Knöllchen aus Holland

Diskutiere Knöllchen aus Holland im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, vielleicht kann einer seine Erfahrung mit folgender o.ä. Geschichte teilen: Zur Zeit bin ich beruflich einige Tage in der Woche...
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #1
tst

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Hallo zusammen,

vielleicht kann einer seine Erfahrung mit folgender o.ä. Geschichte teilen:

Zur Zeit bin ich beruflich einige Tage in der Woche in Amsterdam. Im dortigen Hotel habe ich einen Tiefgaragenplatz, da ich ansonsten x EUR in den Parkautomaten geben müßte.

Nun habe ich also das Auto vor dem Hotel für 2(!) Minuten abgestellt um meine Zimmer- und Tiefgaragenkarte zu holen. Genau in dieser Zeit kamen die netten Herren HiPo's auf ihren Rollern und verpaßten mir eine Knolle über satte 48 EUR. Ich konnte gar nicht so schnell nach draußen laufen wie die wieder weg waren. Denen bin ich dann zwar hinterher gefahren und bat freundlich um Stornierung, es war aber nichts mehr zu machen :(

Frage: gibt es nicht eine Regelung (zumindest in Deutschland) wie lange man sich Zeit lassen darf bis man ein Parkticket hinter der Scheibe hat?

Die Dame an der Rezeption sagte mir, daß dies wohl öfter passiert, sie schon einigen Briefaustausch in dieser Sache hatten und die HiPo's wohl allen Enstes verlangten, man möge erst neben dem Parkautomaten halten, das Ticket ziehen und dann erst den Wagen abstellen :stupid: Das in der Zwischenzeit der ganze Verkehr blockiert ist (schmale Straße) scheint niemanden zu interessieren.

Was tun?

Gruß
Torsten
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #2
VariFan

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Also ich kenn mich da nich mehr ganz so aus, aber ich glaube halten heisst max. 3 minuten stehen mit laufendem motor im fahrzeug wartend.

Fahrzeug verlassen, motor abgestellt egal wie lange ist schon parken oder?

Bezweifle das da was zu machen ist.
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #3
Torsten

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Hi Namensvetter,

Grundsätzlich würde ich das Ticket ignorieren, wenn Du Dich in NL nicht öfters rumtreibst. Verkehrsverstöße im Ausland (Ausnahme Österreich) sind im Heimatland nicht eintreibbar.

Allerdings könnte Dir so ein unbezahlter Verstoß bei zukünftigen Besuchen evtl. teuer zu stehen kommen, wenn Du in einen Unfall oder Verkehrskontrolle gerätst - Aber wie groß ist da die Wahrscheinlichkeit??
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #4

tdiler2

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@Torsten

Du bist nicht mehr up to Date
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #5
Chefkoch

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tdiler2 schrieb:
@Torsten

Du bist nicht mehr up to Date

dann klär uns halt auf, denn dass Österreich das einzige Land ist, mit dem Deutschland einen Vertrag wegen des Ticketaustauschs hat, war ebenfalls mein letzter Wissenstand. Kam sogar mal Anfang des Jahres mal im Sat1 Automagazin wenn ich mich recht erinnere.

--> EU-Strafzettel ab 2007 hier klicken <--
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #6

knigge

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Ja, also bisher kenne ich auch nur das Übereinkommen mit Österreich. Wird aber vermutlich ab 2007 anders kommen - aber noch können nur die Ösis in D Geld eintreiben.

Ich hab hier irgendwo noch ein Falschparkticket aus Luxemburg anno 1998 rumfliegen - 2000LUF (100DM/50,-€). Habs nie gezahlt und fahre mehrmals im Monat nach Lux :D
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #7
tst

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Naja, sagen wir einmal so, wenn ich mir eines Vergehens bewußt bin, dann muß ich halt auch zahlen um weiteren Ärger zu vermeinden. So z.B. vor ein paar Monaten geschehen: 16 EUR wegen 4(!) km/h Übertretung in der Stadt. Hab' auch gedacht, die spinnen die Römer, aber ok, so sind die Preise in Holland und ja kann sein; also zahlte ich brav.

