Insassenunfallschutz sinnvoll?

Diskutiere Insassenunfallschutz sinnvoll? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Braucht man den? Robin
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #1
LilRobb

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Braucht man den?

Robin
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #2

Baumi

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Tja,

folgendes Szenario.
Du haste keinen Insassenunfallversicherungsschutz und verursacht durch einen eigenen Fehler einen schweren Unfall bei dem die Insassen verletzt werden (Verdienstausfall, lebenslange körperliche Einschränkung etc.). Sollten jetzt Schadenersatzansprüche an Dich gestellt werden, kommst Du dafür persönlich auf.

Es sei denn Du hast 1. eine Insassen....... oder 2. Du läßt Dir vor Fahrtantritt vom Mitfahrer schriftlich bestätigen, daß er auf sämtlich Ansprüche verzichtet.

Many Greetz

Baumi
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #3

MikeB70

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Kommt für das geschilderte Szenario nicht im Rahmen der vereinbarten Deckung die Kfz-Haftpflicht auf?

Mike
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #4
LilRobb

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Genau!
Für so ein Szenario gibts die Haftpflicht!
Wurde irgendwie neu geregelt, lt. Versicherung soll so eine Versicherung drigend nötig sein.
Lt. diversen Bekannten soll die nur Geldschneiderei sein!


Robin
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #5

Baumi

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So,
ich habe noch einmal nachgeschaut.
Siehe hier und hier

Many Greetz

Baumi
 
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  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #7

Baumi

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Nein, für jeden im Auto sitzenden. Denn man versichert jeden Platz im Fahrzeug.

Many Greetz

Baumi
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #8
LilRobb

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Ja nee, is klar!
aber die Insassen (NICHT Fahrer) sind doch über die Haftpflicht abgedeckt, so jedenfalls versteh ich die. außerdem ist es verschuldensunabhängig.
Ist mir also 18EUR im Jahr wert!


Robin
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #9

Sascha1979

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da ich direkt aus der versicherungsbranche komme, werde ich euch die frage genau beantworten (österreich standard ist natürlich gemeint):

in österreich ist es folgendermaßen:
eine insassenunfallversicherung (IU) ist eigenlich für alle mitfahrer - egal ob freund/freundin, mutter/vater, schwester/bruder, bekannter/bekannte etc.etc. unnötig.
in österreich gilt als gesetz: eine haftpflichtversicherungssumme mit einer versicherungssumme von EUR 1,5Mio (ca. Wert) ist gestzlich vorgeschrieben!
d.h. sollte der lenker selbst schuld an dem unfall sein, und seine mitfahrer verletzt werden, oder bleibende schäden erleiden, werden diese aus dieser versicherungssume der kfz haftpflicht entschädigt.
ABER: bei einem selbstverschuldeten unfall zahlt die haftpflichtversicherung NICHT für den lenkerplatz selbst!!! für den lenker des fahrzeuges - der ja schuld am unfall ist - da zahlt die haftpflicht nicht! dieser brächte - um sein finanzielles risiko für berufsausfall, invalidität etc. abzusichern eine insassenunfallversicherung.
meiner meinung aber wäre folgendes besser:
die insassenunfallversicherung schütz mich nur im auto wenn mir ein unfall passiert. da mach ich doch gleich eine private unfallversicherung, die mir im jahr ca. 100,-- kostet, jedoch bin ich da rund um die uhr und auf der ganzen welt versichert. und noch dazu mit weit höheren versicherungssummen als in der insassenunfall...
leuchtet hoffentlich ein...
zahle für meine unfallversicherung mit versicherungssumme für TOD: 15.000,-- und einer dauerinvaliditätssumme von 300.000,-- (EURO) per anno ca. 110,-- - und das is es mir allemal wert...

lg sascha
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #10

HAM

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Hy,
hier ist schon viel geschrieben worden, einiges gut, anderes weniger gut.

Richtig ist, es gibt eine Insassenunfallversicherung nach dem Platz- oder Pauschalsystem. Bei PKW in der Regel immer Pauschalsystem. Alle Insassen sind gegen Unfallschäden die zu einer ständigen Invalidität oder dem Tod führen (teilweise auch Krankenhaustagegeld je nach gewähltem Versicherungsumfang) versichert. Hierzu gehören alle Tätigkeiten die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, also auch beladen, betanken und sogar Kleinreparaturen nebst Wagenpflege.

