Habe ich mich strafbar gemacht?

Diskutiere Habe ich mich strafbar gemacht? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Leute, bis vor einigen Wochen war ich noch ernsthaft der Überzeugung, bei ebay von "Powersellern" oder als Händler auftretenden Verkäufern...
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #1

Sven

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Hallo Leute,

bis vor einigen Wochen war ich noch ernsthaft der Überzeugung, bei ebay von "Powersellern" oder als Händler auftretenden Verkäufern ORIGINAL Markenklamotten kaufen zu können. Davon bin ich zwischenzeitlich ab! Hier nun folgendes Problem:

Vor mehreren Wochen habe ich also ein angebliches Markenshirt bei ebay erworben, und zwar auch (damals noch) im guten Glauben, da in der Beschreibung natürlich stand, dass es sich um ein Original handelt. Zu Hause habeich dann festgestellt, dass das Shirt ein qualitativ billiger Fake ist und sich die ersten Bestandteile schon in Luft auflösen.

Also habe ich den Verkäufer damit frontiert und um Rückerstattung des Kaufpreises gebeten. Auch nach langem hin und her war er nicht bereit, mir das Geld VOR der Rücksendung der Ware zu überweisen. Ja, es war dumm und leichtsinnig, aber ich habe es dann nach einigen Mails doch getan. Und, es kam wie es kommen musste, das PÄCKCHEN ist ageblich verschwunden und nie bei ihm angekommen.

Frage nun: Wenn ich mit den zahlreichen Fotos die ich gemacht habe nun zu den Grün-Weißen gehe und Anzeige gegen den Typen erstatte, bin ich dann ebenfalls dran, weil ich eine vermeintliche Fälschung "wieder in Umlauf" gebracht habe?

Gruß
Sven
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #2
Tom9210

Tom9210

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wegen dem rechtlichen habe ich keine ahnung.
ich würde den verkäufer aber mal höflich fragen, was er von deiner idee hält :D
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #3

Sven

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Glaub mir, würde ich in der Nähe von Hattersheim wohnen, hätte ich ihn das schon persönlich gefragt :ritter: :heiss:
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #4
edv071

edv071

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Hallo Sven,

glaube nicht das Du deswegen belangt werden kannst da Du im guten Glauben gehandelt hast Originalware zu erwerben.
Aber den Gang zu den Grün-Weißen kannst Du dir sparen, den Beweis, also das Corpus Delicti hast Du ja nicht mehr.

Ich würde den Verkäufer einfach mal damit konfrontieren, das Du den echten Hersteller kontaktierst wirst und diesen auf die Markenpiraterie aufmerksam machst so Du nicht dein Geld zurück bekommst.
Vielleicht zieht das, die Hersteller haben bessere Möglichkeiten gegen Markenpiraterie vorzugehen.
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #5

3BGChris

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Die Lösung von edv071 halte ich auch für die Beste.

Berichte uns, was daraus geworden ist.
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #6
mipecc1

mipecc1

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edv071 schrieb:
Ich würde den Verkäufer einfach mal damit konfrontieren, das Du den echten Hersteller kontaktierst wirst und diesen auf die Markenpiraterie aufmerksam machst so Du nicht dein Geld zurück bekommst.
Vielleicht zieht das, die Hersteller haben bessere Möglichkeiten gegen Markenpiraterie vorzugehen.

Hallo, würde ich auch so machen wenn er zicken macht.
Ich habe zu dem Thema Markenpiraterie so wie so ein gespaltenes Verhältniss. Ich war diese Jahr mal wieder in der Türkei und habe mir dort wie fast alle anderen auch "Markenartikel" gekauft. Bei der Ankunft in Hannover hat es den Zoll garnicht gejuckt, nur wer mehr als er laubt Zigaretten dabei hatte wurde zur Kasse gebeten. Das selbe habe ich letztes Jahr in Polen erlebt. Der deutsche Zöllner hat nur nachgeschaut ob ich nicht zuviel Zigaretten dabei hatte. Ob ich nun ein "Bossshirt" oder eine kopierte DVD dabei hatte war ihm egal.
Diese sagen wir mal Umgangsform mit Markenpiraterie finde ich doppelzüngig, auf der einen Seite wenn es Vater Staat an den Geldbeutel, sprich Steuereinnahmen, geht sind sie sehr genau. Wenn es aber um Raubkopien geht er lasch.
Also ich bin der Meinung ganz oder garnicht.
Gruss
Michael
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #7
tornado_passi

tornado_passi

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Hi!

