Kratzer in Beifahrertürmitte! Welcher Reparaturumfang?

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  • Kratzer in Beifahrertürmitte! Welcher Reparaturumfang? Beitrag #1

tattanka

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Hallo!

Ich habe ein Problem. Ein Nachbar ( 91 Jahre ) hat mit seinem elektrisch betriebenen Garagentor einen ca. 20 cm langen Kratzer in die Beifahrertür eingraviert. Bis auf die Grundierung. Nach langen Leugnen seines Verschuldens und Verdrehen von Sachverhalten hat er den Schafen auf Druck meines Rechtsanwaltes den Schaden nach 2 Monaten dann doch seiner Haftpflichtversicherung ( HUK ) gemeldet. Die haben einen Gutachter geschickt. Nachdem die Schadenssituation nachgestellt wurde kam der Gutachter zum dem Schluss das es ein Versicherungsschaden sei. Er ist jedoch der Meinung dass die Lackierung der beiden Türen der Beifahrerseite ausreichend ist um die den Farbangleich ( Satin-Silbermetallic ) zu erreichen. Der von mir eingeholte Kostenvoranschlag umfasste noch die Lackierung des vorderen Kotflügels. Die Kosten hierfür sollten insgesamt 832 € betragen. Auf meinen Einwand hin, das der von mir ausgewählte Karosseriebauer sicherlich auch nur den erforderlichen Aufwand berechnet hat, meinte der Gutachter, dann soll er eben lackieren üben. Er macht jetzt sein Gutachten und berechnet die Schadenshöhe.
Meine Frage: Macht es Sinn sich gfs. mit Versicherung anzulegen über den Reparaturaufwand? Hat jemand damit schon Erfahrung gesammelt? Hat jemand Tipps wie man eine vernünftige Karosseriewerkstatt findet? Wen ich manche Autos sehe frage ich mich, ob der Lackierer farbenblind ist. Insofern denke ich ist die Auswahl der Werkstatt schon die halbe Miete!

Vielen Dank an Alle im Voraus!javascript:emoticon(':D')

Gruss tattanka
 
  • Kratzer in Beifahrertürmitte! Welcher Reparaturumfang? Beitrag #2

LF-888

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Hallöle,

ich kann nur was zur Rechtslage sagen.

Der Verursacher ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Da der Schadenshergang nun geklärt ist, geht es nur noch um den Umfang der Reparatur. Das sich hier Gutachter streiten ist leider normal.

Als Geschädigter hast Du das Recht ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Selbst wenn dies zu dem gleichen Ergebniss kommt, müsste es die HUK bezahlen.

Daher lassen die Versicherungen meist mit sich reden, wenn Du zB. einen Kostenvoranschlag Deines Lackierers vorlegst und dieser etwas höher ausfällt als die Berechnung des Gutachters.

Mein Vorschlag: Abwarten bis das Gutachten da ist und dann mit der HUK Rücksprache halten.

Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt
 
  • Kratzer in Beifahrertürmitte! Welcher Reparaturumfang? Beitrag #3

tattanka

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Danke Lf-888. Ich werde jetzt erstmal das Gutachten des Sachverständigen abwarten und dann zu VW fahren ib die das für den darin genannten Kurs auch machen können. Sofern die gegenerische Versicherung eben auch die entsprechende Kostenzusage gibt. Und die Kosten der Rechtsanwälte geklärt sind. Weiss nicht ob bei mir was hängenbleibt, weil mein Kostenvorschlag wohl nicht so richtig war.

Danke für die Antwort.

Gruss tattanka!

Passat Var. 3b Edition, 115 PS ATJ, 5-Gang, 06/2000, 58000 km, satin-silber
 
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