LMM Reklamation !?!

Diskutiere LMM Reklamation !?! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo,habe mir für meinen Passi TDI V6 150 PS einen neuen LLM bei Stahlgruber gekauft. Nun sage ich euch das der nach ca 15 Tagen den Dienst...
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #1

Lamperjack

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Hallo,habe mir für meinen Passi TDI V6 150 PS einen neuen LLM bei Stahlgruber gekauft.
Nun sage ich euch das der nach ca 15 Tagen den Dienst quittiert hat.
Nun ich zum Freundlichen und lasse mir einen Originalen einbauen und nun geht er wider.
Mit ausdruck und alllen papieren zum Stahlgruber und reklamiere den LLM.
Nun kommt der Hammer die schicken das Teil ein und ich bekomme eine absage der Reklamation.
Da sich laut Bosch Russ und Wasserrückstände im Zylinderrohr und auf der Sensormembran befinden.
All so bleibe ich auf meinen Kosten sitzen.
Nun frage ich euch habt ihr so etwas auch schon mitgemacht oder wie sol ich weiter vorgehen?
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #2
eMKay

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Lamperjack schrieb:
wie sol ich weiter vorgehen?


Schauen wie das Wasser auf den LMM kommt und es abstellen, bevor dir der neue auch noch verreckt.

So würde ich anfangen
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #3

Lamperjack

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Hallo,mir wurde beim freundlichen gesagt das bei längerer Wasserfahrt auf der Autobahn es schon sein kann das sich feinster Wassernebel bilden kann.
Jedoch kann das doch nicht mein Problem sein sondern ich habe ein neues Teil gekauft und nach kurzer Zeit ist es defekt und es wird mir nicht ersetzt.
MFG
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #4

PassatHaza

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Du hast ein Neuteil gekauft, eingebaut und es wurde aufgrund eines Fahrzeugdefekts, der nicht im Bereich des LMM war, defekt.
Was kann da der Verkäufer dafür?
Einer Rücknahme wäre bei einem unbenutzten Neuteil sicherlich möglich gewesen, so aber nicht.

Eine Rücknahme bei Stahlgruber ist nur in Originalverpackung und unbenutzt möglich, so wurde mir das in Wien - Pragerstrasse erklärt.

Ähnliches Beispiel:
Ich lasse mir ne neue Frontscheibe einbauen, nach 15 Tagen hab ich nen Steinschlag drauf. Die Beschädigung war beim Kauf nicht vorhanden und nun möchtest du reklamieren, weil beschädigt?
Also wirklich, kann nicht dein Ernst sein.
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #5
TEASY

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Da hast Du keine Chance.
Der LMM hat keinen Materialfehler auf Grund dessen er ausgefallen ist, sondern wurde, wie schon hier beschrieben, durch Dein Fahrzeug / Deinen Motor beschädigt.
Ergo greift auch die Gewährleistung vom Verkäufer nicht.
Ist zwar hart, aber vollkommen richtig, wenn es wirklich so war.
Das Gegenteil kannst Du sicher nicht beweisen, erst recht nicht jetzt, wo der LMM bei Stahlgruber ist. :nixweiss:
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #6
Schorni

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PassatHaza schrieb:
Du hast ein Neuteil gekauft, eingebaut und es wurde aufgrund eines Fahrzeugdefekts, der nicht im Bereich des LMM war, defekt. Einer Rücknahme wäre bei einem unbenutzten Neuteil sicherlich möglich gewesen, so aber nicht.

Der LMM hat keinen Materialfehler auf Grund dessen er ausgefallen ist, sondern wurde, wie schon hier beschrieben, durch Dein Fahrzeug / Deinen Motor beschädigt.
Ergo greift auch die Gewährleistung vom Verkäufer nicht.
Ist zwar hart, aber vollkommen richtig, wenn es wirklich so war.
Das Gegenteil kannst Du sicher nicht beweisen, erst recht nicht jetzt, wo der LMM bei Stahlgruber ist.

Das ist so, nicht korrekt. Das Problem mit dem "Wasserschlag" ist Bautechnisch bedingt, bei VW bekannt und hat nichts mit Motor oder Defekt am selben zu tun. :!: :idea: Es wurde in erweiterten Baureiheihen geändert und die Zuführung angepasst.
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #7
TEASY

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@ Schorni
Auch wenn´s bei VW bekannt ist, ist der Nachweis nicht zu erbringen und Stahlgruber als Verkäufer interessiert das 100%ig nicht.
Auch wenn´s natürlich Mist ist, ist es leider so. :roll:
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #8
Schorni

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Ist richtig, ich hätte das alles (defekten LMM und "Gutachten" vom Verkäufer etc) auch bei VW auf den Tisch gekracht und nicht bei Stahlgruber 8)
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #9
TEASY

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Hätt´ ich auch so gemacht, aber als "normaler" Kunde wird´s da schwierig.
Die :freak: sagen dann nur: Wurde nicht bei uns gekauft, sorry! :/
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #10
Schorni

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Jo haste Recht, leider is so. :(
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #11

winky666

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Sind Elekroteile nicht generell vom Umtausch ausgeschlossen??

