Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung?

Diskutiere Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Man könnte also rechtlich gesehen den von KombiBlue geschilderten Sachverhalt anzweifeln - die Messung ist laut Knigges Aussage ungültig! Wie gut...
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #21
Florian11431

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KombiBlue schrieb:
Gerade eben bin ich wieder durch so eine "Falle" gefahren:

Ein Cop am Gerät, zwei Kollegen kassieren auf der anderen Strassenseite ab.

Keine weiteren Cop's in der Nähe.

Knigge schrieb:
Deshalb ist die Lasermessung immer nur mit 2 Beamten erlaubt - beide müssen gucken.
Man könnte also rechtlich gesehen den von KombiBlue geschilderten Sachverhalt anzweifeln - die Messung ist laut Knigges Aussage ungültig!
Wie gut stehen die Chancen eine erfolgreich durchgeführte Messung, aufgrund der Tatsache, dass nur ein Beamter am Gerät stand, rechtlich ungültig zu machen. Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein (brauche ich Zeugen,...)? Oder hätte ich in diesem Fall keine Chance gegen die Staatsmacht?

Ich meine auch schon des öfteren nur einen Beamten bei der Messung am Gerät gesehen zu haben! :roll:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #22
Schorni

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Ich hatte einen Lasermessung (nicht durch die Scheibe) was auch vor Gericht ausgefochten wurde (Widerspruch :lach: ) Da wurden erstmal die grundsätzlichen Fragen geklärt, Eichung des Gerätes, ist der "Bediener" eingewiesen usw... Dabei wurde festgestellt, das bei der damaligen Messung mehr als ein Beamter den Wert hat lesen müssen. Messbeamter, der 2.Kollege der den Wert kontrolliert und die Praktikantin... Da diese aber nicht beweisfähig ist (im Sinne von führen eines Messprotokolls) musste sie sich ebenfalls vom Wert überzeugen, und die von Ihr notierten Werte, durch den im Nach-hinein unterzeichnenden Beamten, kontrolliert werden.

Da auf dem Messprotokoll 2 Messungen innerhalb einer Minute waren (Zeit der Messung wird ja notiert) und die Kontroll/Notier-kette relativ lang war, wurde das Verfahren aufgrund Fehlerhaftigkeit bei dem Messvorgang eingestellt.

Meinung des Richters: Es ist sicher in der Praxis möglich 2 Messungen innerhalb einer Minute zu machen, aber wenn man den Rechtlichen Weg einhält, und die Werte jeweil auf Richtigkeit geprüft werden von den Beteiligten, ist die Zeit vom Messen über's Notieren bis zum Anhalten der 2 Fahrzeuge viel zu gering.

Warum schreib ich das? In diesem Fall war nicht ich beweispflichtig, sondern die Beamten. Die mussten erklären wie sie innerhalb der Zeit eine Ordnungsgemäße Messung machen, alle den Wert einsehen, und auch die notierten Werte ordnungsgemäß protokolliert werden. Rat meines Anwalts: Widerspruch, Akten + Messprotokolleinsicht, und dann kann man entscheiden ob man vor Gericht den harten Weg wählt. Wie sich bei mir zeigte, war es eine gute Entscheidung.
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #23
Florian11431

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:gut: Sehr interessant Lampe!!! Man sollte also nicht immer gleich kleinbei geben - auch Beamte können Fehler machen. Und wenn es nun mal Vorschriften für die Bedienung der Geräte und der Ausführung einer Messung gibt, dann sollten diese auch seitens der Beamten eingehalten werden!
Es kann also nur von Vorteil sein, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu haben! :D :D :D

Wenn ich alleine im Auto sitze, werde gelasert und es ist nur einer an der Pistole - habe ich eine Chance oder brauch ich nen Zeugen um zu beweisen das nur einer an der Pistole stand??? :roll:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #24
Schorni

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Florian11431 schrieb:
Wenn ich alleine im Auto sitze, werde gelasert und es ist nur einer an der Pistole - habe ich eine Chance oder brauch ich nen Zeugen um zu beweisen das nur einer an der Pistole stand??? :roll:

Naja, das Problem ist, die Kollegen treten meist im Rudel auf, meist zu 2 oder mehr, und wenn es mindestens 2 in einem Pulk sind, würden die sicher das gegenteil behaupten. :? Zumindestens dahingehend, das beide den Wert eingesehen haben. Ob das klappen würde weiß ich nicht. Wir waren damals zu 2, wobei ich den Zeugen nicht benötigt habe., Der wurde zwar geladen, aber nicht gehört. Die Polizisten haben sich selber widersprochen. Einer das gegenteil vom andern. Die Zeitabstände "Vergehen" - Gericht sind relativ groß, da vergessen die Jungs die Einzelheiten schon mal. :wink:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #25

KombiBlue

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Eigentlich wollte ich ja nichts mehr zu diesem Thema schreiben. Aber am Montag habe ich wieder eine neue Methode hier gesehen. Leider hatte ich meinen Kamera nicht im Wagen:

Lasermessung, nur EIN Beamten am Gerät und in der Nähe auch nicht. (Mehrere Personen wäre viel mehr an dieser Stelle aufgefallen!)

