gesetzliche Arbeitszeitregelung

Diskutiere gesetzliche Arbeitszeitregelung im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ich habe mich schon mal im Arbeitszeitgesetz informiert, aber ihr wisst ja wie das mit gesetzen ist, bei manchen Paragraphen sieht man einfach...
  • gesetzliche Arbeitszeitregelung Beitrag #1
BastiBerlin

BastiBerlin

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Ich habe mich schon mal im Arbeitszeitgesetz informiert, aber ihr wisst ja wie das mit gesetzen ist, bei manchen Paragraphen sieht man einfach nicht durch oder findet keine praxisbezogenen Antworten.
Darum wollte ich mich mal mit meinem Problem an Euch wenden:

1. Wieviel Tage darf man zusammenhängend arbeiten bei einer Regelarbeitszeit von 8h/Tag?

2. Wieviel Tage muss man gesetzlich frei bekommen bei einer Arbeitswoche über 6 Tage?

3. Wieviel Überstunden dürfen sich im Monat ansammeln und kann man dadurch einen Bezug aufs Jahr ableiten?

4. Gibt es eine Höchstzahl an Samstagen die man arbeiten darf im Monat/Jahr, respektive Sonntagarbeit?

Überstunden können als Urlaub oder Entgelt abgegolten werden, wobei es sich im betroffenem Unternehmen entgeltlich nicht lohnt, da ich Lohnsteuergruppe I bin.


Danke schonmal für die Hilfe
 
  • gesetzliche Arbeitszeitregelung Beitrag #2
VariFan

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1. und 2.

wenn ich mal Dienstplan schreibe, muss ich darauf achten, das ich Leute nicht länger als 10 Tage am Stück mit 7,8 Std. am Tag einplane. danach würde aber rein theoretisch ein freier Tag reichen und dann dürften sie wieder schaffen. Ist aber eh Sonderfall da öffentlicher Dienst -> Krankenhaus. Demnach beantwortet sich rein theoretisch auch deine zweite Frage -> 1 Tag reicht. Es muss dir aber innerhalb von unten genannter Wochenzahl Ausgleich gewährt werden. Es sei denn in deinem Arbeits-/Tarifvertrag steht was anderes drin.

3.

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

4.

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht
beschäftigt werden. (Ausnahmen siehe Arbeitsvertrag)

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1)Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag
haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei
Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden
Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.




zum Schluss noch was was der Arbeitgeber wissen sollte:

§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs.
2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder
nicht rechtzeitig gewährt...


Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10
mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit
einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden...

(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers
gefährdet oder
2. beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
bestraft.
 
  • gesetzliche Arbeitszeitregelung Beitrag #3
BastiBerlin

BastiBerlin

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danke für die info, wer ist eigentlich zuständig für die kontrolle der arbeitszeiten? auch evtl der zoll? oder welcher aufsichtsbehörde kann man besondere vorfälle anonym melden?
 
  • gesetzliche Arbeitszeitregelung Beitrag #5
VariFan

VariFan

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Japp insgesamt ist das Landesrecht. Das wird an die Kommunen und Städte weitergegeben. Also Stadt Freiburg un deinem Fall dann erster Ansprechpartner. Wobei man dann allerdings schon mal nach nem neuen Arbeitgeber suchen sollte ;-)

Gibt es in deiner Firma einen Betriebsrat? auch der sollte sich für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetz einsetzen.
 
  • gesetzliche Arbeitszeitregelung Beitrag #6
BastiBerlin

BastiBerlin

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kann man keine anonymen tips dort abgeben?
 
  • gesetzliche Arbeitszeitregelung Beitrag #7
VariFan

VariFan

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Denke schon das das möglich ist. Einen Vesuch ist es wert ;-)
 
  • gesetzliche Arbeitszeitregelung Beitrag #8

Max d. Ä.

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Basti Freiburg schrieb:
kann man keine anonymen tips dort abgeben?

Die Vertraulichkeit der Person und der Angaben wird von den Arbeitsschutzbehörden gewahrt. Es genügt der begründete Hinweis, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeitaufzeichnungen der Beschäftigten vorzuhalten. Im Rahmen von "Routinekontrollen" sind diese dann vorzulegen und zu überprüfen.

Tschüss

Max
 
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