Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit?

Diskutiere Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Moin, jetzt hat es mich auch erwischt... Ich erklärs mal kurz: Ich fahre mit meiner Freundin in meinem Passat auf einer 2spurigen Straße mit...
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derletztemann

derletztemann

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Moin,

jetzt hat es mich auch erwischt... Ich erklärs mal kurz: Ich fahre mit meiner Freundin in meinem Passat auf einer 2spurigen Straße mit beiden Fahrstreifen in eine Richtung. Innerorts, es gilt 50. Nach links und rechts geht jeweils eine Einbahnstraße ab. Ich fahre mit cs 30 bis 40 kn/h auf der rechten Spur. Entscheide mich nach links in die Einbahnstraße zu fahren. Schulterblick, blinker links... *krawoooommmm*

Danach sehe ich mich ca. 10 bis 15 Meter hinter der Kreuzung schräg auf einem 20 cm hohen Bordstein parkenl Linke Achse sowie Kotflügel und Stahlfelge sehen irgendwie nicht mehr aus wie vorher. Der Wagen hinter mir hat beide Airbags raushängen und parkt auf einer umgeknickten Fußgängerampel.

Ok, ich hab einen Moment nciht richtig aufgepasst und bin (eigentlich) Schuld an der Ursache des Unfalls. Dumm gelaufen. Der Unfallgegner war allerdings deutlich zu schnell (schätzungsweise 70 - 80 km/h). Das hab ich auch der Polizei vor Ort gesagt. Die haben mir jedoch gesagt das tue nichts zur Sache da ich der Unfallverursacher sei... PUNKT.

ADAC, Krankenwagen, Polizei, Schock, Ne Menge Kleinteile, keine verletzten (Gott sei Dank!), ne Menge Müll und ein verschwendeter Abend... Und das dumpfe Gefühl, dass die Polizei es sich etwas zu einfach machen wollte...

Warum ist es (der Polizei plötzlich) egal wie jemand innerorts fährt? Reicht es wenn ich das meiner Versicherung so schildere? Habe eigentlich keine ZEit und Lust für eine zivilklage, zumal ich nur ein paar wenige BIlder vom Unfallort habe... Bin mal gespannt auf eure Meinungen!

Mein Passat steht übrigens jetzt schwer lediert bei mir im Hof. Ist leider nur Teilkasko versichert gewesen. Mal sehen ob sich eine Reparatur lohnt. Fahre jetzt mein Sommerauto (gezwungenermaßen) doch das ganze Jahr...
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #2
DIDA

DIDA

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Ohne Zivilklage passiert in einem solchen Fall nichts. Da muss mit Gutachter gearbeitet werden, die das ganze Rekonstruieren.

Hauplast musst du tragen, denn den Fahrstreifenwechsel hast du gemacht. Unerheblich wie schnell der andere erst mal Gefahren ist.
Du bist jetzt in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn der Unfallgegner sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hätte.
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #3

Disc-Surfer

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Mein Beileid an dieser Stelle.

Der Polizei ist es nicht egal ob der zu schnell war aber das stellt nun mal nur eine Ordnungswidrigkeit dar und der Unfall ist Privatrecht und kein Strafrecht. Anders hätte es ausgesehen, wenn der andere Alkohol getrunken hätte, dann hätte man eventuell ein Straftatbestand (Trunkenheit im Straßenverkehr). Da das aber nicht der Fall war liegt die ganze klärung der Schuldfrage bei den Versicherungen. Ist aber nicht verkehrt, dass du bei deiner Versicherung anrufst und das sagst, dass der andere mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Wenn du der Meinung bist, dass der andere eine Teilschuld am Unfall hat musst du bei der gegnerischen Versicherung auch anrufen und deinen Schaden gelten machen. Kann dir aber deine Versicherung bestimmt besser erklären. Den Polizeibeamten obliegt es im übrigen nicht vor Ort jemanden als Verursacher zu deklarieren (es sei den die Schuldfrage ist zweifelsfrei klar). Viel Erfolg bei den Versicherungen.
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #4

tdiler2

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Klagen, Gutachten machen
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #5
Schmitti

Schmitti

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Von wegen dass so etwas nicht strafrechtliche Relevanz hätte. Da steht eine Straßenverkehrsstraftat zumindest möglicherweise im Raume, sodass hier eigentlich die StA ermitteln müsste. Stichwort: Gefährdung des Straßenverkehrs! Aber egal.