Ca. 200m weiter 4 Beamte die abkassieren. (Die habe ich zuerst gesehen und mich eigentlich in Sicherheit gewogen)

Aber 200 vom Messgerät in Gegenrichtung auch mehrere Beamte, die abkassieren.

Da hab' ich dann das Auto abgestellt und mir das ganze zu Fuss mal angesehen.

Praktiziertes Verfahren: Der messende Beamte dreht das Lasergerät mal in die eine, mal in die andere Richtung und misst, was das Gerät hergibt. Deshalb auch der eigentlich zu gut einzusehende Standort! Das ging Schlag auf Schlag: Messen, Durchfunken, messen, drchfunken, andere Richtung, messen durchfunken usw.

Also wenn das keine "Falle" war, was dann? Und wer kontrolliert den Beamten? Wie wird bei diesem Messtempo Protokoll geführt?

So mehr schreibe ich jetzt aber wirklich nicht mehr. Sonst kommt noch der Verdacht auf, ich will aufhetzen.
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #26
Schorni

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Jo Ralf, das ist typisches, aber falsches Vorgehen und Messen. Immer wieder praktiziert aber nun mal falsch. Gut das ich für solch Fälle ein gültiges Gerichturteil habe :lach:

PS: Soll man als Betroffener nicht sogar den Wert selber einsehen können? Borvor der Wert auf dem Gerät gelöscht wird und weitere Messungen erfolgen? *Auch mal dumm fragt
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #27

KombiBlue

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Ja genau das habe ich auch immer gedacht. Aber meinem Bruder, der das mal sehen wollte, haben die gesagt, es reicht, wenn ein "BEAMTER" das gesehen hat. Dessen Aussage hätte vor Gericht IMMER Bestand, weil er ja BEAMTER wäre.

Das ist aber schon Jahre her! Da war mein Bruder noch jung und ängstlich! :D :lol:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #28
Florian11431

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Lampe schrieb:
PS: Soll man als Betroffener nicht sogar den Wert selber einsehen können? Borvor der Wert auf dem Gerät gelöscht wird und weitere Messungen erfolgen? *Auch mal dumm fragt
Das interessiert mich auch!!! Vielleicht kann sich einer der freundlichen Beamten hier aus dem Forum nochmal zu Wort melden???
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #29

knigge

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Hallo,
ich denke, ich habe mich weiter oben nicht detailliert genug ausgedrückt. Das Verfahren mit den zwei Beamten gilt natürlich nur bei dem Messverfahren, die keine Video-Aufzeichnung dabei haben.
Die neueren Geräte haben gleichzeitig eine Aufzeichnung des Messvorgangs integriert. Man kann also später genau sehen, welches Fahrzeug wann wie schnell gemessen wurde.
Geht per integriertem Video-Gerät.

Also vorsicht mit dem pauschalen Urteil - auch wenn ich da sicher eher zur Verwirrung als zur Aufklärung beigetragen habe :oops:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #30
Florian11431

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@knigge

Habe ich nun das Recht die Messung direkt an der Laserpistole einzusehen oder nicht? :roll:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #31

knigge

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Das ist technisch kaum möglich und rechtlich unzulässig.
Das käme einer Akteneinsicht gleich. Dies darf aber nur die Behörde gewähren, die auch die Tat abschließend verfolgt. Im Falle der Ablehung der Verwarnung oder eines Bußgeldtatbestandes wäre dafür die Bußgeldstelle zuständig.
Denkbar wäre es theoretisch, wenn Du einen verwarnbaren Tatbestand erfüllst und diesen Verstoß anerkennst und deswegen auch das Verfahren damit abgeschlossen ist. Dann bleibt aber die Frage, was Du dann noch mit der Einsichtnahme bezwecken wilst...
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #32
Schorni

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knigge schrieb:
Das ist technisch kaum möglich und rechtlich unzulässig. Das käme einer Akteneinsicht gleich. Dies darf aber nur die Behörde gewähren, die auch die Tat abschließend verfolgt.