Falsch ist, es gibt eine Haftpflichtversicherung die zahlt hierfür. Sondern die Haftpflichtversicherung zahlt bei eigenen Insassen nur wenn dem Fahrer ein verschulden nachzuweisen ist. Das kann dazu führen, das gute Freunde erstmal gegen den Fahrer prozessieren müssen um diesem ein verschulden nachzuweisen.

Die Insassenunfallversicherung zahlt ohne Verschuldensnachweis in jedem Fall. Verhehlen möchte ich jedoch nicht, dass die Insassenunfallvers. dem Besitzer des Fahrzeuges keine finanziellen Vorteile im Schadenfall bringt. Er zahlt zwar die Prämie für diese, aber nur der geschädigte Insasse hat Anspruch auf Zahlung der Leistungen.
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #11

Bear70

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zu HAM:

Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen
"Haftpflicht zahlt nur bei Verschulden des Fahrers"

Das ist eine falsche Aussage. Die Haftpflicht zahlt ALLE SCHÄDEN, die durch den Betrieb des KFZ entstehen. (Außer eigene, es sei denn, Du läßt dich in dem KFZ, welches auf Deinen Namen versichert ist kutschieren, der Fahrer baut einen Unfall und Du erleidest einen KÖRPERLICHEN Schaden, dann hast Du auch Ansprüche gegen Deine eigene KFT-Haftpflicht).

Es ist sogar so, daß Schäden, die durch den Betrieb eines KFZ entstehen, von dem Geschädigten DIREKT BEI DER ENTSPRECHENDEN VERSICHERUNG geltend gemacht werden können.

Diesen Gesamten Zusammenhang nennt man auch "Gefährdungshaftung". D.h., nur durch den Besitz einer Sache ist der Besitzer haftbar, ob er was dafür kann oder auch nicht !!!

Deswegen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung auch eine Pflichtversicherung (ohne VB-Karte keine Zulassung). Alle Versicherungen sind dazu verpflichtet eine solche Karte auszugeben, wenn jemand diese Karte haben will, es kann nicht angewiesen werden (aufgrund schlechter Zahlungsmoral oder weil die Nase nicht paßt).


Die Insassenunfall ist für den eigenen Schutz gut, jedoch empfehle ich eine normale Unfallversicherung, da diese nicht wirklich teurer ist und auch Unfälle außerhalb des KFZ-Betriebes abdeckt.
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #12

HAM

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@bear70

Hallo Bear,

Du hast schon recht, wenn es um Personen geht die sich nicht in dem verursachendem Fahrzeug befinden. Für Fahrzeuginsassen des verursachenden Fahrzeuges gilt meine Haftungsdefinition. Als berechtigter Insasse des verursachenden Fahrzeuges (Fahrer oder andere) mußt du das Verschulden des Fahrers nachweisen! Wenn du nicht im verursachenden Fahrzeug sitzt, dann hast du recht. Dann kommt die Gefährdungshaftung zum tragen, allerdings nicht wenn es um den Schaden an den Fahrzeugen geht. Hier gilt: Wenn 2 Risiken der gleichen Haftungsart (in diesem Fall der Gefährdungshaftung) in einen Schaden verwickelt sind kommt wieder das Verschuldensprinip zum tragen. Das gleiche gilt auch in der Tierhaltung beißt ein Hund eine Person, zahlt der Hundehalter immer, da die Tierhaltung der Gefährdungshaftung unterliegt (es muß kein Verschulden nachgewiesen werden). Beißen sich 2 Hunde, muß das Verschulden eines Halters nachgewiesen werden um den Ersatzpflichtigen für Kosten zu ermitteln.

Bei der Versicherungsbestätigung gibt es schon ein paar Ausnahmen, wenn du bei einer Versicherung weder fehlendere Masse auf dem Konto oder anderer Gründe gekündigt wurdest, braucht dir diese Gesellschaft keine sogenannte VB mehr aushändigen. Annahmepflicht gilt übrigens nur für die gesetzliche Deckung in Haftpflicht und nicht für Kasko oder andere Einschlüsse.
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #13

Bear70

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@MAN:

B. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 10 Umfang der Versicherung

(1) Die Versicherung umfaßt die Befriedigung begründeter und die Abwehr
unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.


(2) Mitversicherte Personen sind:

der Halter,

der Eigentümer,

der Fahrer,

Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten, Omnibusschaffner, soweit sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter tätig werden,
Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

(...)


(4) Mitversicherte Personen können ihre Versicherungsansprüche selbständig geltend machen.



