Konzertbesuch vorzeitig beendet wegen zu hoher Lautstärke

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  • Konzertbesuch vorzeitig beendet wegen zu hoher Lautstärke Beitrag #1
Schlotti

Schlotti

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Hallo zusammen,

vor kurzem besuchte ich mit meiner Lebensgefährten ein Konzert.
Leider mussten wir dieses umgehend verlassen, da die Lautstärke im Konzertsaal so extrem war, dass meine Partnerin sofort Herzschmerzen bekam.
Das es auf Konzerten schonmal etwas lauter sein kann ist mir durchaus klar, jedoch finde ich es absolut nicht spaßig wenn es so laut ist, dass dies zu Herz-Rhytmus Störungen führt.
Der Veranstalter zeigte sich wenig kooperativ, da er ja kostenfrei Ohrenstöpsel am Versanstaltungstag anbot.

Meine Frage:
Macht eine Anzeige Sinn?
Wenn ja, wo?
Sollte ich den Versanstalter beim Ordnungsamt anzeigen oder bei der Polizei eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung?

Ich bitte um Rat!
 
  • Konzertbesuch vorzeitig beendet wegen zu hoher Lautstärke Beitrag #3

ChristianDemmer

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Dass Konzerte immer laut sind is klar, und dass Lautstärke jeder anders empfindet is auch klar,
ich denke du wirst keine Chance auf entschädigung haben...
Aber mal ehrlich, dass jemand Herzrasen bekommt, muss die Mukke schon übelst laut sein,
d.h. es müssten sich ja noch mehr leute mit ähnlichen Probs finden, dann würden die Chance auf
entschädigung schon wieder steigen... sollte dies nicht der Fall sein, würde ich einfach von künftigen Konzerten abraten insbesondere von Rockkonzerten in Hallen...

Grüße
Chriss
 
  • Konzertbesuch vorzeitig beendet wegen zu hoher Lautstärke Beitrag #4
Schmitti

Schmitti

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Du wirst leider - zivilrechtlich gesehen - Probleme bei der Beweisführung, ja bereits bei der schlüssigen Darstellung der Klage haben. Du wirst nämlich darlegen müssen, dass ein bestimmter Lautstärkepegel überschritten wurde.

Eine Anzeige - beim Ordnungsamt würde ich diese stellen - wird jetzt im Nachhinein sicherlich auch nichts mehr bringen, da keine Schallmessung mehr vor Ort durchgeführt werden kann. In wie weit Nachweise bei Konzerten zu führen sind, so dass noch im Nachhinein gecheckt werden kann, ob die zulässigen Höchstwerte eingehalten wurden, kann ich aus dem Stehgreif leider nicht sagen. Da würde ich mich an Eurer Stelle beim Ordnungsamt erkundigen.

Vorsätzliche Körperverletzung halte ich für nicht sonderlich naheliegend - auch wenn ein bedingter Vorsatz diskutiert werden könnte. Fahrlässige KV könnte durchaus in Betracht kommen. Allerdings muss dem Veranstalter, bzw. dem tatsächlich Handelnden die Tat nachweisbar sein.
 
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