Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr.

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  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #1

Bierboy

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Kurze Schilderung der Lage:

Ich habe probleme mit meinen Auto Händler (Mercedes-Benz). Habe vor ca 3 Monaten einen VW Passat 2,8L 4 Motion von diesem Händler gekauft. Es gab mündliche absprachen (unter zeugen) das noch eine Inspektion gemacht wird. Als es soweit war machten sie nur nen Ölwechsel, stellten aber die Intervallanzeige zurück.

Ich habe den Mangel festgestellt als ich mein auto Urlaubsfit machen wollte.

Hier die nicht durchgeführte Arbeiten: Bremsflüssigkeitswechsel (Älter als 2 Jahre), Zündkerzenwechsel, Getriebeöl sowie -filterwechsel, Luftfilterwechsel, Pollenfilterwechsel.

Nach eine Telefonat mit dem Verkäufer sagte er mir dann es gäbe keine mündlichen Verträge mehr und ich solle doch den Rest bei ATU machen lassen. Ich habe das Fahrzueg eh recht günstig bekommen. Da sich der Händler verkalkuliert hat währe dann eh keine Inspektion mehr möglich gewesen.

Leider belaufen sich die weiteren Kosten auf ca 500 Euro. Ich habe auch schon Mercedes Benz Deutschland angeschriebn aber auch von deren seite keine Reaktion.

Habe selbst den ADAC, Das Automagazin (Sat 1) und den Verbraucherschutz schon eingeschaltet.

Jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Könnt ihr helfen?
 
  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #2
Stefan76

Stefan76

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Eine mündliche Absprache ist eigentlich genauso Verbindlich wie ein schriftlicher Vertrag. Das Problem bei einer mündlichen Absprache ist allerdings die Beweisbarkeit der Absprache. Du bräuchtest einen unabhängigen Zeugen, eigentlich am besten einen Notar oder vgl. Ein Verwandter oder Freunde werden wegen Befangenheit meist als Zeugen abgelehnt. Ohne Rechtsstreit wirst Du nichts machen können und der Ausgang ist sehr ungewiss und wird eher zu deinen Ungunsten ausgehen.
 
  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #3
Schmitti

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Stefan76 schrieb:
Eine mündliche Absprache ist eigentlich genauso Verbindlich wie ein schriftlicher Vertrag. Das Problem bei einer mündlichen Absprache ist allerdings die Beweisbarkeit der Absprache. Du bräuchtest einen unabhängigen Zeugen, eigentlich am besten einen Notar oder vgl. Ein Verwandter oder Freunde werden wegen Befangenheit meist als Zeugen abgelehnt. Ohne Rechtsstreit wirst Du nichts machen können und der Ausgang ist sehr ungewiss und wird eher zu deinen Ungunsten ausgehen.

Wadd? Wegen Befangenheit abgelehnt?!?! Wo hast Du das denn her???
 
  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #4
Stefan76

Stefan76

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Na ist doch meistens so, dass auf die Aussagen von Verwandte oder Freude (Partner) oft nicht viel gegeben wird.
Lass mich aber gern eines Besseren belehren.
 
  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #5
Schmitti

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Ich kann gerne mal meinen Richter fragen, wie er das sieht.
 
  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #6

Bierboy

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Hey.

@ Schmitti

Hattest du deinen Richter mal gefragt. Kann euch ja mal schreiben was der ADAC meinte:

Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Existiert ein schriftlicher Kaufvertrag, sehen die Geschäftsbedingungen häufig vor, dass sogenannte Nebenabreden der Schriftform bedürfen.

In der Regel ist es dann schwer zu beweisen, dass und welche Vereinbarungen mündlich getroffen wurden.

Generell ist eine nicht durchgeführte Inspektion nicht als Mangel zu werten. Anders könnte die Beurteilung hier ausfallen, weil die Intervallanzeige zurückgestellt wurde, so dass Sie keine Kontrolle über den Inspektionsbedarf mehr hatten.

Da Sie den Vertrag nicht mit Mercedes-Benz, sondern mit dem Vertragshändler geschlossen haben und zusätzlich über ein Fahrzeug einer anderen Marke, dürfte hier leider wenig Interesse seitens des Herstellers bestehen.

Schreiben Sie jetzt am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsleitung des Autohauses. Schildern Sie die mündliche Vereinbarung und die weiteren Vorkommnisse und legen Sie einen Kostenvoranschlag über die ausstehenden Arbeiten bei. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur schriftlichen Äußerung und erwähnen Sie, dass Sie notfalls einen Anwalt einschalten werden


Was haltet ihr davon soll ich son Brief aufsetzen und mit nem Anwalt drohen?
 
  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #7
Schmitti

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So, folgendes: Grundsätzlich ist auch ein Zeuge, der Familienangehöriger ist, ein Zeuge, wie jeder andere. Problematisch wird es erst dann, wenn mehrere unterschiedliche Aussagen aufeinandertreffen. Und auch dann kann man nicht pauschal sagen, dass Aussagen von Nahestehenden weniger "wert" sind, als die, anderer Menschen. Denn somit könnte auch die Aussage des Autohausmitarbeiters als befangen gelten, da der Mitarbeiter von seinem Chef, also der beklagten Partei, unter Druck gesetzt worden sein könnte.
In der Regel wird es darauf ankommen, wessen Aussage schlüssiger ist.

Im übrigen ist die Klausel in AGB, die der ADAC hier anführt, nichtig, da sie gegen § 305b BGB verstößt. Stichwort: Vorrang der Individualvereinbarung.
 
  • Händler meint es gibt keine mündlichen Verträge mehr. Beitrag #8
Einarmiger

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