Den Wert auf der Pistole einsehen???? Dann kann der ja viel erzählen wenn der Tag lang ist. Oder meinst Du was anderes??? :eek:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #33
Florian11431

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Lampe schrieb:
Dann kann der ja viel erzählen wenn der Tag lang ist.
:top:
Nehmen wir mal an, der "freundliche" Beamte (dies soll jetzt keine Verallgemeinerung werden, sondern nur ein extremes Beispiel) ist morgens mit dem falschen Fuß aufgestanden, hatte letzte Nacht schlechten (oder gar keinen) Sex :D , sein Antrag auf Gehaltserhöhung wurde abgelehnt und ihm passt meine Visage nicht. Also denkt er sich, "dem Trottel werd ich jetzt mal eins reinwürgen" und er macht aus 20 km/h mal ebenso 35. Dann bin ich doch der angearschte und darf einen Monat laufen. Und wie will ich nachweisen (oder irgendjemand anderes) wie schnell ich tatsächlich war - beim Foto wäre das ja möglich?!

Blödes Beispiel, ich weiß! Aber es gibt gute Menschen und es gibt weniger gute Menschen. Und bloß weil einer vom Staat bezahlt wird, heißt das noch lange nicht, dass er ein guter ist. Ich hab schon genug Korruption seitens der Polizei erlebt, aber das gehört hier weiß Gott nicht her. Und da macht man sich schon so seine Gedanken.

Ich möchte hier niemanden unrecht tun und schon garnicht eine Verallgemeinerung anstellen, denn schließlich glaub ich an das Gute im Menschen... :wink:
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #34

knigge

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Tja, diese Probleme hat der Gesetzgeber wohl schon bedacht, als er entsprechende Regelungen getroffen hat.
Die passende Gegenfrage dazu lautet immer:

Was hat der Beamte davon, wenn er jemanden zu Unrecht beschuldigt?

Richtig - Außer Nachteilen und Ärger gar nix. Eine Beförderung hängt in keinem Maße mit irgendeiner Rangliste der Stafzettel zusammen (auch wenn der Bürger dies immer wieder gerne unterstellt). Das Verwarnugnsgeld (max. 35,-€) muss quittiert werden, es gibt weder Vermittlungsprovisionen noch Trinkgelder.
Für jedweden Betrug in dieser Richtung steht auch für einen Lebzeitbeamten regelmäßig die Entlassung an.
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #35
Schorni

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knigge schrieb:
Was hat der Beamte davon, wenn er jemanden zu Unrecht beschuldigt?

Sich abzureagieren vom persönlichen Stress, Ärger usw :lach: Wäre nicht der erste der sowas macht Achim ;D
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #36
Duke

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Das ist technisch kaum möglich und rechtlich unzulässig.
Das käme einer Akteneinsicht gleich. Dies darf aber nur die Behörde gewähren, die auch die Tat abschließend verfolgt. Im Falle der Ablehung der Verwarnung oder eines Bußgeldtatbestandes wäre dafür die Bußgeldstelle zuständig.
@ Knigge ,...Im Fernsehen wird einem doch immer gezeigt das einem Raser sofort sein Video gezeigt wird, auf dem er sich sein Vergehen gleich anschauen kann .
Kommt das einer Akteneinsicht nicht gleich ??? Oder machen die das nur weils Fernsehen dabei ist ?
Ich bin auch immer davon ausgegangen das man die Messung auch von der Pistole ablesen darf.

Ich bin übrigens auch gelasert worden ,.. mit dem Mopped ,.... war aber alles in Ordnung .( Wing-Fahrer eben sind keine Raser 8) )



Duke
 
  • Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung? Beitrag #37

knigge

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Ja wie gesgt - wenn es um eine Verwarnung geht, ist das rechtlich unbedenklich.
Ich kenne das Problem mit den Provida-Teilen (das sind die nachfahrwagen) auch. Tatsächlich bekommt man in der Regel direkt vor Ort seinen Verstoß vorgehalten. Hat halt eine bessere Wirkung als ein einfacher späterer Bußgeldbescheid.
Wie dem auch sei, wenn der Beamte sich auf das Spiel einläßt, ist es sein Problem. Der Betroffene erhält dadurch ja einen Vorteil, der ihm rechtlich nicht zusteht.
Wobei man dieses Recht (das aus dem Strafrecht abgeleitet wurde) in diesem Rechtsbereich, um den es nur um "Verwaltungsunrecht" handelt, nicht ohne Weiteres 1zu1 transformieren sollte.
 
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