Was die Polizei an rechtlichen Wertungen äußert, spielt hierbei für Dich und deine Schadensersatzansprüche keine Rolle. Polizisten sind nicht die Judikative, sondern allerhöchstens Ermittlungsbeamte. Eine Teilschuld des anderen sehe ich hier als unproblematisch an. Welche Quotelung vorzunehmen sein wird, entscheidet allerdings im Zweifel das zuständige Gericht.
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #6

Disc-Surfer

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Würde eventuell eine Straftat nach § 315c StGB darstellen, dafür müsste der andere aber grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt und dadurch Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet haben. Sonst stellt dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Und da der andere mit schätzungweise 70 KmH unterwegs war, kann man ihm das schwer unterstellen bzw. beweisen.
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #7

Herbergsvater

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Einen ähnlichen fall hatte vor Jahren eine Bekannte, sie wollte aus einer Einfahrt rechts abbiegen,
der erste des Linkswärtigen Verkehr wollte auch in ihre Einfahrt abbiegen.
Sie nutzte diesen moment um loszufahren, da krachte es, fakt war das der hinter dem abbiegenden PKW ausgeschert ist und sie erwischte.
Was sie monierte war das der PKW eine durchgezogene Streifen überquerte.

Der freundliche Polizist erklärte meiner Bekannten das der PKW auf dem Dach angerutscht kommen kann und er dabei immer noch Vorfahrt hat ^^
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #8
TEASY

TEASY

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...man hat zwar einigen "Möglichkeiten", aber im Prinzip keine Chance, so blöd es sich anhört.

Meine damaliege Freundin und jetzige Frau hat das auch hinter sich.
Sie wollte links abbgiegen - alles war frei - als sie gerade über dem Haltestreifen ihrer Straße war, kam ein A3 "angeschossen" und zog vor ihrer Front her.
Der hat sich mal schön die ganze Seite lädiert, aber meine Frau war schuld, obwohl sie stand (schnell gebremst hat) und aus der untergeordneten Straße kam und eine Zeugin im Auto hatte.
Fazit des Gerichtes:
Vorfahr beachten geht über alles.
Dass der Unfallgegner zu schnell war spielt dabei keine Rolle - damit muss man rechnen.
 
  • Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit? Beitrag #9

K-i-k-k-i

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na ihr macht mir echt Hoffnung. Ich hab auch son Häufchen Elend in meiner Garage stehen. Als ich vor 4 Wochen links Richtung meiner Einfahrt abgebogen war, erwischte mich ein Corsa. Die wollte mich überholen, trotzdem daß ich links blinkte. Sagte dann selbst, sie hätte es verpeilt, daß ich links geblinkt hätte, war in Gedanken, nicht bei der Sache. Sie prallte direkt vor dem Gehweg auf meinen Passat, ich wollte gerade in den Hof reinfahren. Sie komplett auf der Gegenfahrbahn. Ich weiß selbst, man hat doppelte Rückschaupflicht bei so was, Habe ich auch eingehalten. Vor dem Blinken nach hinten geschaut, bis zum Abbiegen den rückwärtigen Verkehr beobachtet, noch mal ein Blick in die Spiegel, ein Blick über die Schulter. Das Fahrzeug befand sich im ausreichenden Abstand hinter mir. Als ich bereits auf der Gegenfahrbahn war, grad reinfahren wollte, krachte es. Nu wollen die mich für den Schaden verantwortlich machen, die Spaßverderber kommen mit dem Argument, wenn sie der Opelfahrerin eine Anzeige geben, müssen sie mir wenigstens eine Verwarnung erteilen.
Es wäre ja nicht mal was passiert, wenn diese Schlafmütze auf ihrer Fahrbahn geblieben wäre, und nicht im Dremens Dilirium versucht hätte zu überholen. Hat irschendjemand vielleicht einen vergleichbaren Fall erlebt, ich sehs irgendwo nicht ein, den Tiefschlaf mancher Verkehrsteilnehmer noch durch Spenden zu unterstützen. Vor allem möchte ich meinen Passat wieder machen lassen und seh nicht ein, daß ich auf den Kosten sitzen bleibe. :robinhood:
 
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