Nur, das Auto für 2 Minuten abzustellen und dafür 48 EUR zahlen zu sollen (in dieser Zeit hätte ich wahrscheinlich nicht einmal das Parkticket ziehen könnnen) erscheint mir dann doch ein wenig zu viel des Guten.

Daher, wer weiß wie lange man in Deutschland Zeit hat um das Auto zu verlassen, ein Ticket zu kaufen und es am Auto anzubringen?

Gruß
Torsten
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #8
Schmitti

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VariFan schrieb:
Also ich kenn mich da nich mehr ganz so aus, aber ich glaube halten heisst max. 3 minuten stehen mit laufendem motor im fahrzeug wartend.

Fahrzeug verlassen, motor abgestellt egal wie lange ist schon parken oder?

Bezweifle das da was zu machen ist.

Wer sein Fahrzeug im Blickfeld hat und es gegebenenfalls noch rechtzeitig aus dem Weg fahren kann, hält auch noch.

---EDIT---

Achso, ich vergaß: Das ist in D so! Wie die Niederlande das handhaben, kann ich Dir nun auch nicht sagen.
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #10
störtebeker2006

störtebeker2006

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Hallo zusammen!

Ich war bislang auch der Meinung, dass Knöllchen im EU-Ausland, die per Post nach Hause kommen, bezahlt werden müssen. Diese Regelung soll aber erst im März 2007 in Kraft treten ( guckst Du hier! ) und über 70 Teuronen gelten. Alles natürlich davon unabhängig, dass, wenn man Sch....e baut, grundsätzlich dafür gerade stehen soll.

Gruss von Haus zu Haus

Klaus
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #11
Torsten

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störtebeker2006 schrieb:
Alles natürlich davon unabhängig, dass, wenn man Sch....e baut, grundsätzlich dafür gerade stehen soll.

Gruss von Haus zu Haus

Klaus

Grundsätzlich ja, aber nicht mit den Abzockermethoden, die unsere Nachbarn so an den Tag legen. Ich sag nur Geschwindigkeit schätzen etc.
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #12

riedochs78

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Torsten schrieb:
störtebeker2006 schrieb:
Alles natürlich davon unabhängig, dass, wenn man Sch....e baut, grundsätzlich dafür gerade stehen soll.

Gruss von Haus zu Haus

Klaus

Grundsätzlich ja, aber nicht mit den Abzockermethoden, die unsere Nachbarn so an den Tag legen. Ich sag nur Geschwindigkeit schätzen etc.

Das Schätzen ist nicht mehr erlaubt und wird in Ö auch nicht mehr praktiziert. Ausländische Strafzettel muss man nicht bezahlen, aber wie schon weiter oben erwähnt kann das durchaus zu Problemen führen. Ich habe meine Tickets (Einige aus Holland / Belgien weil ich oft dort unterwegs war) immer brav bezahlt. Tut halt weh, aber was solls. Wenn die dich in NL mit nicht bezahlten Tickets erwischen zahlst das Ticket + Strafgebühr und kannst durchaus in den Knast wandern. Das war es mir nicht wert.
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #13
VariFan

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hab beim ADAC gerade noch diesen Artikel gefunden...

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich im Jahr 2007 ist aber - auf EU-Ebene - mit dem Inkrafttreten des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen zu rechnen, demzufolge künftig Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Es ist nicht zu erwarten, dass zurückliegende Verkehrsverstöße und diesen zufolge ergangene Bescheide unter die neue Vollstreckungsregelung fallen werden. Solche Einzelheiten sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sollen in nächster Zeit noch festgelegt werden.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.
Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.


Quelle: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Ve...fault.asp?ComponentID=3125&SourcePageID=10279
 
  • Knöllchen aus Holland Beitrag #14

riedochs78

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Schön, nur die Holländer vergessen dein Knöllchen nicht. Wenn du dort angehalten wirst haben die im System das du was nicht bezahlt hast und dann wirds richtig teuer.
 
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