Habe mal die Versicherungsbedingungen studier, hast mich etwas unsicher gemacht :roll:
Aus obigem wird aber klar, daß auch berechtigte Insassen Ansprüche im Schadensfall an die KFZ-Haftpflicht haben !!


Annahmezwang der KFZ-Haftpflicht (in gesetzlicher Höhe):
Ich kann niemandem die VB-Karte verwähren, wenn er sofort bezahlt. Ich kann natürlich sagen, auf Rechnung kriegst Du die nicht, ich bin verpflichtet Deinem Anliegen nachzukommen, aber bitte zahle sofort.
Ich denke, das hattest Du auch damit gemeint !!

PS: mache morgen in Düsseldorf BWV-Prüfung (ich denke, die kennst Du) und Freitag mündl., bin schon ganz zittrig !!!
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #14

harald

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Hallo!

Ich bin zwar nicht vom Fach, aber ich glaube die Haftpflicht zahlt nicht für Mitglieder der eigene Familie (Frau+Kind etc), da die mit Dir eine rechtliche Einheit bilden und deshalb keine Ansprüche gegen Dich geltend machen können. Dann braucht man die Insassenversicherung. (Ähnlicher Fall wie, wenn Du zwei Autos hast und Dir selbst hinten drauf fährst).

Gruß Harald
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #15

Bear70

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@Harald:
Bei der privaten Haftpflicht hast Du voll und ganz Recht.
Jedoch existiert in der KFZ-Haftpflicht tatsächlich diese Ausnahme, daß alle berechtigten Insassen Ihre Schäden gegenüber dem Versicherer geltend machen können (außer der berechtigte Fahrer). s. §10,(4)

Also auch Familienmitglieder und soger der Versicherungsnehmer (wenn er nicht selber gefahren ist). Das ist ein wesentlicher Bestandteil der KFZ-Haftpflicht im Gegesatz zur "normalen" privaten Haftpflichtversicherung.
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #16

HAM

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@bear70

Hallo Bear viel Spaß bei der Prüfung gehabt? Hoffentlich bestanden, wenn ja, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!! Ansonsten ab zur Nachprüfung. Habe heute abend erst deine Nachricht gelesen. Hast in einem Punkt recht, auch Familienangehörige können Ansprüche geltend machen. Aber einen Punkt in den Bedingungen hast du leider nicht ganz gelesen und zwar "Abwehr der unberechtigten Ansprüche" (passiver Rechtsschutz). Wenn du im Turm deine Prüfung gemacht hast, weißt du auch bei welcher Gesellschaft ich arbeite und das schon seit über 28 Jahren. Die berechtigten Insassen des verursachenden Fahrzeuges (egal ob Freunde, Anhalter, Bekannte oder Familienangehörige) müßen dem Fahrer zur Durchsetzung ihrer Haftpflichtansprüche ein Verschulden nachweisen. Können sie dieses Verschulden nicht nachweisen, werden auch keine Haftpflichtansprüche reguliert. Unbenommen hiervon bleiben allerdings die Ansprüche der Krankenkassen aus den evtl. entstandenen Behandlungskosten, die im ursächlichem Zusammenhang mit diesem Unfall stehen. Diese müßen (man soll es nicht glauben es gibt sie immer noch) nach der Reichsversicherungsordnung erstattet werden. Für Unfälle, bei denen ich nicht in dem verursachendem Fahrzeug sitze, zahlt immer die Haftpflicht des verursachenden Fahrzeuges. Solltest dich noch einmal mit einem KH-Spezi in der Schadenabteilung unterhalten.
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #17

Bear70

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JAAAAAA ........ BESTANDEN !!!!!! ( im Turm :wink: )
Danke für den Glückwunsch !!


Ja HAM, stimmt genau. Ich hatte weiter oben schon eimal die Abgrenzung zwischen Personen- und Sachschäden gemacht, ich denke da gehen wir konform.

Die Haftpflichtversicherungen sind ja prinzipiell alle mit einem "passiven Rechtschutz" ausgestattet, wie Du ja auch erwähnst. D.H. die Abwehr unbegründeter Ansprüche (der vermutliche Verursacher hat dann doch nicht verursacht) und überhöhter Ansprüche (der Geschädigte möchte ein neues Auto, aber der Kotflügel muß nur repariert werden).

Jetzt stellen sich 2 Szenarien nach Deiner Theorie:

1) Fahrer ist nicht Schuld, weil ein anderes Fahrzeug Unfallverursacher war.
==> dann zahlt die KFZ-Haftpflicht des Unfallgegners, Insassenunfall also auch nicht erforderlich.