Dafür kannst du doch nicht belangt werden, nur weil du das Teil wieder zurück gibst.
Hättest du es weiterverkauft dann wär es was anderes.
Außerdem weiß man nie genau was man bekommt, wenn man bei Ebay kauft!
Deshalb wird es ja wohl erlaubt sein nichtgewollte Ware zurückzugeben.

Gruß Tobi

PS: Im TV fahren die Betrogenen auch immer zu den Verkäufern und wollen das Geld wieder haben und geben die Fälschungen zurück.
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #8
Holger

Holger

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Ich weiß aus dem Powerseller Forum, dass im Textilbereich und auch im Kosmetikbereich teilweise zu 90% Fälschungen angeboten werden.

Ob der Teil bei der Rücksendung angekommen ist oder nicht, spielt keine Rolle. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko.

Ich würde dennoch Anzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug erstatten, auch ohne Muster. Sein Keller liegt bestimmt voll von dem Zeug. Allerdings geben diese Kandidaten oft falsche Adressen an und wechseln die Accounts ständig. Aber versuche es!

Ich denke wegen der Rücksendung kann man Dir keinesfalls etwas anhaben.
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #9

herrhuebsch

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Hallo Sven

Also als erstes wenn noch nicht geschehen den Verkäufer erstmal ordentlich negativ bewerten.
Auf sowas reagieren die immer !!!

Der Gang zur Polizei könnte ich mir vorstellen das du den sparen kannst.
Als ich bei denen war wegen meinem geklauten Auspuff vom Roller haben die sich fast kaputt gelacht. Der Aufwand der Anzeige sei mehr, als der Wert des geklauten Gegenstandes.

Wie die anderen schon geschrieben haben. Strafbar hast du dich nicht gemacht.....

Also keine Bange....
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #10
eMKay

eMKay

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Ist jetzt halt blöd gelaufen.

Das nächste mal (falls es eins geben sollte) würde ich mit der Fäschlung direkt zum Hersteller gehen. Die kümmern sich dann wirklich darum.
Der Polizei ist das nicht direkt schnuppe, aber die Hersteller haben ein ernsthafteres Interesse daran diese Leute zu stoppen.
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #11

herrhuebsch

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eMKay schrieb:
Ist jetzt halt blöd gelaufen.

Das nächste mal (falls es eins geben sollte) würde ich mit der Fäschlung direkt zum Hersteller gehen. Die kümmern sich dann wirklich darum.
Der Polizei ist das nicht direkt schnuppe, aber die Hersteller haben ein ernsthafteres Interesse daran diese Leute zu stoppen.

Dann bräuchten die nur alle Polnischen / Tschechischen Grenzen abfahren.
Und dann die Polen/ Tschechen und Fiddschi´s hochnehmen.
Aber da paaiert irgendwie nichts.
Hatte letztens dazu einen sehr guten Bericht im TV gesehen. Haben einen Typen von Puma gezeigt, der gefälschte Ware direkt bei der Herstellung entdeckt hatte.

Das alles zu kontrollieren ist garnicht so einfach.
 
  • Habe ich mich strafbar gemacht? Beitrag #12
Holger

Holger

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eMKay schrieb:
die Hersteller haben ein ernsthafteres Interesse daran diese Leute zu stoppen.

Sollte man meinen, aber die Hersteller unternehmen leider so gut wie gar nichts gegen Fälschungen auf eBay.

Auch nicht die Kfz-Hersteller.

Gefälschte Herkunftsplatinen von AMG?
Gefälschte Audi RS Schriftzüge?
Gefälschte Porsche Schriftzüge?
Gefälschte VW turbo und US GTI Schriftzüge?
Gefälschte Accessoires in allen Variationen und Markenaufdrucken?

Alles bei eBay verfügbar. Ich frage mich ernsthaft und das schon seit mehreren Jahren warum da nicht eingeschritten wird.

Diese Nobelhandtaschen von Louis Vitton oder wie das heisst sind zu 90% gefälscht. Da müsste doch der Hersteller mal auf die Idee kommen ein paar Verkäufer hochzunehmen.

Bei Oakley dagegen scheint es zu funktionieren. Da gibt es fast keine Fälschungen.
 
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