Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen

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  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #21
Schmitti

Schmitti

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Aus der Wikipedia (Deutschland):

"Eine Seriennummer ist eine eindeutige – individuelle Nummer, mit der Produkte gekennzeichnet werden, um sie eindeutig zu identifizieren oder dem Kunden besondere Serviceleistungen zu ermöglichen. Sie erleichtern die Erkennung von Diebesgut oder Fälschungen.

Im Normalfall wird die Seriennummer direkt oder in unmittelbarer Umgebung des Produkts angebracht, um möglichst rasch mit dem Produkt in Verbindung gebracht zu werden.

International verbreitet ist die Abkürzung S/N für englisch Serial Number."

Sollte es jetzt sprachgebrauchliche Unterschiede in Österreich und Deutschland geben, redet Ihr wohl aneinander vorbei ;-)
 
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  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #22

Pitten611

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Kann es vielleicht sein, daß hier einige die Seriennummer mit der Teilenummer verwechseln?
Nur so'n Gedanke.

Greetz
Benny
 
  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #23
Einarmiger

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Definitiv: NEIN.
 
  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #24

FrankS

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Klar gibt es jede Seriennummer nur ein mal und kennzeichnet ein Gerät eindeutig.
Eine Seriennummer heißt nicht so, weil die sie Nummer einer Serie bezeichnet, sondern weil die Nummern fortlaufend, eben in Serie, vergeben werden und so jedes Gerät eine andere Nummer bekommt.

Gruß,

Frank
 
  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #25

Pitten611

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War auch nur so ne Idee. Sorry.

Wollte nur versuchen ein bissl Licht ins Dunkle zu bringen. Hätte ja sein können, daß man hier voll aneinander vorbeigeredet hat.

Nochmals dickes, fettes Sorry. :oops:

Greetz
Benny
 
  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #26
Einarmiger

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Einarmiger schrieb:
Ich will niemanden in Schutz nehmen, aber da hat es sich der Amtsrichter etwas zu leicht gemacht, was ihm sicherlich seine Kollegen der nächsthöheren Instanz am Landgericht attestieren werden.

Also: abwarten und beobachten.

Ich sollte mich als Hellseher verdingen:

Heute hat da LG Karlsruhe in dieser Sache entschieden. Der Angeklagte wurde freigesprochen, da ihm die Absicht zum Erwerb von Hehlerware nicht nachzuweisen ist.
Ein gutgläubiger Käufer kann demzufolge nicht wegen dem Erwerb von Hehlerware strafrechtlich belangt werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.
 
  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #27
Schmitti

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Einarmiger schrieb:
Ein gutgläubiger Käufer kann demzufolge nicht wegen dem Erwerb von Hehlerware strafrechtlich belangt werden.

Das konnte er auch vorher schon nicht. Da die Sache zum Landgericht ging, handelte es sich um eine Berufungsverhandlung, in der ja nur die Tatsachen neu erfasst werden, nicht aber die rechtlichen Fragen.
Der Amtsrichter war halt der Auffassung, dass der Angeklagte zumindest einen sogenannten Eventualvorsatz bezüglich der Hehlerware hatte. Das LG aber hat hier in dubio pro reo angewandt (so, wie ich es auch getan hätte).

Das Urteil hat aber keine bindende Wirkung, für spätere Verfahren, da es allein auf die Überzeugung der jeweiligen Richter ankommt, was Tatsachenfragen anbelangt.
 
  • Jetzt geht es Käufern illegaler Navis an den Kragen Beitrag #28
Einarmiger

Einarmiger

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Das ist richtig - aber in meinen Augen auch nur zum Teil, wenn man die Abläufe im Inneren der Hierarchie im Verwaltungssystem Ministerium <-> OLG <-> LG <-> AG kennt...

Das Urteil hat den Amtsrichter, der in meinen Augen sein Urteil aus der parteiischen Sicht eines auch schon bestohlenen Navi-Besitzers gesprochen hat, in die Schranken gewiesen. Diese "Ohrfeige" wird wieder zu vielen Schreibtischentscheidungen ausserhalb medienwirksamer Öffentlichkeit führen.

Schliesslich steht auch irgendwann die nächste Beförderungsrunde an - keiner in der B-Besoldung möchte dann, dass sein Name beim beurteilenden Dienstaufsichtsvorgesetzten aus solchen Zusammenhängen bekannt ist ...


Traurig, aber wahr ...
 
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