2) Unfall bedingt durch äußere Umstände ohne Schuld des Fahrers und ohne Mitwirken anderer KFZ
==> zahlt KFZ-Haftpflicht des Fahrzeuges des "unschuldigen" Fahrers ??
genau da liegt dann letztendlich die Frage und das letzte offene "Risiko" ohne Insassen-Unfallschutz.

Da ich aber immer noch fest davon überzeugt bin, daß eine Insassen-Unfallversicherung nicht unbedingt notwendig ist (aus meinen geposteten Gründen), werde ich mich übernächste Woche in den Abteilungen mal schlau machen. (Habe jetzt eine Woche Urlaub)

Werde hier auf jeden Fall das Ergebnis meiner "Umfrage" posten.


Übrigens, der "Turm" ist sehr beeindruckend gewesen. Hat mir gut gefallen und ich hatte sehr nette Prüfer Eurer Gesellschaft. Respekt !!
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #18

HAM

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@bear70

Herzliche Glückwunsch!!!!! :D

Und genau das ist der Punkt :eek:

Ein Unfall nur des eigenen Fahrzeuges ohne das ein anderes Fahrzeug vorhanden ist. Z.B. ein läppischer Wildschaden, bei dem die Beifahrerin des Fahrzeuges (Tochter) schwer verletzt wird. Um nun aus der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges ihres Vaters Ansprüche geltend machen zu können, muß sie dem Fahrer ein verschulden nachweisen. Dies kann bis zur Klage gegen den eigenen Vater gehen, um dieses Verschulden gerichtlich feststellen zu lassen. Ist dem Vater aber kein verschulden nachzuweisen, haben die Insassen keine Ansprüche auf irgendeine Entschädigung aus der Haftpflicht.
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #19

Willi37

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HAM schrieb:
@bear70

Herzliche Glückwunsch!!!!! :D

Und genau das ist der Punkt :eek:

Ein Unfall nur des eigenen Fahrzeuges ohne das ein anderes Fahrzeug vorhanden ist. Z.B. ein läppischer Wildschaden, bei dem die Beifahrerin des Fahrzeuges (Tochter) schwer verletzt wird. Um nun aus der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges ihres Vaters Ansprüche geltend machen zu können, muß sie dem Fahrer ein verschulden nachweisen. Dies kann bis zur Klage gegen den eigenen Vater gehen, um dieses Verschulden gerichtlich feststellen zu lassen. Ist dem Vater aber kein verschulden nachzuweisen, haben die Insassen keine Ansprüche auf irgendeine Entschädigung aus der Haftpflicht.

So ist es und deshalbkann man die Insassenunfallvers. empfehlen.
Wenn kein Verschulden nachzuweisen ist, hilft eben nur die Insassenunfallvers.

Es gibt noch weitere Gründe: Irgend ein Idiot schmeisst Steine von der Brücke in deine Windschutzscheibe und verschwindet auf Nimmerwiedersehen ! Und selbst wenn er erwischt wird, wird er aller Voraussicht nach nicht zahlen können ! Der hebt nämlich die Finger ! Oder die Insassen werden verletzt und der Verursacher vollzieht Fahrerflucht !

Eine normale Unfallversicherung ist natürlich besser, aber nicht nur etwas teurer, wie oben beschrieben, sondern deutlich teurer bis mehrfach teurer ! Gerade für z.B. Berufskraftfahrer mit einen individuell hohen eigenen Risiko im Strassenverkehr ist es so möglich eine günstige hohe Absicherung zu erreichen. Da er in der Regel alleine fährt, versichert er nicht "unnötig über die Haftpflicht Versicherte" Personen mit und er braucht die Versicherungssumme nicht durch die Anzahl der Verletzten teilen.

Gruß
Willi
 
  • Insassenunfallschutz sinnvoll? Beitrag #20

VolkerLee

Bei allem Respekt davor, wie ihr hier die verschiedenen Szenarien und Versicherungsarten gegeneinander abwägt: In unserer heutigen Vollkaskogesellschaft haben manche Leute am Ende kein Geld mehr zum Leben, sind aber gegen alle unsinnigen Risiken abgesichert.

Es ist halt die Frage, welche Risiken ich als Fahrzeughalter wirklich absichern muss. :roll:
 
Thema:

Insassenunfallschutz sinnvoll?

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