MFG
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #12
Schorni

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Im Prinzip nicht. Sind ja alles Neuteile mit Garantie/Gewährleistung. Oder irre ich? :eek: Wir hatten schon 3 DC-LMM nacheinander die alle die Werte nur kaum bzw gar net schafften. Da wurde ein Mess-Log angehängt und ab zurück. War kein Ding trotz "Gebrauch". Aber wie erwähnt, als Privatperson immer schwierig :?
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #13

winky666

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Ja weil auf den Rechnungen meist draufsteht das elektronikteile vom Umtausch ausgeschlossen sind. :)

Wenn du mit der Logfahrt kommst dann können sie eher einlenken aber so als privater lachen die dich nur aus.

MFG
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #14
TEASY

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winky666 schrieb:
Ja weil auf den Rechnungen meist draufsteht das elektronikteile vom Umtausch ausgeschlossen sind. :)
Drauf schreiben können die viel, das ist so wie bei Baustellen oder Grundstücken, wenn da steht "Eltern haften für Ihre Kinder".
Das ist rchtlich auch nicht haltbar. Man kann ggf. die Eltern nur wegen Verletzung der Aufsichtspflich dran bekommen, aber das ist umständlich und brächte auch nichts.
Das aber nur als Beispiel. So ist es in diesem Fall auch. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, leider :roll:
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #15

winky666

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Da hast du Recht....
Mann wird meist keine Chance haben.
Und gerichtlich machts keinen Sinn bei dem "kleinen" Preis.

Aber ich denk das das dann so zählt wie wenn mann bei ebay den Garantiefall als Privatmann ausschliest.

MFG
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #16
Schmitti

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winky666 schrieb:
Ja weil auf den Rechnungen meist draufsteht das elektronikteile vom Umtausch ausgeschlossen sind. :)

Wenn du mit der Logfahrt kommst dann können sie eher einlenken aber so als privater lachen die dich nur aus.

MFG

Wo ist das Problem? Man muss nur nachweisen - wie Schorni schon beschrieben hat - dass das Teil nicht die richtigen Werte bringt. Das sollte sich doch machen lassen: Notfalls bei einem anderen Händler oder in einer freien Werkstatt. Sofern dieser Fehler innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt, muss Dir (sofern Du als Privatperson - sprich Verbraucher - gekauft hast) der Verkäufer das Teil auf deinen Wunsch hin entweder gegen ein neues umtauschen oder reparieren (letztere Alternative würde ich mal als nicht gerade sinnvoll abstempeln). Solange Dir der Händler nicht nachweisen kann, dass der Mangel erst dann entstand, als Du das Bauteil schon in deinen eigenen Händen hattest, bist Du doch gut raus.
Dieser Passus, dass elektronische Bauteile oder oftmals auch "bestellte Teile" vom Umtausch ausgeschlossen sind, bezieht sich nur darauf, dass wenn man das falsche Bauteil gekauft hat, man dieses nicht gegen das richtige umtauschen kann.
Deine Gewährleistungsrechte (Garantie ist wieder etwas anderes) bleiben Dir aber als Verbraucher immer erhalten. Die darf Dir kein Händler verweigern.
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #17
Airwalk

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Schmitti schrieb:
Deine Gewährleistungsrechte (Garantie ist wieder etwas anderes) bleiben Dir aber als Verbraucher immer erhalten. Die darf Dir kein Händler verweigern.

Ich bin mir nicht sicher, ob das auch bei Verschleißteilen gilt ... wie wäre das z.B. bei Glühlampen? .. rechtlich heißt es doch: "Es muß immer eine Gewährleistung geben" ... :?:
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #18

PassatHaza

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Aber es wird der Händler nicht einfach umtauschen, sondern er wird das Bauteil einschicken und wenn dort festgestellt wird, dass es überhaupt falsche Werte liefert, wird ausgetauscht.
Wenn jedoch festgestellt wird, dass es nicht fehlerhaft ist bzw erst durch nach dem Verkauf eingetretene Umstände defekt wurde, zahlst die Untersuchung und den Versand des Teiles selber.
 
  • LMM Reklamation !?! Beitrag #19
Schmitti

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Airwalk schrieb:
Schmitti schrieb:
Deine Gewährleistungsrechte (Garantie ist wieder etwas anderes) bleiben Dir aber als Verbraucher immer erhalten. Die darf Dir kein Händler verweigern.

Ich bin mir nicht sicher, ob das auch bei Verschleißteilen gilt ... wie wäre das z.B. bei Glühlampen? .. rechtlich heißt es doch: "Es muß immer eine Gewährleistung geben" ... :?:

Es gilt für JEDEN Kaufvertrag. Ob es sich nun um ein Verschleißteil handelt, ist dabei irrelevant. Der Verkäufer muss dir grundsätzlich immer gewähren, dass sich der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe im vertragsgemäßen Zustand befindet. Das ist auch bei Verschleißteilen so (insbesondere, wenn sie neu sind).
Manchmal kann man aber die Gewährleistung ausschließen. Allerdings nicht, wenn ein Verbraucher von einem gewerblichen Verkäufer kauft. Gewerbliche Verkäufer können übrigens auch Privatpersonen sein.

Zu unterscheiden ist das von einer Garantie. Eine Garantie ist eine vertraglich angebotene Leistung vom Verkäufer oder eines Dritten (z.B. vom Hersteller), die Dir gewisse Sonderrechte einräumt. Das kann natürlich an gewisse Bedingungen geknüpft sein.
 
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