts im Netz eigentlich eine Seite wo ich nachlesen kann, was alles in der Sachmangelhaftung bzw. Gewährleistung hineinfällt? Kennt da jemand was?

´Gruß
Al
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #12

tdiler2

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Es müsste bei der Garantie ein Heft dabei sein wo alles drin steht.Welche GW Garanntie hast du?
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #13

altonno

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Also Garantieheft ist keines dabei. Im Vertrag steht halt 1 Jahr Sachmangelhaftung im gesetzlichem Rahmen! Aber was ist der gesetzliche Rahmen?

Gruß
Al
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #14

Toni_1981

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Brauche euren Rat!

Möchte meinem kleinen Bruder einen Wagen kaufen so um die 500€. Der hat seinen lappen seit ner Woche. Auf was muss ich achten ,damit ich nicht den letzten Dreck kaufe. Mir sit schon klar das ich mit 500euro nicht gerade ein Klasse Auto kaufen kann,aber ich dachte ja auch nur ,dass er so 1jahr bisschen Erfahrung sammelt. will auch nicht ,dass er dann Mehrkosten hat durch mein Geschenk,also schreibt mir bitte :tach:
 
  • Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch? Beitrag #15

altonno

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Hallo,

wollt nur bescheid sagen. Es ist alles glatt gelaufen, Händler hat sich nicht gewehrt und alles ohne Murren instandgesetzt.
Gruß
AL
 
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